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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 7-2023

Mitglied in den Gemeinderat Böztal für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 gesucht

Durch die Demission von Gemeinderat Roger Frey wird eine Ersatzwahl notwendig. Da die restlichen Gemeinderäte nach Möglichkeit ihre Ressorts behalten möchten, wird ein neues Gemeinderatsmitglied mit technischem Flair gesucht. Es sind folgende Ressorts zu betreuen: • Abwasserbeseitigung: Kläranlage, Kanalisation, generelle Entwässerungsplanung (GEP), Leitungskataster • Energie Energie, Stromversorgung, Strassenbeleuchtung • Militär, Zivilschutz Landesverteidigung, Landesversorgung, Gemeinde- bzw. regionaler Führungsstab, Schutzräume • Wasserversorgung Wasserabgabe, Brunnen, generelle Wasserversorgungspläne (GWP), Leitungskataster. Die Technische Kommission unterstützt den Ressortvorsteher in der fachlichen Kompetenz. Der Gemeinderat nimmt als Delegierter in verschiedenen regionalen Gremien Einsitz. Gemeinderat Roger Frey gibt gerne weitere Auskünfte, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Anmeldeprozess kann in der separaten Publikation «Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates» entnommen werden. Hornussen, 7. Februar 2023, Gemeinderat Böztal

Ersatzwahl für ein Mitglied des
Gemeinderates Böztal vom 18. Juni 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren

Aus beruflichen Gründen hat Herr Roger Frey, wohnhaft in Bözen, Kirchweg 5, seine Demission als Mitglied des Gemeinderates per Ersatzwahl, eingereicht. Die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 findet am 18. Juni 2023 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) unter Erfüllung sämtlicher formeller Erfordernisse von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, (d.h. bis am Freitag, 05. Mai 2023, 12.00 Uhr), einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen sämtliche formellen Erfordernisse erfüllen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Hornussen, 7. Februar 2023, Wahlbüro Böztal

Hundekot auf dem Gemeindegebiet

Die Meldungen bei der Gemeindeverwaltung über von Hunden verunreinigte Strassenränder und Wiesen häufen sich wieder. Ein leidiges Thema, welches offenbar immer noch nicht bei allen Hundehalter*innen angekommen ist. Hundekot ist für Nutztiere schädlich und kann sogar tödlich enden. Daneben sind die liegengelassenen Häufchen schlicht «grusig». Die Landwirte sind allen äusserst dankbar, wenn die Hinterlassenschaften der Hunde fachgerecht entsorgt werden. Auf dem Gemeindegebiet Böztal stehen ca. 60 Robidogs. Diese werden vom Team Unterhalt regelmässig geleert und mit Robidog-Säckli aufgefüllt. Im Weiteren können die Robidog-Säckli rollenweise und kostenlos am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Wir sind überzeugt, dass sich die meisten Besitzer*innen der rund 360 Böztaler Hunde an die Regeln halten. Alle anderen bitten wir, sich künftig am Erhalt von sauberen Wiesen und Wegrändern zu beteiligen, vielen Dank.

Freilaufende und jagende Hunde im Wald

Eine Meldung erreichte die Verwaltung von der Jagdgesellschaft Kästhal. Vermehrt werden freilaufende Hunde im Wald und Waldnähe gesichtet, welche Wildtiere jagen. Die Jäger bitten alle Hundehalter, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen und darauf zu achten, dass ihre Tiere keine Wildtiere jagen. Das Wild ist ganzjährig dankbar. Für Wildtiere ist das Aufscheuchen durch Hunde eine sehr grosse Stresssituation. Der Energieverlust der Wildtiere durch diesen unnötigen Stress wirkt sich auf deren Konstitution in dieser Jahreszeit aus. Dies macht die Tiere krankheitsanfällig und führt auch auf den Strassen zu Wildtierunfällen. Im Interesse der Wildtiere wäre es daher schön, wenn die Hundehalter auf ihre Hunde entsprechend achten würden.

Baubewilligung

Der Gemeinderat Böztal hat folgende Baubewilligungen erteilt: • Jeyaa Saghana, Hornussen, Gehweg verkürzen, Rasengittersteine, 2 Sitzplätze, Mauer

Baugesuche

Bözen, 14. Februar 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV: • Bauherrschaft: Vincenzo Catanzaro, Bahnhofstrasse 135, 5078 Effingen; Projektverfasser: Domotec AG, Lindengutstrasse 16, 4663 Aarburg; Grundeigentümer: Elisa und Vincenzo Catanzaro, Bahnhofstrasse 135, 5078 Effingen; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5499, Bahnhofstrasse 135; • Bauherrschaft: Jürg und Ruzica Bärtschi, Schwerzbrünnelistrasse 12, 5078 Effingen; Projektverfasser: Domotec AG, Lindengutstrasse 16, 4663 Aarburg; Grundeigentümer: Jürg und Ruzica Bärtschi, Schwerzbrünnelistrasse 12, 5078 Effingen; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5517, Schwerzbrünnelistrasse 12; Öffentliche Auflage vom 17. Februar 2023 bis 20. März 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 16. Februar 2023, Gemeinderat