Donnerstag, 16. November 2023. Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2023 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung. • Einwohnergemeinde: An der Einwohnergemeindeversammlung waren 140 der 1‘888 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 7.42 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal. 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 – Genehmigung; 2. Jungbürgeraufnahme Jahrgang 2005 – Kenntnisnahme; 3. Kreditabrechnung Um- und Ausbau Gemeindehaus Hornussen – Genehmigung; 4. Kreditabrechnung Erstellung Kirchweg – Genehmigung; 5. Einführung Tagesstrukturen Böztal – Genehmigung; 6. Projektierungskredit Erstellung Schulstrasse Hornussen – Genehmigung; 7. Verpflichtungskredit Dachsanierungen Schulhaus und Turnhalle Bözen – Genehmigung; 8. Verpflichtungskredit Sanierung Regenbecken Bözen – Genehmigung; 9. Verpflichtungskredit Abwasseranschluss Hochzonen Hornussen – Rückweisung; 10. Verpflichtungskredit räumliches Entwicklungsleitbild – Genehmigung; 11. Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg – Änderung der Rechtsform sowie Integration des Waldes Elfingen – Genehmigung; 12. Budget 2024 – Genehmigung; Da das Quorum von 378 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 16. November 2023 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 27. Dezember 2023 von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. • Ortsbürgergemeinde: An der Ortsbürgergemeinde waren 44 der 256 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 17.19 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 – Genehmigung; 2. Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg – Änderung der Rechtsform sowie Integration des Waldes Elfingen – Genehmigung; 3. Budget 2024 – Genehmigung; Da das Quorum von 52 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 16. November 2023 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 27. Dezember 2023, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Hornussen, 16. November 2023. Der Gemeinderat Böztal
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 07. November 2023 hat der Gemeinderat Böztal folgende Baubewilligung erteilt: • Zlatko Covic und Klaudija Trajanov, Hornussen; Projektanpassung Neubau Swimmingpool; Gemeinderat Böztal
Deckastverkauf am 25. November
Der Deckastverkauf findet am Samstag, 25. November 2023 statt. Durch das Forstteam werden schöne Weisstannen Deck- und Kranzäste angeboten. Die angebotenen Äste sind frisch und nach FSC® zertifiziert. Die Äste können an folgenden Verkaufsstellen bezogen werden: • Bözen, Gemeindeliegenschaft im Oberdorf 09.00 bis 09.30 Uhr; • Hornussen, Gemeindehaus 10.00 bis 10.30 Uhr; Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg
Der Samichlaus chunnt
Der Samichlaus macht auch dieses Jahr am 6. Dezember um 17.30 Uhr seinen ersten Halt auf dem Begegnungsplatz in Hornussen. Für Hausbesuche ab 18 Uhr ist eine Anmeldung bis am 4. Dezember unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder 076 404 10 51 unumgänglich. Flyer liegen beim Schriftenstand in der Kirche und beim Gemeindehaus auf.
Kinder als Sternsinger gesucht!
Sternsingen ist ein alter Brauch. Es ziehen Kinder in Gruppen als Könige und Sternträger durch Hornussen (in Bözen und Elfingen auf Anmeldung) von Haus zu Haus, sprechen ein Segens-Gebet und schreiben oder Kleben den Haussegen «20-C+M+B-24» an die Türe. Zum Start ist der Aussendungs-Gottesdienst in der Kirche. Du wirst unvergessliche Erlebnisse haben! Es wird dir und den Menschen viel Freude bereiten, und du wirst mit deiner Unterstützung für unsere Erde und Amazonien etwas Gutes tun. Für ein Znüni nach dem Gottesdienst, das Mittagessen und das Zvieri ist gesorgt. Wir freuen uns, wenn auch du dabei bist! Darum melde dich bis am 27. November auf dem Pfarramt an. Anmeldeformulare werden durch die Schule verteilt. Du kannst das aber auch mit deinen Eltern per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. tun.
Zurückschneiden von überhängenden Bäumen und Sträuchern
Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert, gemäss § 110 BauG vom 01. April 1994 und § 45 Abs. 1 ABauV, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 m über Strassen und 2,50 m über Gehwegen zurückzuschneiden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Pflanzungen, Grünhecken etc., an Einmündungen und Strassenabzweigungen, die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,80 m bis 3,00 m gewährt blei-ben. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen mit einem Abstand von mindestens 2,00 m ab Fahrbahnrand zugelassen. Für Hecken und Sträucher gelten folgende vom Strassenmark gemessene Abstände: – bis zu 80 cm Höhe: gegenüber Kantonsstrassen 1.00 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm; – von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und für einzelne Bäume: gegenüber Kantonsstrassen 2 m, gegenüber Gemeindestrassen 60 cm. Liegt ein Geh- und Radweg neben der Fahrbahn, ermässigen sich die vorgeschriebenen Abstände für einzelne Bäume um 1 m und der Abstand für Hecken und Sträucher wird aufgehoben. Die Pflanzungen sind stets mindestens auf das Strassen- resp. Gehwegmark zurückzuschneiden. Wo nötig, sind die Pflanzungen zu versetzen. (Strassenmark = nicht Wasserstein). Die Grundstückbesitzer werden gebeten, für die Einhaltung der aufgeführten Vorgaben besorgt zu sein.