FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.
Laut der Ersterfassung der Gefahrenkarte Hochwasser Fricktal aus dem Jahr 2008 geht vom Strihenbächli in Densbüren eine Überflutungsgefährdung für Teile des Siedlungsgebiets aus. Durch die Waldburger Ingenieure AG Aarau wurde ein entsprechendes Wasserbauprojekt ausgearbeitet, welches mittels Bachöffnungen und Vergrösserung der Durchlässe die schadlose Ableitung eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses anstrebt. Die Projektpläne liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom 22. Februar 2024 bis 22. März 2024, in der Gemeindeverwaltung Densbüren öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Densbüren, Hauptstrasse 19, 5026 Densbüren, zuhanden des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Landschaft und Gewässer, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 i.V.m. § 120 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG). Der Gemeinderat
Baubewilligung
Der Gemeinderat erteilte an Sandro und Simone Jossi die Baubewilligung für den Ausbau des Dachgeschosses mit einer Aufdach-PV-Anlage auf der Parzelle 367 in Densbüren, Müliweg 4, Gebäude Nr. 78.
Steuererklärungskurs 2024
Im März 2024 führt die Gemeinde Herznach-Ueken zusammen mit den umliegenden Gemeinden Densbüren, Wölflinswil und Oberhof einen Steuererklärungskurs für Jungbürger durch. Erfahren Sie, wie man eine Steuererklärung richtig ausfüllt und was dabei zu beachten ist. Nach einer kurzweiligen Einführung kann gleich die eigene Steuererklärung für das Jahr 2023 ausgefüllt werden. Der Kurs wird am Donnerstag, 21. März 2024 in der Schule Herznach durchgeführt. Die persönlichen Einladungen an die Jungbürger/innen wurden bereits verschickt. Weitere Interessierte können sich gerne bis zum 3. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken melden.