Bauherrschaft und Grundeigentümerin: Ortsbürgergemeinde Herznach-Ueken, Schulstrasse 9, 5027 Herznach; Projektverfasserin: Forstbetrieb Wid, Junkholz 400, 5063 Wölflinswil; Bauprojekt: Drei Weiher / Feuchtbiotope; Ort: Parzelle 1078 in Densbüren, Wüestmatt; Kantonale Zustimmung: ja. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 28. November 2025 bis 29. Dezember 2025 bei der Gemeindekanzlei in Densbüren öffentlich auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Densbüren zu richten. Der Gemeinderat
Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 21. November 2025
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 27. Juni 2025. 2. Genehmigung Kreditabrechnung Erweiterung Strassenbeleuchtung Egg, Sulzbannstrasse, Stieracherweg und Umrüstung auf LED. 3. Genehmigung Kreditabrechnung GEP Kanalsanierung Staffeleggstrasse. 4. Genehmigung Entschädigung Gemeinderat für die Amtsperiode 2026-2029. 5. Genehmigung Änderung Finanzierungsreglement betreffend Anschluss- und Benützungsgebühren (Wasser und Abwasser). 6. Genehmigung Budget 2026 inkl. Spezialfinanzierungen mit einem Steuerfuss von 117 %. 7. Zusicherung Bürgerrecht der Gemeinde Densbüren für Wagner Susanne Martina, geb. 26.01.1967; Mayr Lara-Emilie Renate Franziska, geb. 08.02.2004 und Mayr Simon Luca, geb. 11.01.2007. Diese Beschlüsse der Traktanden 1-6 unterliegen dem fakultativen Referendum, weil die für eine endgültige Beschlussfassung erforderliche Stimmenzahl von 113 nicht erreicht worden ist. Die Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innert 30 Tagen seit dieser Publikation von einem Viertel der Stimmberechtigten (141) das Referendum ergriffen wird. Ablauf der Referendumsfrist: 29.12. 2025.
Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung Protokoll der Versammlung vom 27. Juni 2025. 2. Genehmigung Kreditantrag 600 Jahre Densbüren; CHF 40’000. 3. Genehmigung Budget 2026. Diese Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, weil die für die endgültige Beschlussfassung erforderliche Stimmenzahl von 30 nicht erreicht worden ist. Die Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innert 30 Tagen seit dieser Publikation von einem Zehntel der Stimmberechtigten (15) das Referendum ergriffen wird. Ablauf der Referendumsfrist: 29.12.2025. Der Gemeinderat