Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung und der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21.11.2025 in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat
Die Gemeindeversammlung Frick beschloss am 21.11.2025 folgendes Planungswerk: Teilrevision Kulturlandplan, Deponie Seckenberg; ohne Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden Beschluss nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG). Vorbehalten bleiben Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Gemeinderat Frick
Gemeinde Frick: Erschliessungsplan Hintere Bahnhofstrasse – öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen des Erschliessungsplans Hintere Bahnhofstrasse gemäss § 24 des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG, SAR 713.100) öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen wie auch der Vorprüfungsbericht liegen vom 09.01.2026 bis am 09.02.2026 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt Frick auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage www.frick.ch aufgeschaltet. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erhaben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Frick, 5070 Frick, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG). Gemeinderat Frick
Entsorgung Weihnachtsbäume
Die Weihnachtsbäume können ab dem 25.12.2025 bis zum 10.01.2026 beim Werkhof oder bei der Multisammelstelle Kaistenbergstrasse abgegeben werden. Entsprechende Mulden werden vor Ort zur Verfügung stehen. Sämtlicher Baumschmuck (Lametta usw.) ist vor der Entsorgung zu entfernen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag von 08.00 bis 16.00 Uhr. Gemeindekanzlei
Neue Verkehrsführung auf dem Gelände der Primarschule Dorf
Auf dem Gelände der Primarschule Dorf werden seit längerem vermehrt Eltern verzeichnet, die ihre Kinder direkt mit dem Auto zur Schule bringen und von dort abholen. Dies führt teilweise zu gefährlichen Situationen im Kontakt mit Kindern, die gleichzeitig zu Fuss oder mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Im Jahr 2025 wurden zwei Varianten einer neuen Verkehrsführung ausgetestet. Dabei bewährte sich die erste Variante im Praxisbetrieb deutlich besser. Bei dieser Variante wird der Schulhausplatz so abgetrennt, dass keine Vermischung mit dem motorisierten Verkehr erfolgen kann. Automobilistinnen und Automobilisten werden mit Signalisationen, Markierungen und Abschrankungen gezielt durch den Verkehrsbereich geführt. Dabei ist es den Lenkerinnen und Lenkern erlaubt, einen kurzen sicheren Stopp zum Ein- und Aussteigenlassen der Kinder einzulegen. Das Parkieren von Fahrzeugen ist weiterhin nicht vorgesehen. Die neue Verkehrsführung erfolgt ab Januar 2026 bis zu den Sommerferien 2026 in einem Überbrückungsbetrieb und wird ab dem Sommer 2026 definitiv eingeführt. Nach wie vor empfehlen der Gemeinderat und die Schule, die Kinder ihren Schulweg selbständig gehen zu lassen. Das Holen und Bringen von Kindern per Auto birgt keine Vorteile, weder in Bezug auf die Sicherheit, noch die Umwelt. Gönnen Sie den Kindern das Erlebnis des Schulwegs mit ihren Freundinnen und Freunden.
Genehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland durch den Regierungsrat
Der Regierungsrat genehmigte am 10.12.2025 die von der Gemeindeversammlung am 20.06.2025 beschlossene Teiländerung der Nutzungsplanung. Die neuen Vorschriften werden somit ab sofort auf alle hängigen wie auch alle neu eingehenden Baugesuche angewendet. Der Gemeinderat.
Baugesuche, öffentliche Auflage
Folgende Baugesuche liegen vom 09.01.2026 bis 09.02.2026 öffentlich bei der Abteilung Bau und Umwelt auf:
Baugesuch: 2025-0063
Bauherr: Carmen und Stephan Döbeli, Lammetweg 6c, 5070 Frick; Projektverfasser: Carmen und Stephan Döbeli, Lammetweg 6c, 5070 Frick; Bauprojekt: Glasüberdachung der bestehenden Betonmarkisen; Ortslage: Parz. Nr. 2353, Lammetweg 6c.
Baugesuch: 2025-0065
Bauherr: Christoph Burgener, Sonnhaldensteig 6c, 5070 Frick; Projektverfasser: IN GARDEN AG, Vorstadt 375, 5072 Oeschgen; Bauprojekt: Ersatz Spielturm & Erweiterung Sitzplatzflächen, Abbruch Garteneinfassungen; Ortslage: Parz. Nr. 1670, Sonnhaldensteig 6c; Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 5001 Aarau.
Baugesuch: 2025-0067
Bauherr: JKB Immobilien AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Projektverfasser: Bäumlin + John AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Bauprojekt: Ersatz Ölfeuerung durch Fernwärme, Abbruch Kamin; Ortslage: Parz. Nr. 1611, Dammstrasse 3.
Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und Begründung an den Gemeinderat zu richten. Gemeinderat Frick
Daten Gemeindeversammlungen
Die diesjährigen Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlungen finden am Montag, 22. Juni 2026 sowie am Montag, 23. November 2026 statt. Üblicherweise fanden die Gemeindeversammlungen jeweils freitags statt. Aufgrund eines Inputs der Arbeitsgruppe Kommunikation erfolgte eine Umfrage, an der die Stimmberechtigten ihren bevorzugten Versammlungstag angeben konnten. Gesamthaft nahmen 157 Personen an der Befragung teil. Die Mehrheit (42.68 %) sprach sich für Versammlungen an Montagen aus. Gemeinderat
Brockenstube Gwunderegge – Neuigkeiten
Neu ist unsere Brockenstube jeden Samstag von 10 bis 12 Uhr geöffnet, jeweils auch mit Warenannahme. Unser Brocki-Team freut sich, ab Donnerstag 8. Januar, die Türe wieder für Sie zu öffnen! www.frauenverein-frick.ch
Krabbelgruppe Rampalino
Wir starten am 3. Februar wieder mit der Krabbelgruppe. Im Januar findet noch kein Treffen statt, aber wir freuen uns jetzt schon auf euch alle! Bis bald. Das neue Krabbelgruppen-Team Bianca, Luisa und Isabelle.