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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 9-2024

Abteilung Finanzen am 15./22. März sowie am 5./12. und 19. April 2024 nicht besetzt

Aufgrund einer längeren Ferienabwesenheit ist die Abteilung Finanzen an den genannten Freitagen nicht besetzt. An den übrigen Wochentagen werden Sie wie gewohnt bedient. Der Gemeinderat und die Verwaltungsleitung danken für Ihr Verständnis.

Digitales Raumreservationssystem

Die Verwaltung Böztal hat auf ein digitales Raumreservationssystem umgestellt. Auf der Website haben Sie jederzeit Einblick in den Belegungsplan. Neu ist es allen Vereinen und Privatpersonen möglich, Reservationen der Gemeindeliegenschaften direkt über die Website der Gemeinde vorzunehmen. Nach einer erfolgten provisorischen Reservation wird Ihnen diese per Mail in den folgenden Tagen bestätigt. Sollten Fragen auftauchen, wenden Sie sich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder unter Tel. 062 865 35 86 an Claudia Balz, Gemeindeschreiberin-Stv.

Verkauf Tischwagen

Der alte Tischwagen (mit Beleuchtung) der Turnhalle Bözen wird nicht mehr verwendet und steht für CHF 350.00 zum Verkauf. Bei Interesse melden Sie sich direkt bei Joscha Hausherr, Leiter Werk-dienst unter Tel. 079 922 54 56.

Gründungsversammlung Trägerverein Tagesstrukturen Böztal

Nach dem Ja der Gemeindeversammlung Böztal vom 16. November 2023 gehen die Vorarbeiten zur Umsetzung der Tagesstrukturen Böztal im August 2024 mit grossen Schritten voran. Als Träger des familienergänzenden Betreuungsangebotes hat sich der Gemeinderat für einen Verein ausgespro-chen. Die Arbeitsgruppe lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich zur Gründungsversammlung am Freitag, 01. März 2024 um 20.00 Uhr in den Gemeindesaal Bözen ein. Wir freuen uns auf viele interessierte Personen, welche das Projekt mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen. Gerne informieren wir Sie anlässlich der Versammlung über den Stand der Vorbereitungen und beantworten Ihre Fragen.

Hundekot im Wolftal

Leider häufen sich die Meldungen über liegengelassenen Hundekot im Wolftal Hornussen. Viele Hundebesitzer lassen gar die gefüllten Robidog-Säckli am Wegrand liegen oder deponieren sie auf Ruhebänkli oder Kieshaufen. Es sind alle Hundehalterinnen und -halter gebeten, die Hinterlassenschaften ihres Hundes richtig zu entsorgen. Gerne machen wir Sie auf den Info-Plan auf der Website der Gemeinde Böztal aufmerksam. Mit einem «Klick» auf «Robidog» werden Ihnen alle Sammelbehälter in Böztal angezeigt. Vielen Dank für Ihr Mithelfen zu einem sauberen Böztal.

Baugesuche

• Bauherrschaft: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Rüegetstrasse 234,

5077 Elfingen; Projektverfasser: Regiosol Engineering GmbH, Haldenstrasse 4b, 5413 Birmenstorf; Grundeigentümer: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Rüegetstrasse 234, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Erstellung Photovoltaikanlage auf EFH und Garage; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4002, Rügetstrasse 234. • Bauherrschaft: Amir Bedzeti, Mülimatt 547, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Amir Bedzeti, Mülimatt 547, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Amir Bedzeti, Mülimatt 547, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Erstellung Sichtschutz; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 22, Mülimatt 547; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 01. März 2024 bis 02. April 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.