Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Mäßig bewölkt
11.2 °C Luftfeuchtigkeit: 83%

Freitag
6.9 °C | 18.9 °C

Samstag
6.2 °C | 19.2 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 44-2022

Forderung gegenüber der Gemeinde

Damit die Gemeinderechnungen für das Jahr 2022 termingerecht abgeschlossen werden können, sind sämtliche, das laufende Jahr betreffende, Forderungen gegenüber der Gemeinde bis spätestens 30. November 2022 bei der Abteilung Finanzen (Standort Hornussen) geltend zu machen. Später eingegangene Rechnungen können eventuell erst im neuen Jahr und zu Lasten des Budgets 2023 berücksichtigt werden.

Krankenkassen-­Prämienverbilligung 2023

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Wer erhält automatisch einen Anmeldecode? Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2020 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2022. Sie haben keinen Code erhalten? Ab Oktober 2022 können Sie den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen. Wie stellen Sie einen Antrag? Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, helfen Ihnen die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle Böztal gerne beim Erfassen des Antrags. Wie lange können Sie einen Antrag stellen? Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2022 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2023 mehr stellen. Änderungsantrag Prämienverbilligung: Unter www.sva-ag.ch/meldung finden Sie auch den Änderungsantrag zur Meldung von finanziellen und/oder persönlichen Veränderungen inkl. weiteren Ausführungen zum ausserordentlichen Verfahren. Das Formular steht der Bevölkerung zur Meldung sämtlicher für die Prämienverbilligung relevanten Ereignisse frei zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse meldepflichtig ist, wenn: • Einkommenszuwachs von mindestens 20 % oder mindestens CHF 20’000, oder • Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20’000 erreicht wird. Unwahre oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen von zu Unrecht bezogener Prämienverbilligung und können mit einer Busse bestraft werden (§ 37 KVGG und § 36 KVGG). Für Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigestelle-SVA gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne zur Verfügung. Sie können sich gerne auch direkt an die SVA Aargau wenden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vor Ort: Bahnhofplatz 3C, 5001 Aarau

Kehrichtmarken Böztal

Der Bestand der alten Kehrichtmarken aus den einzelnen Ortsteilen schwindet nur langsam. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass diese aufgebraucht und nicht entsorgt werden. Sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Kehrichtmarken können wie folgt verwendet werden: 17 Liter: Alte Marken im Verkauf, es können auch zwei 17 Liter Marken für einen 35 Liter Kehrichtsack verwendet werden; 35 Liter: Die alten Marken behalten ihre Gültigkeit; neue Böztaler Marken sind bereits im Verkauf; 60 Liter: Die alten Marken behalten ihre Gültigkeit; neue Böztaler Marken sind bereits im Verkauf; 110 Liter: Es sind bis auf Weiteres die alten Marken im Verkauf; Containerplomben: Die alten Plomben behalten ihre Gültigkeit, die neuen Container- Plomben sind demnächst erhältlich; Die Verkaufsstellen sowie die Pfister AG sind entsprechend informiert.

Erleichterte Einbürgerung der ­dritten Generation

Seit dem 15. Februar 2018 steht Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation die erleichterte Einbürgerung offen. Das Gesuch ist bis zum vollendeten 25. Altersjahr einzureichen (Art. 24a Abs. 2 BüG). Personen, welche im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung über 25 Jahre alt sind und das 35. Altersjahr noch nicht vollendet haben sowie die Voraussetzungen von Art. 24a Abs. 1 BüG erfüllen, können nach dem Inkrafttreten vom 15. Februar 2018 während fünf Jahren ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen (Übergangsbestimmung, Art. 51a BüG). Diese Übergangsbestimmung läuft folglich per 15. Februar 2023 aus. Personen der dritten Ausländergeneration, die heute bereits über 25 Jahre alt sind und am 15. Februar 2023 noch nicht 40 Jahre alt sein werden, können deshalb nur noch bis am 15. Februar 2023 die erleichterte Einbürgerung beantragen, sofern sie die Voraussetzungen von Art. 24a Abs. 1 BüG erfüllen. Ab dem 16. Februar 2023 können nur noch Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, welche im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung nicht älter als 24 Jahre alt sind (das Gesuch muss vor dem 25. Geburtstag eingereicht werden). Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie über www.sem.admin.ch oder direkt auf der Gemeindekanzlei Böztal, 062 685 35 85, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Altpapiersammlung in Bözen und Elfingen durch die «Alti Führwehr Böze»

Samstag, 5. November, ab 9 Uhr. Wir bitten Sie höflich, das Altpapier und den Karton gut sichtbar, gebündelt und geschnürt (keine gefüllten Papiersäcke, Einkaufstaschen oder Kartons, kein Hausrat oder Plastik) vor den Liegenschaften zu deponieren. Loses Material wird nicht eingesammelt. Falls Sie uns die Arbeit ein wenig erleichtern möchten, können Sie Ihr Papier selbstverständlich direkt zum Container bringen beim Standort Bözen, Firma Isola. In Elfingen steht keinen Container mehr. Sollte das Papier versehentlich bis 14 Uhr nicht abgeholt worden sein, so rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 079 264 03 69 an. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Verein Alti Führwehr Böze