Seit diesem Jahr gibt es eine neue Form der Spartageskarten der Gemeinde. Die Verfügbarkeiten der neuen Tageskarten können unter www.spartageskarte-gemeinde.ch eingesehen werden. Die Tageskarten können grundsätzlich nur am Schalter der Gemeindeverwaltung gekauft werden. Sollte eine Vorsprache während den Schalteröffnungszeiten nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit der Gemeindekanzlei Kontakt auf (062 552 25 00). Eine Online-Reservation oder ein Online-Kauf über die genannte Webseite wird von der SBB nicht angeboten. Die Tageskarten können entweder als E-Ticket im PDF-Format ausgedruckt oder als Mobile-Ticket mit QR-Code per E-Mail zugestellt werden. Die Spartageskarte Gemeinde gibt es in zwei verschiedenen Preisstufen. Die günstigste Preisstufe erhalten Sie bis maximal 10 Tage vor Ihrem Reisetag. Infos, unter anderem zu den Preisen, finden Sie unter www.sbb.ch/gemeinde.
Personelles Verwaltung / Werkhof
Der Gemeinderat hat Reto Giess aus Oeschgen als neuen Werkhofmitarbeiter gewählt. Er tritt seine Stelle am 1. März 2024 an. Er wird der Nachfolger von Urs Zeugin, welcher per März pensioniert wird. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen Reto Giess herzlich willkommen und freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland
Deponie- und Materialabbauzone Chremet mit Rodungsgesuch und Nachführung Waldgrenzenplan. Öffentliche Auflage: Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Revision Nutzungsplanung Kulturland gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die entsprechenden Entwürfe mit Erläuterungen und der jeweilige Vorprüfungsbericht liegen vom 22. Januar 2024 bis 20. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Eiken auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Deponievorhaben erfordert eine definitive Rodung. Gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 wird das entsprechende Rodungsgesuch koordiniert mit der Teiländerung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland während 30 Tagen auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einsprache zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten. Für die Beantwortung allfälliger Fragen bietet der Gemeinderat die Möglichkeit einer Auskunftserteilung an. Am Mittwoch, 7. Februar 2024 von 17.30-19.30 Uhr sowie am Mittwoch, 14. Februar 2024 von 17.30-19.30 Uhr stehen Vertreter seitens Gemeinde, der Auffüllgesellschaft Sisseln – Münchwilen AG, sowie der Planer für Fragen und Auskünfte auf der Gemeindeverwaltung Eiken zur Verfügung. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens zwei Tage vor der jeweiligen Auskunftserteilung bei der Gemeindeverwaltung obligatorisch (062 552 25 00 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) Der Gemeinderat Eiken
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 22. Januar bis 20. Februar 2024 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:
BG-Nr. 2023-48
Bauherr: Holcim Kies und Beton AG, Kaisterstrasse 4, 5074 Eiken; Grundeigentümer: Holcim Kies und Beton AG, Kaisterstrasse 4, 5074 Eiken; Projektverfasser: Koch und Partner, Im Bifang 2, 8050 Laufenburg; Bauvorhaben: Änderung der Rekultivierung «Hinter Ehlenberg»; Zone: ausserhalb Baugebiet; Ortslage: Hauptstrasse 87; Parzelle Nr.: 4638; Sonderbewilligung: Zustimmung Departement BVU, Kanton Aargau; Allfällige Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.
Feuerwehr Sisslerfeld
Am Montag, 22.1., findet eine Offziersübung statt. Besammlung ist um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.
Generalversammlung Feldschützengesellschaft
Die 146. Generalversammlung der Feldschützengesellschaft Eiken findet am 26. Januar um 19.30 in der Schützenstube der RSA Schlauen statt. Alle Mifglieder und Schiessinteressierte sind. Der Vorstand freut sich auf zahlreiche Teilnehmer.