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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 12-2023

Erfreulicher Jahresabschluss

Der Gemeinderat kann von einem erfreulichen Rechnungsabschluss Kenntnis nehmen. Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst mit einem positiven operativen Ergebnis von CHF 1’165’422.76 ab. Das Gesamtergebnis weist sogar einen Gewinn von CHF 1’442’022.76 aus. Das Budget 2022 ging noch von einem Aufwandüberschuss (Verlust) von CHF 70’400 aus. Somit schliesst der Jahresabschluss der Einwohnergemeinde um rund CHF 1’500’000 besser ab als budgetiert. Der Betriebsaufwand schliesst mit CHF 8’336’804.91 unter dem Budgetwert von CHF 8’367’900 ab. Folgende Faktoren haben zu diesem besseren Ergebnis geführt: - Höhere Steuereinnahmen von CHF 1’241’459.45. Insbesondere die Gewinn- und Kapitalsteuern (Aktiensteuern von Firmen) sowie die Quellensteuern lagen höher. Doch auch bei den Einkommens- und Vermögenssteuern konnten die Budgetziele erreicht und sogar übertroffen werden.; - Höhere Einnahmen von Entgelten in der Höhe von CHF 115’379.83. Das betrifft Rückerstattungen von Sozialhilfe und Kinderalimenten sowie eine Kompensationszahlung des Kanton infolge der Steuergesetzrevision.; - Den Mehrkosten für das Asyl- und Flüchtlingswesen stehen Mehrerträge von rund CHF 50’000 gegenüber.; - Die Aufwertung der Liegenschaften im Finanzvermögen erfolgte aufgrund der steigenden Landpreise ebenfalls mit Mehrerträgen gegenüber den Budgetzahlen von CHF 112’500. Die Selbstfinanzierung zeigt die Summe der selbst erwirtschafteten Mittel. In Verbindung mit den Nettoinvestitionen des Verwaltungsvermögens ist ersichtlich, ob von einem Finanzierungsüberschuss oder von einem Finanzierungsfehlbetrag ausgegangen wird. Ein Finanzierungsfehlbetrag erhöht die Nettoschuld, ein Finanzierungsüberschuss senkt sie. Der Gemeinderat ist überaus erfreut, dass nicht nur der Aufwand der Erfolgsrechnung aus eigenen Mitteln bestritten werden konnte, sondern auch die Nettoinvestitionen von CHF 411’537.02 vollständig selber finanziert werden konnten. Darüber hinaus konnten Schulden abgebaut werden. Die Selbstfinanzierung betrug im vergangenen Rechnungsjahr CHF 1’795’184.12, was zu einem Finanzierungsüberschuss von CHF 1’383’647.10 führte. Die Nettoschuld der Einwohnergemeinde konnte von CHF 721.02 pro Einwohner auf CHF 120.59 pro Einwohner gesenkt werden. Tragbar nach kantonalen Empfehlungen wäre eine Pro-Kopf-Verschuldung von 2’500 Franken. Auch die Rechnung der Ortsbürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss (Gewinn) ab, dies in der Höhe von CHF 17’376.46. Der Gemeinderat.

Information Abbrucharbeiten – Projekt Lindengarten Parzellen Nr. 3537 + 5681

Am 27. März 2023 beginnen an der Wartstrasse im Rahmen des «Projekts Lindengarten» die Abbrucharbeiten. Gemäss der Bauherrschaft soll vom 4. April bis 6. April 2023 die Giebelfassade abgebrochen werden; während dieser Zeit kann die Durchfahrt Wartstrasse erschwert oder sogar gesperrt sein, eine entsprechende Signalisation wird vorgenommen.

