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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 48-2024

Einwohnergemeinde

An der Einwohnergemeindeversammlung waren 118 der 1881 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 6.27 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024; Genehmigung; 2. Jungbürgeraufnahme Jahrgang 2006; Kenntnisnahme; 3. Verpflichtungskredit Ersatz Traktor Werkdienst; Genehmigung; 4. Verpflichtungskredit Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED; Rückweisung; 5. Verpflichtungskredit Änderung der Schulstrasse Hornussen inkl. Sanierung der Werkleitungen mit; Erweiterung Parkplätze Schulhaus und Sanierung Parkplatz Gemeindehaus; Genehmigung; 6. Verpflichtungskredit für die Projektierung Bauprojekt und Beitragsplan Kirchgasse / Mülibergweg, Hornussen; Genehmigung; 7. Verpflichtungskredit für die periodische Wiederinstandstellung von Flurwegen und Hofzufahrten; Genehmigung; 8. Verpflichtungskredit Kanalisationsanschluss Eichhöfe Bözen; Genehmigung; 9. Verpflichtungskredit Entwässerungsplanung GEP 2. Generation; Genehmigung; 10. Budget 2025; Genehmigung; Da das Quorum von 377 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 20. November 2024 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 30. Dezember 2024 von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. • Ortsbürgergemeinde: An der Ortsbürgergemeinde waren 35 der 269 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger; anwesend. Dies entspricht 13.01 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2024; Genehmigung; 2. Budget 2024; Genehmigung; Da das Quorum von 54 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Mittwoch, 20. November 2024 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 30. Dezember 2024, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.