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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2023

Veröffentlichung der Beschlüsse der Einwohnergemeinde- und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2023

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2023 veröffentlicht. Die aufgeführten Beschlüsse 1 – 7 der Einwohnergemeindeversammlung wurden positiv gefasst. Der Verpflichtungskredit für den Ausbau und die Sanierung der Hauptstrasse K 292 (Traktandum Nr. 8) wurde abgelehnt. Alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde Versammlung wurden positiv gefasst.

Sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeinde- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unter-schriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 31. Juli 2023. Vor Beginn der Unterschrif-tensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.

I. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 3445, Teilnehmende: 141, Beschlussquorum: 689. Gefasste Beschlüsse: 1. Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2025, 2. Rechnungsjahr 2022, a) Genehmigung des Rechenschaftsberichts, b) Genehmigung der Jahresrechnung 2022, 3. Genehmigung von Kreditabrechnungen, a) Projektierungskredit Hintere Bahnhofstrasse mit Werkleitungen, b) Baugebietserschliessung Lammet mit Hinterer Bahnhofstrasse und Werkleitungen, 4. Genehmigung des revidierten Bestat-tungs- und Friedhofreglements, 5. Genehmigung des revidierten Abwasserreglements, 6. Genehmigung des revidierten Wasserreglements, 7. Genehmigung des revidierten Personalreglements, 8. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für den Ausbau und die Sanierung der Hauptstrasse K 292

II. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte: 170. Teilnehmende: 8, Beschlussquorum: 34. Gefasste Beschlüsse: 1. Protokoll über die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25. No-vember 2022, 2. Rechnungsjahr 2022, a) Rechenschaftsbericht, b) Rechnungsablage. Der Gemeinderat

Gemeinde Frick –
Verkehrsanordnung Tempo 30

Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 06.03.1984 und § 7 der Strassenverkehrsverordnung vom 12.11.1984 folgende Verkehrsanordnungen: Gemeinde 5070 Frick. Gemeindestrassen. Widengasse –Kreisel Stöcklimatt – Stöcklimattstrasse bis Hauptstrasse. Höchstgeschwindigkeit «Tempo 30» (Zonensignalisation); Aufhebung «Generell 50»; Temporäre Anordnung während der Zeit der Baustellen «Überbauung Stöcklimatt» und «Um- und Ausbau Geschäftsgebäude Aargauer Kantonalbank». Gestützt auf Art. 107 Abs. 2 der eidg. Signalisationsverordnung wurden die Signale aus Sicherheitsgründen im Bereich der Baustelle «Überbauung Stöcklimatt» bereits angebracht.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Frick, Gemeindehausplatz 1, 5070 Frick, erhoben werden; diese hätte einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Auf ein Rechtsmittel, das diesen Anforderungen nicht genügt, wird nicht eingetreten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.

Bundesfeier - Vorankündigung

Die Bundesfeier findet am Dienstag, 1. August, auf dem Schulhausplatz der Schule Dorf statt (bei schlechter Witterung in der Mehrzweckhalle 1958). Den zwischen 18.00 und 18.30 Uhr eintreffenden Bundesfeierbesuchern offeriert die Gemeinde einen Begrüssungstrunk. Der offizielle Teil der Bundesfeier beginnt um 19.00 Uhr. Die Festansprache hält Nationalrätin Marianne Binder-Keller. Die Musikgesellschaft, der Jodlerklub und Anja Mettler (Hackbrett) um-rahmen die Feier musikalisch. Die Festwirtschaft wird durch den Männerchor Frick geführt. Aus Umweltschutzgründen und zum Schutz der Tiere wird auf ein Feuerwerk verzichtet. Für die kleinen Gäste werden anstelle des Lampionumzugs attraktive Spiele angeboten. Im Verlauf des Abends wird Gemeindeammann Daniel Suter zudem ein Interview mit Nadia Pfister und Nadine Frey von Squash Fricktal führen. Am Sonntag, 30. Juli besteht die Möglichkeit, am Bundesfeierschiessen 2023 der Sportschützen Frick teilzunehmen. Dieses kann als Schülerwettkampf (Jahrgänge 2007 – 2014) oder als Gruppenwettkampf von 10.00 – 13.00 Uhr in der Luftgewehr Schiessanlage im Werkhof der Gemeinde Frick (neben der Garage Walter Hasler AG, Frick, Schützenweg) absolviert werden. Das detaillierte Programm der Bundesfeier wird in den nächsten Tagen allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare sind im Gemeindehaus zur Selbstbedienung aufgelegt. Der Gemeinderat

