Sirenentest
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhalts- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm.
Gemeindeverwaltung geschlossen
Am Freitag, 4. Februar 2022, findet eine interne Weiterbildung des Verwaltungspersonals statt. Aus diesem Grund sind die Büros der Gemeindeverwaltung ab 12.00 Uhr geschlos-sen. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Sanierung Stichstrasse Ausserdorf
Am 7. Februar 2022 beginnen die Sanierungsarbeiten an der Stichstrasse Ausserdorf und sollten bis spätestens am 4. März 2022 beendet sein.
Beschlüsse der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Januar 2022
An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 25. Januar 2022 haben 67 von 1450 Stimmberechtigte teilgenommen. Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden nachstehend die Versammlungsbeschlüsse der ausserordentlichen Einwoh-nergemeindeversammlung vom 25. Januar 2022 veröffentlicht. Die zur abschliessenden Beschlussfassung notwendige Stimmenzahl konnte nicht erreicht werden. Somit gelten für alle positiven und negativen Beschlüsse die Referendumsbestim-mungen, d.h. gemäss § 1 Gemeindeordnung kann von 1/5 der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, seit der Veröffentlichung der Beschlüsse gerechnet, die Urnenabstimmung über das entsprechende Sachgeschäft verlangt werden. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: – Einwohnergemeindeversammlung: 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021. 2. Genehmigung des Budgets 2022 mit einem Steuerfuss von 111%. 3. Genehmigung des Personalreglements betreffend Ferienregelung
Fasnacht in Eiken
Wir freuen uns: Donnerstag, 10. Februar: Fasnachtseröffnung Platzkonzert um 19.30 Uhr auf dem Rössliparkplatz. Samstag, 19. Februar 2022: SchränzAir der Chinzhaldeschränzer auf dem Schulhausplatz ab 16.00 Uhr mit diversen Guggen. Weitere Daten und Informationen unter www.chinzhaldeschraenzer.ch.