FRICKTAL. Aufgrund eines Logistikfehlers bei der Post wurde ein Sammelbehälter mit den Donnerstagsausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung/Fricktaler Woche/fricktal.info leider fehlgeleitet. Statt in Laufenburg landeten die darin enthaltenen Zeitungen in Lenzburg. Dies führte dazu, dass viele Leserinnen und Leser im Bezirk Laufenburg am Donnerstag keine Zeitung erhielten. Die Post entschuldigt sich für diesen Fehler, die Zeitungen werden am Freitag zugestellt.
Verlagsleitung
Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 50-2023
Böztal
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Gemeinde Böztal – Baustart «Schlotterboden / Fuchsloch – Elfingen»
Ab Mitte Januar wird die Firma Ziegler AG, Sisseln mit den Bauarbeiten im Bereich Schlotterboden / Fuchsloch in Elfingen starten. Es sollen Arbeiten an der Wasser- und Abwasserversorgung sowie am Strassenbau vorgenommen werden. Die Bauunternehmung und die Projektleitung sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten mit grosser Rücksichtnahme auf die Anwohner auszuführen und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Situative Einschränkungen werden mit den Anstössern direkt besprochen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis für die kommenden Bauarbeiten. Gemeinderat Böztal
Weihnachtsbaum Gratisabgabe am 16. Dezember 2023
Die Ortsbürgergemeinde schenkt allen Einwohnern von Böztal einen Weihnachtsbaum. Pro Haushalt kann ein Baum bezogen werden. Die Gratis-Weihnachtsbaumabgabe ab Wagen des Forstbetriebs Homberg-Schenkenberg findet am Samstag, 16. Dezember 2023 statt: • Bözen, Oberdorf 5 von 14.00 bis 15.00 Uhr; • Hornussen, Gemeindehaus von 14.00 bis 15.00 Uhr; • Effingen, ehemaliges Gemeindehaus von 14.00 bis 15.00 Uhr; Die Gratisabgabe ab Wagen des Forstbetriebs Laufenburg-Gansingen findet statt: • Elfingen, Schulhaus von 10.00 bis 11.00 Uhr;
Verabschiedung Förster Andreas Bühler und Forstteam Laufenburg-Gansingen
Während der Baumabgabe in Elfingen wird der Förster Andreas Bühler mit seinem Team verabschiedet. Es sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Elfingens herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Baubewilligung
An seiner Sitzung vom 05. Dezember 2023 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt: • Historika AG, Orientierungsanlage mit Ortsplan, Geschichte und Gewerbe im Ortsteil Effingen/Dorfkernzone
Baugesuche
Hornussen, 12. Dezember 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Jürg und Erika Caluori, Dorfstrasse 148, 5078 Effingen; Projektverfasser: Stöckli Gartenbau AG, Kirchrain 14, 5070 Frick; Grundeigentümer: Jürg und Erika Caluori, Dorfstrasse 148, 5078 Effingen; Bauobjekt: Neubau Sichtschutzmauer; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5301, Dorfstrasse 148; • Bauherrschaft: Werner Pfister, Lindenhof 2, 5076 Bözen; Projektverfasser: Rubin Elektrotechnik GmbH, Bergwerkstrasse 3, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Tamara und Patrick Keller, Beckenmatt 9, 5076 Bözen; Werner Pfister, Lindenhof 2, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau PV-Anlage; Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 3003 und 3004, Beckenmatt 9 + 11; • Bauherrschaft: Tamara und Patrick Keller, Beckenmatt 9, 5076 Bözen; Projektverfasser: Rubin Elektrotechnik GmbH, Bergwerkstrasse 3, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Tamara und Patrick Keller, Beckenmatt 9, 5076 Bözen; Werner Pfister, Lindenhof 2, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau PV-Anlage; Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 3003 und 3004, Beckenmatt 9 + 11; Öffentliche Auflage vom 15. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 14. Dezember 2023 – Gemeinderat
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage
Vom 23. Dezember 2023 bis am 02. Januar 2024 sind die Gemeindeverwaltung, das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste geschlossen. Für Notfälle (Todesfälle) ist unter Telefon 062 865 35 85 ein Pikettdienst organisiert.
Baugesuche
Hornussen, 05. Dezember 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Kurt und Monique Haslimeier, Am Wald 280, 5078 Effingen; Projektverfasser: r2m architektur gmbh, Benburweg 18, 4410 Liestal; Grundeigentümer: Kurt und Monique Haslimeier, Am Wald 280, 5078 Effingen; Bauobjekt: Neubau Sichtschutzwand; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5686, Am Wald 280; • Bauherrschaft: SBB Immobilien AG, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten; Projektverfasser: energiehoch4 AG, Regina-Kägi-Strasse 11, 8050 Zürich; Grundeigentümer: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern; Bauobjekt: Ersatz Heizung durch Luft / Wasserwärmepumpe; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 572, Bahnhofstrasse 147; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: SBB Immobilien AG, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten; Projektverfasser: energiehoch4 AG, Regina-Kägi-Strasse 11, 8050 Zürich; Grundeigentümer: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3014 Bern; Bauobjekt: Ersatz Heizung durch Luft / Wasserwärmepumpe; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5564, Station Effingen 108; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Ibrahim Horani, Trottenackerstrasse 296, 5078 Effingen; Projektverfasser: Erb Müller Peter AG, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Ibrahim Horani, Trottenackerstrasse 296, 5078 Effingen; Bauobjekt: Umnutzung Gerätehaus in Mehrzweckraum; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5760, Trottenacker 296; Öffentliche Auflage vom 08. Dezember 2023 bis 08. Januar 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 07. Dezember 2023 – Gemeinderat