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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2024

Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2024

Die Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung Protokoll vom 24.11.2023; 2. Rechnung 2023; 3. Kreditabrechnung Erneuerung öffentliche Strassenbeleuchtung entlang K 107; 4. Kreditabrechnung Sanierung K 107, Kostenanteil Gemeinde; 5. Kreditabrechnung Materialabbau im Steinbruch Kohlplatz; 6. Kreditabrechnung Teilerneuerung Wasserleitung ab Pumpwerk Tal in Richtung Asp; 7. Kreditabrechnung Ersatz Wasserleitung ab Holzschopf bis Abzweigung Asp; 8. Rechenschaftsbericht 2023; 9. Kreditantrag neues Geschäftsverwaltungssystem Gemeindeverwaltung; CHF 25‘000; 10. Änderungen Friedhofreglement, §§ 3 und 8; Diese Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, weil die für eine endgültige Beschlussfassung erforderliche Stimmenzahl von 112 nicht erreicht worden ist. Die Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innert 30 Tagen seit dieser Publikation von einem Viertel der Stimmberechtigten (140) das Referendum ergriffen wird. Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2024.

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung Protokoll vom 24.11.2023; 2. Rechnung 2023; 3. Rechenschaftsbericht 2023 Forstbetrieb Jura; Diese Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum, weil die für die endgültige Beschlussfassung erforderliche Stimmenzahl von 32 nicht erreicht worden ist. Die Rechtskraft tritt ein, wenn nicht innert 30 Tagen seit dieser Publikation von 10 % der Stimmberechtigten (16) das Referendum ergriffen wird. Ablauf der Referendumsfrist: 5. August 2024. Der Gemeinderat

Regionales Steueramt Frick

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Knapp 60 % aller Steuererklärungen 2023 haben wir erhalten. Dafür danken wir Ihnen bestens. Wir bitten all jene, welche ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies umgehend nachzuholen. Sie können sich das Ausfüllen vereinfachen, indem Sie das Steuerprogramm EasyTax verwenden. Es kann auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes (www.ag.ch/steuern) heruntergeladen werden. Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, bitten wir Sie um Einreichung eines Fristerstreckungsgesuches. Auf der Homepage von Frick ist dies unter «Verwaltung», «Online-Schalter» elektronisch möglich. Sie erleichtern uns damit die Arbeit wesentlich. Alle Pflichtigen, welche bis 7. Juli weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden von uns eine Mahnung erhalten. Bitte beachten Sie, dass diese Mahnung kostenpflichtig ist. Besten Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe. Regionales Steueramt Frick