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Wichtige Verlagsmitteilung

 

Fehlende Zeitung - fehlgeleitete Zustellung

FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.

Verlagsleitung

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 8-2023

Gemeinderäumlichkeiten
zu vermieten

Der Gemeinderat Böztal vermietet Büro- und Gewerberäume in den ehemaligen Gemeindehäusern von Bözen und Effingen. Es betrifft folgende Räumlichkeiten: – Bözen: • Büro im DG 35 m2 (Anteil Dachschräge abgezogen) mit Lagerraum 23 m2 für CHF 520.00, plus Nebenkosten • Büro im EG 28 m2 für CHF 380.00, plus Nebenkosten. – Effingen: • 1 Büro im OG 25 m2 für CHF 320.00, plus Nebenkosten • 2 Büros mit Küche und Archivraum im OG 98 m2 für CHF 1’260.00, plus Nebenkosten • Gewerberaum 99 m2 für CHF 580.00, plus Nebenkosten. Die Vermietung der Büroräume in Bözen und des Gewerberaums in Effingen erfolgt per 01. April 2023. Die Büroräume in Effingen werden per 01. Juli 2023 vermietet. Die Nebenkosten werden nach m2 nach effektiven Kosten aufgeteilt. Für Fragen und Besichtigungen wenden Sie sich bitte an Gemeinderätin Esther Röthlin via Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 079 616 14 62.

Baugesuche

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Porta AG, Neumarkt 1, 5201 Brugg; Grundeigentümer: Staat Aargau, Aarau und Erbengemeinschaft Herzog, Hornussen; Bauobjekt: Einbau Kulissentauchwand in Regenüberlauf; Ortslage: Parzellen Hornussen Nr. 83 und 534, Hauptstrasse, Kreisel; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 24. Februar 2023 bis 27. März 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 23. Februar 2023. Gemeinderat