Bundesfeier
Die Bundesfeier findet am Sonntag, 1. August, nur bei schönem Wetter auf dem Schulhausplatz der Schule Dorf statt. Dabei wird dieses Jahr Hans K. Held, Betriebsökonom und Personalberater, Frick, Gedanken zur Bundesfeier vortragen. Den zwischen 18.00 und 18.45 Uhr eintreffenden Bundesfeierbesuchern offeriert die Gemeinde einen Begrüssungstrunk. Ab 18.00 Uhr führt der Männerchor eine Festwirtschaft mit Verpflegungsmöglichkeit. Die vom Bernerchörli und dem Männerchor begleitete Bundesfeier wird mit einem Feuerwerk und dem traditionellen Lampionumzug der Kinder abgeschlossen. Das detaillierte Programm der Bundesfeier wird in den nächsten Tagen allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare sind im Gemeindehaus zur Selbstbedienung aufgelegt. Zudem ist es auf der Gemeindewebseite einsehbar. COVID-Schutzmassnahmen: Es gelten die allgemeinen Regeln des BAG: Händehygiene und Abstand halten. Wer sich unwohl fühlt, bleibt zu Hause. Bei der Selbstbedienung für die Konsumation gilt es, Abstand zu halten. Auf eine allgemeine Maskenpflicht wird verzichtet. Hingegen sollte keine Zirkulation der Tischgruppen erfolgen. Gemeinderat
43. Bundesfeierschiessen Gemeinde Frick
Neu: in der Luftgewehr Schiessanlage im Werkhof der Gemeinde Frick (neben der Garage Walter Hasler AG, Frick, Schützenstrasse). – Die Sportschützen Frick laden alle die in Frick zur Schule gehenden Schüler, auch die in den umliegenden Gemeinden wohnenden Schüler, der Jahrgänge 2005 bis 2012 mit ihren Familienangehörigen am: Samstag 31. Juli 2021 ab 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Teilnahme am diesjährigen Bundesfeierschiessen, herzlich ein. Wiederum wird das Jugendschiessen der Schülerinnen und Schüler mit einem Familien-Gruppenwettkampf verbunden. Ein/e Schüler/in und zwei Erwachsene (Eltern, Gotte, Götti oder Bekannte) bilden eine Gruppe und nehmen so am Familienwettkampf teil. Die Teilnehmenden werden durch aktive Sportschützen-Mitglieder betreut. Die Sportgeräte werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Die besten Einzelschützen werden mit Medaillen ausgezeichnet. Die besten Gruppen gewinnen Schwimmbadeintritte. Alle Teilnehmer erhalten nach dem Schiessen gratis ein Stück Kuchen. Die Rangverkündigung ist anlässlich der Bundesfeier am 1. August auf dem Primarschulareal Frick. Die Sportschützen Frick und die Gemeindebehörden von Frick freuen sich auf viele Teilnehmende. Sportschützen Frick
Erfolgreiche Lehrabschlüsse
Bei der Gemeinde Frick haben folgende Auszubildende ihre Lehre erfolgreich abgeschlossen: Nico Favero, als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Hausdienst; Silvan Mani, als Kaufmann EFZ; Laura Deiss, als Kauffrau EFZ mit Berufsmaturität und Florian Emmenegger, als Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Fachrichtung Werkdienst. Der Gemeinderat und das Personal der Gemeinde gratulieren ganz herzlich zu den erbrachten Leistungen und wünschen alles Gute für den weiteren Berufsweg. Der Gemeinderat
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 23.07.2021 bis 23.08.2021 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2021-0060
Bauherr: Yvonne Minikus, Widengasse 19d, 5070 Frick; Projektverfasser: R. Häsler AG, Heizungen, Wyhlenstrasse 41, 4133 Pratteln; Bauprojekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung (Nord-Fassade); Ortslage: Parz.-Nr. 1959, Widengasse 19d; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau.
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens. Abteilung Bau und Umwelt