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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 09-2026

Mitwirkung im Rahmen des Gesamt­revisionsverfahrens der kommunalen Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Bauzonen- und Kulturlandplan)

Die Gemeinde Densbüren revidiert die allgemeine kommunale Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Seit dem Start der Revision im Jahr 2019 wurden diverse Themen behandelt. Die Arbeiten wurden durch eine Planungskommission begleitet. Die revidierten Planungsinstrumente wie der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung liegen im Entwurf vor. Vor Eingabe der Planungsvorlage in die abschlies­sende kantonale Vorprüfung wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz durchgeführt. Die Entwürfe mit Erläuterungen (Bauzonen- und Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung und Planungsbericht) liegen vom Freitag, 27. Februar 2026 bis Freitag, 27. März 2026 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die erwähnten Dokumente auf der Homepage der Gemeinde Densbüren, www.densbueren.ch, aufgeschaltet. An einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Mittwoch, 4. März 2026 um 19 Uhr in der Turnhalle Densbüren wird das Projekt vorgestellt. Die Bevölkerung und alle Interessierten sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Weiter werden zur Beantwortung von Fragen zwei Sprechstundentermine angeboten (bitte um Voranmeldung telefonisch oder per Mail bei der Gemeindeverwaltung), an welchen Vertreter des Gemeinderats zusammen mit den Planern zur Verfügung stehen: – Termin 1: Mittwoch, 18. März 2026 von 08.00 – 12.00 Uhr; – Termin 2: Mittwoch, 25. März 2026, von 15.00 – 20.00 Uhr. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren durch alle interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Densbüren, Hauptstrasse 19, 5026 Densbüren oder digital an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Eingabeformulare bereit (digital auf der Website oder zum Mitnehmen bei der Gemeindekanzlei). Die Eingaben werden in der Folge durch den Gemeinderat Densbüren geprüft. Der Gemeinderat entscheidet über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Gegen diesen Entscheid besteht kein Rechtsmittel. Ein Rechtsmittel kann im Rahmen der späteren öffentlichen Auflage erhoben werden, welche nach der Vorprüfung der Planungsdokumente durch das kantonale Departement BVU erfolgen wird. Densbüren, 19. Februar 2026. Gemeinderat Densbüren

Mitwirkung im Rahmen des Aufhebungsverfahrens Sondernutzungspläne

Die Gemeinde Densbüren revidiert die allgemeine kommunale Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Zeitgleich wurden die rechtskräftigen Sondernutzungspläne überprüft. Das Aufhebungsverfahren betrifft zwei Sondernutzungspläne: den Gestaltungsplan «Baumgarte» vom 29.07.1997, sowie den Erschliessungsplan «Parzelle 141» in der Burgmatt vom 10.01.2011. Vor Eingabe der Planungsvorlage in die abschliessende kantonale Vorprüfung wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 Baugesetz durchgeführt. Die rechtskräftigen Erschliessungspläne sind 15 und 30 Jahre alt. Die baurechtlichen Voraussetzungen und die heutigen Anforderungen sowie Bedürfnisse haben sich seit dem Erlass der Sondernutzungspläne wesentlich geändert, weshalb einzelne Inhalte inzwischen überholt sind. Das Aufhebungsverfahren der Sondernutzungspläne wird mit dem Gesamtrevisionsverfahren der Nutzungsplanung koordiniert. Die Entwürfe mit Erläuterungen (Planungsbericht) liegen parallel zur Auflage der Unterlagen zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vom Freitag, 27. Februar 2026 bis Freitag, 27. März 2026 bei der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Ebenfalls sind die erwähnten Dokumente auf der Homepage der Gemeinde Densbüren, www.densbueren.ch, aufgeschaltet. An einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Mittwoch, 4. März 2026 um 19 Uhr in der Turnhalle Densbüren wird neben der Gesamtrevision auch das Aufhebungsverfahren der Sondernutzungspläne vorgestellt. Die Bevölkerung und alle Interessierten sind zur Teilnahme herzlich eingeladen. Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren durch alle interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Densbüren, Hauptstrasse 19, 5026 Densbüren oder digital an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden. Dafür stehen entsprechende Eingabeformulare bereit (digital auf der Website oder zum Mitnehmen bei der Gemeindekanzlei). Die Eingaben werden in der Folge durch den Gemeinderat Densbüren geprüft. Der Gemeinderat entscheidet über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Gegen diesen Entscheid besteht kein Rechtsmittel. Ein Rechtsmittel kann im Rahmen der späteren öffentlichen Auflage erhoben werden, welche nach der Vorprüfung der Planungsdokumente durch das kantonale Departement BVU erfolgen wird. Densbüren, 19. Februar 2026. Gemeinderat Densbüren

Pro-Senectute-Mittagstisch

Mittagstisch am Freitag, 6. März, 12 Uhr im Restaurant Jura Asp. Wir treffen uns zu einem feinen Essen und einem gemütlichem Schwatz und Gedankenaustausch. Bitte bringt alte, neue und lustige Geschichten, Erinnerungen zum Vorlesen und Diskutieren mit. Spielen ist natürlich auch erlaubt. Wer neu am Mittagstisch mitmachen möchte oder verhindert ist melde sich unbedingt bis Montag 2. März bis 12 Uhr bei Marie-Helen Frey, 076 795 67 33, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Ich freue mich auf jeden, der mit uns einige gemütliche Stunden verbringen will. Alle Ü-60 sind herzlich eingeladen, es ist niemand zu jung oder zu alt, bei uns mitzumachen. Die schönsten Momente sind die, in denen das Herz aus Freude und nicht aus Gewohnheit schlägt. Eure Ortsvertreterin: Marie-Helen Frey

Samariter Staffeleggtal – Monatsübung

Siehe unter Herznach-Ueken.