Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
18.1 °C Luftfeuchtigkeit: 31%

Donnerstag
6.1 °C | 19.1 °C

Freitag
4.5 °C | 20.7 °C

Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 43-2024

Gemeinderat-Stammtisch am 04. November 2024

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung herzlich zum zweiten Stammtisch ein, am Montag, 04. November 2024 um 19.30 Uhr im Restaurant Sternen in Elfingen. Nach einer kurzen Information zu den Gemeindeversammlungsgeschäften Verpflichtungskredit Periodische Wiederinstandstellungs-Massnahmen (PWI) und Verpflichtungskredit Gesamtentwässerungsplanung (GEP) 2. Generation (Teil 1 und 2) freut sich der Gemeinderat auf gute Gespräche zur bevorstehenden Versammlung und weiteren gemeindespezifischen Themen. Nehmen Sie die Möglichkeit wahr und bringen Sie sich aktiv ein.

Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 20. ­November 2024 in Effingen

Am 20. November 2024 lädt der Gemeinderat alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung in die Turnhalle Effingen ein. Um 19.30 Uhr beginnt die Einwohnergemeindeversammlung, die Ortsbürgerversammlung findet im Anschluss statt. Die Einladung zu der Einwohnergemeinde- und Ortsbürgerversammlung erhalten Sie in den nächsten Wochen. Folgende Traktanden werden den Einwohnerinnen und Einwohnern vorgelegt: > Einwohnergemeinde: • Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024; • Jungbürgeraufnahme Jahrgang 2006; • Verpflichtungskredit Ersatz Traktor Werkdienste; • Verpflichtungskredit Umrüstung Beleuchtung Gemeindeliegenschaften auf LED; • Verpflichtungskredit Änderung der Schulstrasse inkl. Sanierung der Werkleitungen mit Erweiterung Parkplätze Schulhaus und Sanierung Parkplatz Gemeindehaus; • Verpflichtungskredit für die Projektierung und die Erstellung eines Beitragsplans Kirchgasse / Mülibergweg; • Verpflichtungskredit PWI-Massnahmen; • Verpflichtungskredit Kanalisationsanschluss Eichhöfe Bözen; • Verpflichtungskredit Entwässerungsplanung GEP 2. Generation (Teil 1 und 2); • Budget 2025; • Verschiedenes und Umfrage; > Ortsbürgergemeinde: • Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024; • Budget 2025; • Verschiedenes und Umfrage; Der Gemeinderat lädt nach der Versammlung zu einem kleinen Apéro ein. Wir freuen uns auf eine aktive Beteiligung an der Gemeindeversammlung. Gemeinderat Böztal

Letzte Möglichkeit zur Teilnahme an der Bevölkerungsumfrage «Fusions-Check Böztal»

Am 01. Januar 2022 haben sich die Gemeinden Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen zur Gemeinde Böztal zusammengeschlossen. Einige von Ihnen mögen sich daran erinnern, dass Sie im Jahr 2021 dazu eine Einladung zur Teilnahme am «Fusions-Check» erhalten hatten. Mit dem «Fusions-Check» soll ein möglichst ganzheitlicher Vergleich der Situation vor und nach Gemeindefusionen erzielt werden. Damit erhält die Gemeinde Hinweise zu ihrer Entwicklung und der Kanton Informationen für weitere Fusionen. Deshalb ist – neben vielen gemeindeeigenen Daten – auch die Einschätzung der Bevölkerung von Böztal wichtig. Sie können diesen schriftlich oder online unter www.boeztal.fhgr.ch beantworten. Pro Person ist nur eine Antwort möglich. Sofern Sie den schriftlichen Fragebogen ausfüllen, bitten wir Sie, diesen bis spätestens am 31. Oktober 2024 an die Gemeinde Böztal (Schulstrasse 79, 5075 Hornussen) zurückzusenden oder direkt dort einzuwerfen. Durch Ihre Mitarbeit helfen Sie uns, die Aussagekraft der Befragung Ihrer Gemeinde zu erhöhen. Bitte nehmen Sie sich 10-15 Minuten Zeit, um die folgenden Fragen zu beantworten. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! Gemeinderat Böztal

Baubewilligungen

Anlässlich seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Agshari Muminat Abdulgalimowa, Effingen; Neubau Sichtschutzzaun; • Hofer Michael und Franziska, Bözen; Neubau Gartenpavillon

Steuern 2024 – Fälligkeit per 31. Oktober 2024

Ende September wurden die Verfallanzeigen für die noch nicht bezahlten provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2024 verschickt. Bereits geleistete Akontozahlungen sind auf dieser Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2024 zu begleichen. Wem eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich ist, unterbreitet bitte der Abteilung Finanzen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Abteilung Finanzen dankt für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern bis zum 31. Oktober 2024. Abteilung Finanzen

Baugesuche

Hornussen, 22. Oktober 2024; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Waser Entsorgung AG, Langenhagstrasse 50, 4127 Birsfelden; Projektverfasser: Waser Entsorgung AG, Langenhagstrasse 50, 4127 Birsfelden; Grundeigentümer: Herzog Hornussen AG, Mühlimatt 368, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Neubau Lärmschutzwand und Eingangstore; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 307, Schulstrasse; Bauherrschaft: Balasingam Namasivayam, Söhrentalstrasse 10, 5076 Bözen; Projektverfasser: Balasingam Namasivayam, Söhrentalstrasse 10, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Balasingam Namasivayam und Shobana Balasingam, Söhrentalstrasse 10, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau Garten- und Geräteschuppen; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 3029, Söhrentalstrasse 10; • Bauherrschaft: Marcel und Marco Menzi, Rheinbrückstrasse 4, 4332 Stein; Projektverfasser: atelier NP GmbH, Heiligholzstrasse 6, 4142 Münchenstein; Grundeigentümer: Marcel und Marco Menzi, Rheinbrückstrasse 4, 4332 Stein; Bauobjekt: Projektanpassung An- und Umbau Wohn- und Geschäftsgebäude; PV-Anlage; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 63, Hauptstrasse 129; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; Öffentliche Auflage vom 25. Oktober 2024 bis 25. November 2024; im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 24. Oktober 2024; Gemeinderat