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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 41-2023

Wahlsonntag 22. Oktober 2023

Am 22. Oktober 2023 wählt die Schweiz die National- und Ständeräte für die nächste Amtsperiode. Gleichzeitig entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Böztal und Zeihen über die Wahl von zwei Ersatzmitgliedern in die Regionale Steuerkommission Böztal-Zeihen. Damit Ihre Stimme das Wahlbüro rechtzeitig erreicht, kann Ihr Stimmcouvert mit dem unterschriebe-nen Stimmrechtsausweis bis am 17. Oktober 2023 der Post übergeben werden. Danach steht Ihnen der Briefkasten beim Gemeindehaus Böztal in Hornussen zur Verfügung. Am Wahlsonntag ist die Urne von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Später eintreffende Stimmzettel dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Das Wahlbüro dankt allen Einwohnerinnen und Einwohnern für das korrekte Ausfüllen der Unterlagen. Dies ermöglicht ein zügiges Auszählen der Stimmzettel und unterstützt die fristgerechte Weiterleitung der Böztaler Resultate. Das Wahlbüro

Häckseldienst

Der Häckseldienst findet diesen Herbst an den Montagen 23. Oktober und 27. November 2023 statt. Die Kosten belaufen sich pro Stunde auf CHF 120.00. Pro m3 Häckselgut, das nicht selber verwendet, sondern entsorgt werden muss, werden CHF 30.00 verrechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ruedi Birri. Wer den Häckseldienst in Anspruch nehmen will, meldet seinen Bedarf per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 079 795 09 05 bis am Freitag vor dem jeweiligen Termin.

Baugesuche

Bauherrschaft: KIMO Beteiligungs AG, Schützenmattstrasse 6, 5080 Laufenburg; Projektverfasser: IFP2 GmbH, Prattelerstrasse 27, 4052 Basel; Grundeigentümer: KIMO Beteiligungs AG, Schützenmattstrasse 6, 5080 Laufenburg; Bauobjekt: Heizungsersatz und Umbau Technikraum eines bestehenden Fabrik- und Verwaltungsgebäudes; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 326, Hauptstrasse 326; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 13. Oktober 2023 bis 13. November 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 12. Oktober 2023. Gemeinderat