Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Mittwoch, 20. November 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2025 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 112 der 1885 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 5.94 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025; Genehmigung. 2. Jungbürgeraufnahme Jahrgang 2007; Kenntnisnahme. 3. Kreditabrechnung Kulissentauchwand Hornussen; Genehmigung. 4. Kreditabrechnung Sanierung Bushaltestellen Unterdorf Hornussen mit Ersatz Wasserleitung Hauptstrasse Hornussen; Genehmigung. 5. Kreditabrechnung Dachsanierung Schulhaus und Turnhalle Bözen; Genehmigung. 6. Kreditabrechnung Erstellung Schlotterboden/Fuchsloch Elfingen; Genehmigung. 7. Jährliche Defizitgarantie an Verein Tagesstrukturen Böztal; Genehmigung. 8. Verpflichtungskredit Ersatz Fenster und Storen Schulhaus Effingen; Genehmigung. 9. Verpflichtungskredit Erneuerung Schliesssystem und Türen Schulanlage Hornussen; Genehmigung. 10. Budget 2026; Genehmigung. Da das Quorum von 377 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. November 2025 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 30. Dezember 2025 von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 32 der 280 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 11.43 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 26. Juni 2025; Genehmigung. 2. Budget 2026; Genehmigung. Da das Quorum von 56 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 20. November 2025 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 30. Dezember 2025, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Hornussen, 20. November 2025. Der Gemeinderat Böztal
Adventsfenster der Gemeindeverwaltung
In diesem Jahr darf die Verwaltung Böztal am 01. Dezember 2025 die Reihe der Adventsfenster in Hornussen eröffnen. Kommen Sie beim Gemeindehaus vorbei und geniessen Sie von 18.00 bis 19.00 Uhr die Adventsstimmung mit Glühwein und Schlangenbrot. Wir freuen uns, mit vielen Einwohner*innen aus ganz Böztal in die Adventszeit starten zu dürfen!
Mitarbeit in den Kommissionen Böztal
Der Gemeinderat Böztal hat in den vergangenen vier Jahren auf die Unterstützung und Mitarbeit von verschiedenen Kommissionen zählen dürfen. Mit dem Ende der laufenden Periode werden in den verschiedenen Kommissionen ein paar Plätze frei. Der Gemeinderat ist interessiert, Einwohnerinnen und Einwohner aus allen Altersgruppen für die Kommissionsarbeit gewinnen zu können. Folgende Böztaler Kommissionen suchen neue Mitglieder: • Kulturkommission; • Natur- und Umweltkommission; • Ortsbürgerkommission; • Schulkommission; Wenn Sie an einer Mitarbeit interessiert sind, melden Sie sich bis am 12. Dezember 2025 bei Claudia Balz, Gemeindeschreiberin-Stv., Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel. 062 865 35 86.
E-Ladestation beim Schulhaus Bözen
Ab sofort steht auf dem Parkplatz beim Schulhaus Bözen eine öffentliche E-Ladestation zur Verfügung. Damit möchten wir einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität leisten und den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel fördern. Die Ladestation kann von allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Sie eignet sich für alle gängigen Elektroautos und ist rund um die Uhr verfügbar. • Angaben zu der Ladeinfrastruktur • Das Ladekabel muss selbst mitgebracht werden und wird unter der Klappe mit dem QR-Code eingesteckt. Elektro-Fahrzeuge besitzen in der Regel ein kompatibles Ladekabel. • Für das Laden zum öffentlichen Preis ist keine Registration erforderlich und kann von jeder Frau/ Mann genutzt werden. • Die Ladung kann mit jeder Kreditkarte, die mindestens ein Guthaben von CHF 100 Uhrat, bezahlt werden. • Die beiden Ladestationen können, sofern nur ein Auto geladen wird, 22 kW Ladeleistung erbringen. Sobald zwei Fahrzeuge parallel laden, wird die Leistung pro Fahrzeug auf 11 kW reduziert, um die Ladeinfrastruktur zu schützen. Wir freuen uns, mit diesem Angebot einen weiteren Schritt in Richtung klimafreundliche Gemeinde zu machen und danken allen, die ihren Teil zur Reduktion von Emissionen beitragen. Gemeinsam für eine saubere Zukunft. Der Gemeinderat
Werkleitungsarbeiten Schulstrasse Bözen
Die Bauarbeiten sind so weit fortgeschritten, dass bald der Einbau des Belags erfolgen kann. Die Arbeiten sind am Montag, 01. Dezember 2025 geplant. Die Schulstrasse sowie die Kreuzung Bühlstrasse / Schulstrasse sind von 07.00 bis 18.00 Uhr gesperrt. Wenn das Wetter mitspielt, werden alle Strassen ab 02. Dezember 2025 wieder normal befahrbar sein. Die Anwohner*innen wurden seitens der Bauleitung bereits informiert. Mit Fragen wenden Sie sich bitte an den Polier der Erne AG vor Ort, Tel. 076 330 82 39. Für das Verständnis wird herzlich gedankt.
