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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 48-2022

Weihnachtsbaumverkauf

Der Gemeinderat möchte die Tradition der Gratisabgabe von Weihnachtsbäumen im Ortsteil Bözen weiterführen und weitet dieses Angebot auf alle vier Ortsteile aus. Wer an den Verkaufsstellen der Gemeinde Böztal einen Weihnachtsbaum kauft, erhält einen Weihnachtsbaum im Wert von CHF 20.00. Ein allfälliger Mehrpreis für einen grösseren oder anderen Baum wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern vor Ort bezahlt. Vor Ort tragen sich die Käufer in eine bereitgelegte Liste ein. Die CHF 20.00 werden im Anschluss mit der Gemeinde verrechnet. Der Gemeinderat wünscht der Bevölkerung eine wunderschöne Adventszeit und besinnliche Weihnachtstage mit vielen geschmückten Böztaler Weihnachtsbäumen. Die Verkaufsstellen: 10. Dezember 2022: Pumpwerk Bözen, 10.00 bis 15.00 Uhr; 17. Dezember 2022: Pumpwerk Bözen, 10.00 bis 15.00 Uhr; Pflanzgarten Winterhalde Hornussen, 09.30 bis 10.30 Uhr; Schulhausplatz Elfingen, 10.00 bis 10.30 Uhr; Holzschopf unter der Schule, Schinznach-Dorf, 09.00 bis 11.00 Uhr. Der Gemeinderat

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung und das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen sind am Donnerstag, 08. Dezember 2022 aufgrund des Feiertags Maria Empfängnis geschlossen. Am Freitag, 09. Dezember 2022 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Das Verwaltungsteam

Gratulationen in der Zeitung

Auch im Jahr 2023 werden Einwohnerinnen und Einwohner, welche einen runden Geburtstag ab 70 Jahre feiern, in der Zeitung erwähnt. Sollten Sie zu den Jubilaren gehören, jedoch keine Erwähnung in der Zeitung wünschen, bitten wir Sie, die Gemeindeverwaltung bis spätestens Ende Jahr zu informieren unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Telefon 062 865 35 85. Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Unterstützung.

Anpassung Merkblatt Energieanlagen in den Dorfzonen von Böztal

Auf Grund verschiedenen Diskussionen hat der Gemeinderat die Vorgaben im «Merkblatt Energieanlagen in den Dorfzonen von Böztal» anhand von konkreten Projekten und mit Beizug eines Fachexperten nochmals überprüft. Daraus wurden folgende Ergänzungen vorgenommen: An wenig einsehbaren Dachflächen können auch Aufdachanlagen bewilligt werden. Diese erfordern aber zwingend eine positive Beurteilung des vom Gemeinderat beigezogenen Ortsbildexperten. Diese Kosten gehen gemäss Regelungen in der Bau- und Nutzungsordnungen zu Lasten des Gesuchstellers. – Diese Anpassung des Merkblattes soll den unterschiedlichen Situationen Rechnung tragen und schafft die Möglichkeit für eine individuellere Handhabung. Das aktualisierte Merkblatt ist auf der Homepage aufgeschaltet. Die Änderungen sind in Gelb hinterlegt. Der Gemeinderat

Selbstdeklaration Wasserzähler

Aufgrund der Fusion wurde das Vorgehen zur Ablesung der Wasserzähler in allen Dorfteilen vereinheitlicht. Ab 2022 kommt das System der Selbstablesung zur Anwendung. Das heisst, dass der Wasserzähler vom jeweiligen Abonnenten selber abgelesen und gemeldet wird. Dies ist bereits in vielen Gemeinden seit Jahren üblich und hat sich bewährt. Periodisch kann zu Kontrollzwecken eine Ablesung durch die Brunnenmeisterdienste erfolgen. Zur Ermittlung des Zählerstands stellt die Abteilung Finanzen Ihnen bis Mitte Dezember 2022 pro Wasserzähler eine Ablesekarte zu. Bitte lesen Sie dann den Stand der Wasseruhr ab und senden Sie die ausgefüllte und vorfrankierte Ablesekarte bis am 09. Januar 2023 zurück. Alternativ können Sie den Zählerstand via Online-Formular melden. Den Link werden Sie auch auf der Ablesekarte als QR-Code finden. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Abteilung Finanzen wenden.

Stromzähler ablesen in Elfingen

Unsere Ableserinnen und Ableser sind vom 01.Dezember 2022 bis 13. Januar 2023 unterwegs, um in unserem Versorgungsgebiet und bei den Partnergemeinden die Zähler abzulesen. Die Ablesungen erfolgen Montag bis Freitag tagsüber und während der frühen Abendstunden, samstags nur tagsüber. Bitte ermöglichen Sie uns den Zugang zum Strom-, Wasser- oder Gaszähler. Es ist auch möglich, die Zählerstände selbst abzulesen. Eine Anleitung und das Meldeformular finden Sie unter www.ibbrugg.ch/zaehlerstand. IBB Energie AG, Kundenberatung

Stromzähler ablesen in Bözen,
Effingen und Hornussen

Vom 03. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW-Netzgebiet unterwegs. Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Stromrechnungen werden im Januar 2023 versendet.

Baugesuche

Bauherrschaft: Weingut Heuberger, Mühleweg 3, 5076 Bözen; Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick; Grundeigentümer: Peter und Marco Heuberger, Drillmatt 3, 5076 Bözen; Bauobjekt: Geländeanpassungen Rebberg; Ortslage: Parzellen Elfingen Nr. 4300, 4309, 4310, 4311, 4315, 4316, 4327 und 4329, Hinter de Chile; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 02. Dezember 2022 bis 03. Januar 2023 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.