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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2021

 

Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während Sommerferien
Wie bei vielen Gemeinden werden die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 05. Juli bis und mit Freitag, 06. August 2021, gelten für die Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende reduzierte Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch (Tel. 062 552 25 00) vereinbart werden. Ab Montag, 09. August 2021 wird die Gemeindeverwaltung, sofern es die Corona-Situation und die Vorgaben des Bundes zulassen, wieder den ordentlichen Schalteröffnungszeiten erreichbar sein. Wir wünschen Ihnen schon jetzt schöne Sommertage.

Gemeinderatsferien
Die letzte ordentliche Sitzung des Gemeinderates vor den Sommerferien findet am Montag, 28. Juni 2021 statt. Dringende Geschäfte werden selbstverständlich auch während den Ferien behandelt. Der ordentliche Sitzungsturnus beginnt wieder am Montag, 09. August 2021.

Erinnerung Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung findet am Freitag, 25. Juni 2021 in der Sporthalle Lindenboden statt. Der Beginn der Ortsbürgerversammlung ist um 19.30 Uhr. Direkt im Anschluss mit Start um 20.15 Uhr findet die Versammlung der Einwohnergemeinde statt. An der Gemeindeversammlung besteht Maskenpflicht.

Baugesuchsauflage
Vom 11.06. – 13.07.2021 liegen auf der Gemeindekanzlei Eiken folgende Bauvorhaben öffentlich auf:
BG-Nr. 2021-15
Bauherr: Konrad und Bernadette Ries, Hauptstrasse 57, 5074 Eiken; Grundeigentümer: Konrad und Bernadette Ries, Hauptstrasse 57, 5074 Eiken; Projektverfasser: Rolf Hassler Bauplanung, Rütistrasse 1, 4334 Stein AG; Bauobjekt: Badanbau; Bauparzelle: 3445, Hauptstrasse 57.
Allfällige Einwendungen gegen diese Bauvorhaben sind gestützt auf § 60 BauG innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Eiken zu richten.

Baupolizei
Die Temperaturen steigen – ein Aufstellschwimmbecken im Garten ist da eine passende Gelegenheit für eine Abkühlung. Der Gemeinderat Eiken macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass (gemäss § 49 Abs. 1 lit. j) Bauverordnung) u. a. Aufstellschwimmbecken sowie begehbare Plastiktunnels bis zu einer Aufstelldauer von 6 Monaten pro Kalenderjahr bewilligungsfrei sind. Sobald die Bauten länger als 6 Monate im Garten stehen bleiben oder bereits zu Beginn die Absicht besteht, das Schwimmbecken fest zu installieren, muss auf der Bauverwaltung Eiken ein entsprechendes Baugesuch eingereicht werden. Infolgedessen macht der Gemeinderat auf die Mitwirkungspflicht gemäss § 23 VRPG (Verwaltungsrechtspflegegesetz) aufmerksam. Für allfällige Meldungen dankt der Gemeinderat bereits heute.

Bauen ohne Baubewilligung
Wer ein Bauvorhaben realisieren will, ist oft sehr motiviert und möchte sofort mit dem Bau beginnen. Der Gemeinderat Eiken möchte Sie darauf hinweisen, dass dies erst erlaubt ist, wenn Sie im Besitz einer schriftlichen und rechtskräftigen Baubewilligung sind. Für Bauvorhaben an Bächen oder Kantonsstrassen und für Bauten ausserhalb der Bauzone ist zudem die Zustimmung des Kantons erforderlich.

Rückerstattung Transportkosten für auswärtigen Schulbesuch
Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für Oberstufenschüler, welche in Frick oder Rheinfelden die Schule besuchen. Jeweils Ende Schuljahr können die Original-Abos für das abgelaufene Schuljahr zusammen mit einem Einzahlungsschein bzw. einer Kontoverbindung (IBAN-Nummer) der Abteilung Finanzen bis spätestens Ende August eingereicht werden. Nach dieser Frist verfällt der Anspruch auf den Gemeindebeitrag. Die Auszahlung für das ganze vergangene Schuljahr erfolgt frühestens im Juli. Der Pauschalbeitrag für das ganze Schuljahr beträgt CHF 400. Kürzere Abo-Bezüge werden anteilsmässig gekürzt.

Feuerwehr Sisslerfeld
Folgende Übungen finden statt: Freitag, 18. Juni, Maschinisten; Montag, 21. Juni, Elektriker. Besammlung ist jeweils um 19.30 Uhr beim Feuerwehrmagazin in Eiken.