Ablesung Wasserzähler 2025
Im Rahmen der Gemeindefusion haben wir das Vorgehen zur Ablesung der Wasserzähler in allen Ortsteilen vereinheitlicht. Seit 2022 nutzen wir das praktische System der Selbstablesung, bei dem Sie als Abonnenten Ihren Wasserzähler selbst ablesen und den Stand an uns weitergeben. Um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft, kann es gelegentlich zu stichprobenartigen Überprüfungen durch den Brunnenmeisterdienst kommen. Anfang Dezember 2025 senden wir Ihnen pro Wasserzähler eine Ablesekarte zu. Wir bitten Sie, den Stand Ihres Wasserzählers abzulesen und die ausgefüllte und vorfrankierte Ablesekarte bis spätestens 12. Dezember 2025 an uns zurückzusenden. Alternativ können Sie den Zählerstand bequem online über ein Formular melden, dessen Link Sie als QR-Code auf der Ablesekarte finden werden. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung Finanzen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe! Abteilung Finanzen, Tel. 062 865 35 87, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Böztaler Wunschbaum
Dieses Jahr wird erneut ein Wunschbaum zur Adventszeit geschmückt. Wünsche von Kindern aus Böztal, deren Eltern sich zu Weihnachten keine Geschenke leisten können, könnten auf diese Weise erfüllt werden. Als Wunschbaum dient die Tanne beim Gasthaus zum Bären in Bözen, Hauptstrasse 44. Die Tanne wird mit Wunschkugeln dekoriert. Personen, welche gerne einen Wunsch erfüllen möchten, können eine entsprechende Kugel abnehmen und das Päckli organisieren. Die Wunschkugel und das Päckli kann dann bis am Donnerstag, 18. Dezember 2025, 11.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung in Hornussen abgegeben werden. Bei der Aktion geht es nicht um teure Geschenke. Vielmehr soll der Gedanke Miteinander und Füreinander im Vordergrund stehen. Beachten Sie, dass die Wünsche anonym sind und keine Personendaten an «Wunscherfüller» weitergegeben werden. Der Gemeinderat und die Sozialen Dienste freuen sich auf viele leuchtende Kinderaugen. Vielen Dank an das Restaurant Bären in Bözen für das Erstellen des Böztaler-Wunschbaums. Für Fragen stehen die Sozialen Dienste unter Tel. 062 865 35 85 oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 18. November 2025 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Eugen und Katharina Fuchs, Hornussen; Heizungsersatz durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung); • Daniel und Barbara Gürtler, Effingen; Sitzplatzüberdachung, Einbau Dachflächenfenster, Einbau Klima-Splitgerät; • Philipp Gysin und René Hiller, Bözen; Neubau Carport
Baugesuche
Hornussen, 25. November 2025; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Ernst Brack, Schulstrasse 7, 5076 Bözen; Projektverfasser: Ernst Brack, Schulstrasse 7, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Erbengemeinschaft des Jakob Brack, 1917, in 5076 Bözen wohnhaft gewesen; Bauobjekt: Überdachung ehemalige Mistgrube zu Lagerplatz; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 5921, Gorge; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; Öffentliche Auflage vom 28. November 2025 bis 09. Januar 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 27. November 2025 – Gemeinderat