Folgende Person hat bei der Gemeindeverwaltung Böztal ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt: • Kaiser Meinrad Michael, 1970, männlich, Deutschland, Chilchweg 437, 5078 Effingen; Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation, d. h. bis zum 17. November 2023, dem Gemeinderat eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat Böztal
Steuern 2023 – Fälligkeit per 31. Oktober 2023
Ende September wurden die Verfallanzeigen für die noch nicht bezahlten provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 verschickt. Bereits geleistete Akontozahlungen sind auf dieser Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2023 zu begleichen. Wem eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich ist, unterbreitet bitte der Abteilung Finanzen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) rechtzeitig einen schriftlichen Zahlungsvorschlag mit Begründung. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Die Abteilung Finanzen dankt für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2023 bis zum 31. Oktober 2023. Abteilung Finanzen
Altpapiersammlung Effingen am Donnerstag, 26. Oktober 2023
Das Schulheim Effingen führt zweimal jährlich eine Papiersammlung im Ortsteil Effingen durch. Die nächste Sammlung findet am Donnerstag, 26. Oktober 2023 statt. Bitte stellen Sie das Papier gebündelt bis 07.00 Uhr bereit. Denken Sie beim Schnüren der Bündel an die Schulkinder. Säcke mit ungebündeltem Material werden nicht eingesammelt. Schulheim Effingen
Altpapiersammlung in Bözen und Elfingen am Samstag, 04. November 2023, ab 09.00 Uhr
Wir bitten Sie höflich, das Altpapier und den Karton gut sichtbar, gebündelt und geschnürt (keine gefüllten Papiersäcke, Einkaufstaschen oder Kartons, kein Hausrat oder Plastik) vor den Liegenschaften zu deponieren. Loses Material wird nicht eingesammelt. Falls Sie uns die Arbeit ein wenig erleichtern möchten, können Sie Ihr Papier selbstverständlich direkt zum Container bringen beim Standort Bözen im Bühl (Heidi’s Cafe), in Elfingen hat es keinen Container mehr. Sollte das Papier versehentlich bis 14.00 Uhr nicht abgeholt worden sein, so rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 079 264 03 69 an. Besten Dank für Ihre Unterstützung. Verein Alti Führwehr Böze
Allerheiligen 01. November 2023 – Verwaltung geschlossen
An Allerheiligen bleiben die Schalter der Gemeindeverwaltung und des Regionalen Steueramtes Böztal-Zeihen aufgrund des Feiertages geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sind am 02. November 2023 gerne wieder für Sie da. Für Notfälle (Todesfälle) ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Baugesuche
Hornussen, 17. Oktober 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Brigitta Jeker und Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Neubau von zwei Wintergärten an bestehendes Hühnerhaus; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 871, Wettacherhof 247; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Weber Doris und Markus, Wuhrmattweg 317, 5075 Hornussen; Projektverfasser: cad 4 you, M. Mosimann, Wuhrmattweg 317, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Weber Doris und Markus, Wuhrmattweg 317, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Projektanpassung Umbau bestehendes Bauernhaus in Mehrfamlien haus; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 284, Hauptsrasse 60; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; Öffentliche Auflage vom 20. Oktober 2023 bis 20. November 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 19. Oktober 2023 – Gemeinderat