Baugesuch, öffentliche Auflage

Folgendes Baugesuch liegt vom 24. März bis 24. April 2023 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:

BG-Nr. 2023-06

Bauherr: Layout Liegenschaften AG, Eichstrasse 13, 8045 Zürich; Grundeigentümer: Layout Liegenschaften AG, Eichstrasse 13, 8045 Zürich; Projektverfasser: Lenzin Partner Architekten AG, Hintere Bahnhofstrasse 9a, 5080 Laufenburg; Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung EFH; Zone: Dorfkernzone D; Ortslage: Hauptstrasse 21; Parzelle Nr.: 4284; Sonderbewilligung: Zustimmung Departement BVU

BG-Nr. 2023-08

Bauherr: Einwohnergemeinde Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken; Projektverfasser: Einwohnergemeinde Eiken, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken; Bauvorhaben: Sperrung Einfahrt Gemeindehausplatz via Hauptstrasse; Zone: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA; Ortslage: Hauptstrasse; Parzelle Nr.: 3556; Sonderbewilligung: Zustimmung Departement BVU

BG-Nr. 2023-10

Bauherr: Guido Van Heel, Zimberrainweg 2, 5074 Eiken; Grundeigentümer: Guido und Rienkje Van Heel, Zimberrainweg 2, 5074 Eiken; Projektverfasser: Lenzin Heizungen AG, Oberdorf 10, 5063 Wölflinswil; Bauvorhaben: Heizungssanierung, Wärmepumpe Aussenaufgestellt; Zone: Wohnzone 2b W2b; Ortslage: Zimberrainweg; Parzelle Nr.: 5678; – Allfällige Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.

Der Gemeinderat Eiken hat ­folgende Baubewilligungen erteilt

• BG-Nr. 2022-56, Stefan und Nadine Villiger, Ausserdorfstrasse 19, 5074 Eiken, Ersatz Wärmepumpe Aussenaufgestellt, Parzelle Nr. 5686, Ausserdorfstrasse; • BG-Nr. 2022-58, Marcel Erni, Alemannenweg 2, 5074 Eiken, Neubau Garagenboxen, Parzelle Nr. 4864, Kerbelweg; • BG-Nr. 2023-03, Christian und Alexandra Bär, Stettenenstrasse 3, 5074 Eiken, Ersatz Wintergarten und Neubau Sitzplatz mit Gartenhaus, Parzelle Nr. 5192, Stettenenstrasse

Leinenpflicht für Hunde

Die Setzzeit der Rehe steht bevor. Gemäss § 21 der Jagdverordnung des Kantons Aargau gilt für Hunde im Wald vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Abseits von Waldstrassen gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, wovon nur Jagd- und Polizeihunde (in Ausbildung und im Einsatz) ausgenommen sind. Gemeindeverwaltung Eiken

Voranzeige Bring- und Holtag vom Samstag, 29. April 2023

Der Bring- und Holtag ist eine Gratisbörse für die Eiker Bevölkerung. Angenommen werden: Intakte Kleinmöbel, funktionstüchtige Haushaltsgegenstände, Spielsachen, CDs, DVDs, Schallplatten, Videos, elektrische Kleingeräte, Gartengeräte – fast alles, was tragbar und nicht defekt ist. Kleider, Schuhe und Bücher werden nicht angenommen. Eine Klasse der Schule Eiken führt eine kleine Kaffeestube mit Kaffee und Kuchen. Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter des Entsorgungsplatzes freuen sich auf Ihren Besuch.

Strassenraum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern:

Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG): Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden. Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Zum Schutz unserer Vogelwelt beachten Sie bitte zudem, dass das Brutgeschäft der Vögel gemäss Art. 17, Abs. 1, lit. b. Bundesgesetz über die Jagd d und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel nicht gestört werden darf, während der Brutzeit einheimischer Vögel (zwischen 1. März und 30. September) kein Radikalschnitt an Hecken erfolgen soll, bei hohem Anteil an früchtetragenden Heckenarten, die Tieren eine wichtige Nahrungsquelle im Winter bieten, der Schnitt erst im Februar/März durchgeführt werden soll, ein sanfter Rückschnitt respektive der Rückschnitt einzelner Äste zur Einhaltung der Sichtzone und des Strassenabstandes mittels manueller Schere aber jederzeit möglich ist.

Feuerwehr Sisslerfeld

Folgende Übungen findet statt: Donnerstag, 23.3. 19.30 Uhr Atemschutz; Samstag, 25.3. 8 Uhr Gruppe 1, 10 Uhr Gruppe 2 Maschinisten; Montag, 27.3. 19.30 Uhr Fahrer; Dienstag, 28.3. 19.30 Uhr Fahrer; Besammlung ist beim Feuerwehrmagazin in Eiken.