Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2023 sind bis am 31. Oktober 2023 zu bezahlen. Ab dem 01. November 2023 wird ein Verzugszins berechnet. Im Jahr 2019 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden deshalb Gebühren erhoben. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt CHF 35.00. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen CHF 100.00. Vielen Dank für die fristgerechte Bezahlung. Abteilung Finanzen Böztal
Freiwilligeneinsatz Pflanztag Baumallee am 21. Oktober 2023
Gemeinsame Pflanzung der ersten Bäume der geplanten Baumalleen entlang der Kantonsstrasse. Die Baumallee ist ein Geschenk der Raiffeisenbank Frick Regio anlässlich ihres 100 Jahr Jubiläums. Ort: Kantonsstrasse zwischen Bözen und Hornussen, bei Christbaumanlage, Treffpunkt beim Reservoir Mülimatt, wenige Parkplätze am Flurweg entlang des Baches; Datum: Samstag, 21. Oktober 2023; Zeit: 9.00 bis ca. 11.00 Uhr; Freiwillige sind herzlich willkommen! Bitte Handschuhe, wenn möglich Schaufel oder Spaten mitnehmen. Die Gemeinde offeriert ein Znüni. Anmeldung erwünscht an Andreas Thommen Tel. 079 534 17 62 (WhatsApp) oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Informationsveranstaltung PWI am 26. Oktober 2023
Der Gemeinde Böztal wurden alle Geschäfte der Periodischen Wiederinstandstellung von Flurwegen und Drainagen (PWI) der vier Ortsteile Hornussen, Bözen, Effingen und Elfingen übertragen. Um die direktbetroffenen Landwirte zu orientieren und deren Anliegen aufzunehmen zu können, laden wir herzlich zur Orientierungsveranstaltung ein. Donnerstag, 26.10.2023 um 19.30 Uhr im Gemeindehaus Böztal, Birkensaal, Schulstrasse 79 in Hornussen. Die Planunterlagen zu den vier Ortsteilen werden an der Infoveranstaltung aufgelegt. Der entsprechende Kreditantrag soll an der Sommer-Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 vorgelegt werden. Gemeinderat Böztal
Mittagstisch für Senioren in Hornussen
Man trifft sich zum gemeinsamen Mittagessen am Dienstag, 10. Oktober, wie gewohnt um 11.30 Uhr im Restaurant Feldschlössli. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten sie von Herrn Gottfried Herzog, Handy 079 384 54 20
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 29. September 2023 hat der Gemeinderat Böztal folgende Baubewilligungen erteilt: • Bachmann Cornelia; Elfingen; Photovoltaik-Aufdachanlage; • Amsler Urs, Bözen; Photovoltaik-Aufdachanlage;
Baugesuche
Hornussen, 03. Oktober 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Débora und Michael Näf, Südhangweg 390, 5075 Hornussen; Projektverfasser: K. Bitterli + Partner Ingenieure AG, Chapfweg 5, 4460 Gelterkinden; Grundeigentümer: Michael Näf, Südhangweg 390, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Neubau Terrasse, Wintergarten und Stützmauer; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 97, Südhangweg 390; • Bauherrschaft: Abwasserverband Bözberg West c/o Einwohnergemeinde Böztal, Schulsstrasse 79, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Porta AG, Neumarkt 1, 5201 Brugg; Grundeigentümer: Lydia Ohui Schweizer, Bahnhofstrasse 285, 5078 Effingen; Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau; Einwohnergemeinde Böztal, Schulsstrasse 79, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Umlegung Verbandsleitung; Ortslage: Parzellen Effingen Nr. 5508, 5695 und 5757, Schwerzbrünnlistrasse / Unter Wideregg; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Zlatko Covic und Klaudija Trajanov, Weiherweg 464, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Deluxepool, Hauptstrasse 34, 4127 Birsfelden; Grundeigentümer: Zlatko Covic und Klaudija Trajanov, Weiherweg 464, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Projektanpassung Neubau Swimmingpool; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 1030, Weiherweg 464; Öffentliche Auflage vom 06. Oktober 2023 bis 06. November 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 05. Oktober 2023 Gemeinderat