Abstimmungssonntag,13. Februar 2022 – Beschlüsse
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Gemeindeordnung Böztal sowie das Abfallreglement Böztal an der Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022 genehmigt. Der Gemeinderat bedankt sich an dieser Stelle für die hohe Stimmbeteiligung und die abgegebenen Voten.
Abfallreglement
Mit der Annahme des Abfallreglements Böztal werden die Gebührenmarken seit Montag, 14. Februar 2022 für alle Ortsteile zu einem einheitlichen Preis verkauft. Bis auf Weiteres können die «alten» Gebührenmarken verwendet werden. Das heisst, die Marken können aus allen Ortsteilen in allen Ortsteilen verwendet werden. Die neuen Abfallmarken Böztal werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Verkauf gebracht. Marke 17 Liter CHF 1.20; Marke 35 Liter CHF 2.05; Marke 60 Liter CHF 3.35; Marke 110 Liter CHF 6.05; Sperrgut (Marke 110l) CHF 6.05; Containerplomben CHF 48.45; Kunststoffsammelsack CHF 2.50. Die Marken können beim Gemeindeverwaltungsstandort in Bözen und im Volg Bözen und Hornussen bezogen werden. Die Grüngutsammelmulden in Effingen und Hornussen bleiben vorerst noch bestehen. Ab 06. Mai 2022 wird das Grüngut jeden 2. Freitag durch die Pfister AG eingesammelt. Ein Bestellformular für die entsprechenden Grüntonnen finden Sie im Anhang vom nächsten Mitteilungsblatt und auf unserer Website. Die Bestellungen werden bis am 31. März 2022 entgegengenommen. Der Gemeinderat
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: • Sandra Riner und Heinz Heuberger, Bözen, Neubau Fasssauna
Baugesuche
• Bauherrschaft: Marlene und Kurt Bräutigam, Am Wald 281, 281 Effingen; Projektverfasser: Schütz AG Heizungen, Südbahnweg 1, 5210 Windisch; Grundeigentümer: Marlene und Kurt Bräutigam, Am Wald 281, 281 Effingen; Bauobjekt: Neubau Luft / Wasser-Wärmepumpe Innenaufstellung; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5687, Am Wald 281.
• Bauherrschaft: Annelise Liebhardt, im Berg 81, 5078 Effingen; Projektverfasser: Erb Müller Peter AG, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Annelise Liebhardt, im Berg 81, 5078 Effingen; Bauobjekt: Wohnungs-Sanierung; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5137, Im Berg 81; Kant. Bewilligung: BVUAFB.
Öffentliche Auflage vom 18. Februar 2022 bis 21. März 2022 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bözen, 17. Februar 2022. Gemeinderat