45. Bundesfeierschiessen der
Gemeinde Frick

Die Sportschützen Frick laden herzlich alle die in Frick zur Schule gehenden Schülerinnen und Schüler, auch die in den umliegenden Gemeinden, der Jahrgänge 2007 bis 2014 mit ihren Familienangehörigen am Sonntag, 30. Juli 2023 ab 10.00 – 13.00 Uhr zur Teilnahme am diesjährigen Bundesfeierschiessen in der Luftgewehr Schiessanlage im Werkhof der Gemeinde Frick (neben der Garage Walter Hasler AG, Frick Schützenweg) ein. Wiederum wird das Jugendschiessen der Schülerinnen und Schüler mit einem Familien-Gruppenwettkampf verbunden. Ein/e Schüler/in und zwei Erwachsene (Eltern, Gotte, Götti oder Bekannte) bilden eine Gruppe und nehmen so am Familienwettkampf teil. Die Teilnehmenden werden durch aktive Sportschützen-Mitglieder betreut. Die Sportgeräte werden vom Verein zur Verfügung gestellt. Die besten Einzelschützen werden mit Medaillen ausgezeichnet. Die besten Gruppen gewinnen Schwimmbadeintritte. Alle Teilnehmer erhalten nach dem Schiessen ein Stück Kuchen oder ein Glacé! Die Rangverkündigung wird an der Bundesfeier am 1. August auf dem Primarschulareal Frick durchgeführt. Die Sportschützen Frick und die Gemeindebehörden von Frick freuen sich auf viele Teilnehmende. Sportschützen Frick

Sperrung Theilerweg und
Bruggbachbrücke

Im Zuge der Arbeiten für die Erschliessung Zwidellen wird am Theilerweg und vor der Bruggbachbrücke auf der Seite des Dörrmattrings Deckbelag eingebaut. Aus diesem Grund werden der Theilerweg und die Bruggbachbrücke am Freitag, 30.06.2023 von 7.00 – 17.00 Uhr gesperrt. Beim Theilerweg ist der Durchgang für Fussgänger während der Bauzeit gewährleistet. Besten Dank für das Verständnis. Abteilung Bau und Umwelt

Baugesuche, öffentliche Auflage

Folgende Baugesuche liegen vom 30.06.2023 bis 31.07.2023 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:

Baugesuch: 2023-0025

Bauherr: Michel und Sandra Bugmann, Gänsacker 38, 5070 Frick; Projektverfasser: Taro Architekten, Wiesenstrasse 18, 5303 Würenlingen; Bauobjekt: Neubau Doppelgarage; Ortslage: Parz. Nr. 2185, Gänsacker 38.

Baugesuch: 2023-0044

Bauherr: Michael Näf, Südhangweg 390, 5075 Hornussen; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauobjekt: Neubau Gewerbehalle mit Büro, Lager und Wohnung; Ortslage: Parz. Nr. 2189, Industriestrasse 28.

Baugesuch: 2023-0053

Bauherr: Afet Mimidinovski, Stieracker 3, 5070 Frick; Projektverfasser: Lotz Planungs- & Zeichnungsbüro, Hauptstrasse 78, 4432 Lampenberg; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung; Ortslage: Parz. Nr. 1167, Stieracker 3.

Baugesuch: 2023-0058

Bauherr: Catherine und Christoph Tscharner, Weihermatt 9, 5070 Frick; Projektverfasser: R. Häsler AG, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Ersatz Gasheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung; Ortslage: Parz. Nr. 2040, Weihermatt 9.

Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Der Gemeinderat ersucht die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Hö-he von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird. Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzo-nen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens. Abteilung Bau und Umwelt

Samariterübung vom 5. Juli

Die Übung zum Thema «Unfälle im Freien» findet im Mehrzweckgebäude Racht 1. Stock von 20 – 22 Uhr statt. Alle interessierten Personen sind herzlich willkommen. Weitere Infos zum Samariterverein Frick finden Sie unter www.samariter-frick.ch.

Blutdruckmessen 5.Juli

Das öffentliche Blutdruckmessen findet am Mittwoch, 5. Juli, 13.40 – 14.15 Uhr Im Foyer der Mehrzweckhalle 58 statt. Im August entfällt das Blutdruckmessen wegen Sommerferien. Die Dienstleistung ist kostenlos. Wir freuen uns über ihren Besuch. Samariterverein Frick

Brockenstube Gwunderegge

Am 1. Juli erhalten sie alle Artikel in der Brockenstube zum 1/2-Preis. Bis zu den Sommerferien sind weiterhin alle Bücher, Spiele, Spielsachen zum halben Preis erhältlich. Über die Sommerferien bleibt die Brocki vom 8. Juli bis 17. August geschlossen. Erholsame Zeit wünscht das Brocki Team des Frauenvereins Frick

Naturschutzverein Frick

Freitag, 30. Juni – Nachtexkursion zu den Glühwürmchen im Jurapark – Wir treffen uns um 21 Uhr beim Schwimmbadparkplatz, Frick. Die Anreise nach Oberhofen AG erfolgt in Fahrgemeinschaften. Hier erwartet uns der versierte Jurapark-Landschaftsführer Meinrad Bärtschi zum ca. zweistündigen Rundgang. Er kennt die Antworten auf die Fragen: Wann, wozu und vor allem auch wie leuchten Glühwürmchen? Es ist nicht garantiert, aber wir hoffen sehr, dass wir Leuchtkäfer entdecken werden. Die Exkursion ist öffentlich und wird bei jeder Witterung durchgeführt.

Weitere Infos: www.nv-frick.ch