Erlass Geschäftsreglement und Kompetenzreglement
Der Gemeinderat Eiken hat zwei wichtige Führungsinstrumente erarbeitet und vor Kurzem zum Beschluss erhoben: Ein Geschäftsreglement sowie ein Kompetenzreglement. Das Geschäftsreglement regelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Grundsätze der Geschäftsführung des Gemeinderates, den Sitzungsablauf, die Übertragung von Befugnissen, die interne und externe Kommunikation sowie die Spesen der Behörden und Kommissionen. Ziel ist die Sicherstellung einer rechtmässigen, effizienten und wirkungsorientierten Geschäftsführung des Gemeinderates. Das zweite Reglement, das Kompetenzreglement, regelt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die stufengerechte Übertragung von Aufgaben und Befugnissen an die für die entsprechenden Aufgaben zuständigen Ressortvorsteher, die Geschäftsleitung oder Verwaltungsstellen. Der Gemeinderat strebt dabei im Sinne von § 39 des Gemeindegesetzes des Kantons Aargau eine weitgehende Delegation von Kompetenzen an die Verwaltung an, damit sich die Exekutive verstärkt auf die strategischen Aufgaben der Gemeinde konzentrieren kann. Fachaufgaben mit klaren rechtlichen Ausgangslagen, geringem finanziellen Ermessensspielraum sowie Routinegeschäfte werden stufengerecht an die Ressortleiter des Gemeinderats oder Abteilungs- und Bereichsleiter/innen delegiert, soweit es sich um delegierbare Aufgaben gemäss Gemeindegesetz sowie um Geschäfte mit einer geringen politischen Tragweite handelt.
Schaffung einer Stelle als Betreuer/in für ukrainische Flüchtlinge
Aufgrund der Mehrbelastung der Sozialen Dienste Eiken durch die Zuweisung von ukrainischen Flüchtlingen, hat der Gemeinderat entschieden, eine befristete Stelle als Betreuer/in für ukrainische Flüchtlinge im Stundenlohn in Höhe eines 30-50-Prozent-Pensums zu schaffen. Die Stelle wird in Kürze ausgeschrieben.
Entsorgungsplatz Gehren; Öffnungszeiten ab 1. März 2023
Ordentliche Öffnungszeiten ab 1. März 2023 bis 30. November 2023: Dienstag und Donnerstag: 16.30-17.00 Uhr; Samstag: 16.00-17.00 Uhr. Die Öffnungszeiten werden bei Änderungen veröffentlicht. In dieser Zeit können Grünabfälle (Rasen- und Baumschnitt), Alteisen, Steingut in kleinen Mengen, Glas, Papier in kleinen, fest verschnürten Bündeln, Altöl bzw. Speiseöl aus Haushaltungen abgeliefert werden, sofern diese Materialen in der Gemeinde Eiken angefallen sind. Jegliches Deponieren von Materialien ausserhalb des eingezäunten Entsorgungsplatzes ist verboten und wird mit Busse bestraft. Feststellungen über fehlbare Entsorger sind der Gemeindekanzlei zu Handen des Gemeinderates zu melden. Hinweise werden vertraulich behandelt und Fehlbare zu Rechenschaft gezogen. Wir danken allen, die nach Möglichkeit Abfälle vermeiden, gereinigt und sortengerecht der Wiederverwertung zuführen sowie für eine ordnungsgemässe Abfallentsorgung besorgt sind. Unterstützen Sie die Verantwortlichen, auf und um den Entsorgungsplatz Sauberkeit und Ordnung zu halten. Herzlichen Dank für eine gute Zusammenarbeit.
Feuerwehr Sisslerfeld
Am Dienstag, 28.2., findet die erste Kaderübung statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.
Suppentag vom 12.03., 11-14 Uhr!
Herzliche Einladung zum Suppentag der römisch-katholischen Kirchgemeinde Eiken-Münchwilen-Sisseln im Pfarreizentrum Eiken! Lassen Sie sich bei Suppe, Kartoffelsalat, Würstli und Kuchen verwöhnen und geniessen Sie mit uns das gemütliche Beisammensein zugunsten der Fastenaktion 2023! Wer freundlicherweise bereit ist, einen Kuchen zu spenden, wird eingeladen, dies vorgängig Frau Verena Glienke, Münchwilen (Tel.-Nr. 062 873 42 32) zu melden. Vielen Dank für Ihr Kommen und Ihre Unterstützung. Kirchenpflege und das OK