Sie sind an Kultur interessiert oder möchten es werden? Würden Sie gerne im Herzen eines Kulturbetriebs wie www.kulturfrick.ch mitticken? Fühlen Sie sich angesprochen? Wenn Sie mit Ja antworten, so sind Sie herzlich willkommen im Team der Kulturkommission Frick. Gerne geben wir Ihnen bei Interesse näher Auskunft. Schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen Sie uns unter 062 865 28 00 oder 079 560 09 75 (Hedy Stalder) an! Kulturkommission Frick
Information zur Einsprache der «IG gegen den Lärm der Nationalstrasse A3»
Der Vorstand der IG hat am 6. Dezember 2025 termingerecht eine Einsprache gegen das aufgelegte Nationalstrassenprojekt des ASTRA eingereicht. Diese ist wie bereits mitgeteilt auch auf der Webseite der Gemeinde (Lärmschutz Autobahn, Dokumente) einsehbar. Das eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation UVEK hat zur Legitimation der IG am 15.01.2026 eine Verfügung erlassen. Weil die IG Lärm mangels Statuten und Mitgliederliste nicht als Verein gilt, wurde verfügt, nicht auf die Einsprache der «IG gegen Lärm der Nationalstrasse A3» einzutreten. Die IG wird damit vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, was alle Mitunterzeichnenden direkt betrifft. Zugleich wurde entschieden, die Eingabe als eigenständige Einsprache der Herren Härdi, Schweizer, Sollfrank und Rippstein entgegenzunehmen. In Zukunft sind im weiteren Verfahren nur die vier genannten Personen berechtigt, einen allfällig negativen Entscheid des UVEK anzufechten. Die genannten Vertreter der IG werden auf jeden Fall weiter über den Verlauf des Verfahrens informieren. Der Vorstand verzichtet darauf, den Entscheid des UVEK beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten, zumal die Erfolgsaussichten als gering beurteilt werden. Bei Bedarf stellt der Vorstand gerne allen Interessierten eine Kopie der Verfügung zu (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Via diese E-Mailadresse können sich alle Personen melden, die von der IG über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert werden möchten. Die Vorstandsmitglieder der IG bedauern zwar den formellen Entscheid des UVEK. Die von der IG eingereichte und auf der Homepage der Gemeinde Frick aufgeschaltete Einsprache wird jedoch wie erwähnt dennoch ordentlich behandelt. Bei der materiellen/inhaltlichen Prüfung der Einspra-che ergeben sich aufgrund des Entscheids keine Unterschiede. Der Vorstand ist gespannt, wie sei-ne Argumente inhaltlich beurteilt werden und was an Verbesserungen für die Lärmsituation an der Autobahn A3 in Frick erreicht werden kann. Neben der Gemeinde Frick, die anwaltlich vertreten ist, haben auch die Gemeinden Oeschgen, Eiken, Mumpf und Zeiningen eine eigene Einsprache eingereicht. Es hat sich somit einiges bewegt, seit die IG und die Gemeinde Frick aktiv geworden sind. Vorstand IG Lärm
«Hornussen – Frick: Erneuerungsarbeiten des bergseitigen Gleises der SBB
Die SBB nimmt auf der Bahnstrecke zwischen Hornussen und Frick von Februar bis April 2026 Unterhaltsarbeiten vor, damit die Züge auch in Zukunft sicher und pünktlich unterwegs sind. In diesem Abschnitt erneuert das Bauteam das bergseitige Gleis über eine Länge von knapp 2.0 km. Aus betrieblichen Gründen werden die Arbeiten in Nachtschichten und einer längeren, durchgehenden Gleissperrung realisiert. Das geplante Bauprogramm sieht wie folgt aus: Vorarbeiten: Nachtsperrungen So/Mo bis Do/Fr vom 8.2. bis 2.4.2026; Hauptarbeiten Gleiserneuerung: durchgehende Gleissperre vom 3.4. bis 12.4.2026; Nacharbeiten: Nachtsperrungen So/Mo bis Do/Fr vom 12.4. bis 24.4.2026. Die Reisezüge verkehren fahrplanmässig. Die SBB ist bemüht, die Lärmemissionen möglichst gering zu halten und bittet um Verständnis. Anwohnende der Strecke werden zusätzlich mit einem Schreiben per Post informiert.» SBB AG
Regionales Steueramt Frick
Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2025. Ab 26. Januar steht den Steuer-pflichtigen mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Es muss kein Programm mehr auf dem eigenen PC installiert werden. Vielmehr kann die Steuererklärung auf der Umgebung des Kant. Steueramtes ausgefüllt werden. Dazu wird eine zusätzliche Identifikation durch AGOV access benötigt. Nach der Registrierung bei AGOV kann eTAX AARGAU auf der Website des Kantonalen Steueramts gestar-tet werden. Die App kann entweder im Google Play Store oder im Apple App Store hinuntergeladen werden. Nach dem Start ist zuerst eine Identifikation mit AGOV erforderlich. Nur mit dieser Identifikation sind die eigenen Daten erreichbar. Anschliessend funktioniert eTAX AARGAU praktisch identisch wie das nicht mehr verfügbare EasyTax. Es ist zu beachten, dass Steuererklärungen mit eTAX AARGAU nur noch elektronisch eingereicht werden dürfen. Ein Ausdruck ist für die eigenen Akten möglich, wird aber von den Steuerbehörden nicht entgegengenommen. Belege können wie bisher ausschliesslich digital, ausschliesslich physisch oder teils digital und teils physisch eingereicht werden. Wer eTAX AARGAu nicht nutzt, kann die Steuererklärung weiterhin in Papierform ausfüllen. Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2026 beim Steueramt einzureichen. Wer die Steuererklärung persönlich ins Gemeindehaus bringt, benutzt die drei Briefkästen vor dem Eingang.
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt. Alle Pflichtigen, die noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, werden gebeten, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Dabei ist zu prüfen, ob die angegebene Kontoverbindung immer noch korrekt ist.
Fristerstreckungen
Unter www.ag.ch/steuern (Rubrik Natürliche Personen) oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche ‘Code’ benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon ist ebenfalls möglich.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Mahngebühren
Der Grosse Rat hat bekanntlich Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen ein-geführt. Für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Diese sind frühzeitig zu beantragen. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist diese zu bezahlen. Gesuche um Zahlungsaufschub sind direkt an die Finanzverwaltung der Wohngemeinde zu richten. Regionales Steueramt Frick
Samariterverein Frick
Am 4. Februar findet die Monatsübung beim Samariterverein Frick zum Thema «Lebensrettende Sofortmassnahmen» im Mehrzweckgebäude Racht, Neumattstrasse, um 20 Uhr statt. Alle Interessierten Personen sind herzlich dazu eingeladen. Weitere Informationen findet man unter www. samariter-frick.ch
Blutdruckmessen 4. Februar
Das öffentliche Blutdruckmessen findet am Mittwoch, 4. Februar, 13.40 bis 14.15 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle 58 statt. Die Dienstleistung ist kostenlos. Wir freuen uns auf ihren Besuch. Samariterverein Frick