Sirenentest 2022
Am Mittwochnachmittag, 2. Februar 2022, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm»: Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Der Sirenentest dient neben der technischen Funktionskontrolle der Sireneninfrastruktur auch der Information und Sensibilisierung der Bevölkerung bezüglich Verhalten bei einem Sirenenalarm. • Weitere wichtige Informationen: Informieren Sie sich auch über ALERTSWISS und laden Sie die App auf Ihr Smartphone. www.alert.swiss
Achtung – Anruf von falschem Polizisten!
Eine der häufigsten Betrugsmaschen ist der Anruf einer falschen Polizistin oder eines falschen Polizisten. Die Telefonanrufe erfolgen oft unter einer technisch manipulierten Rufnummer. So kann selbst die Polizeirufnummer auf dem Display erscheinen. Die Polizei habe Einbrecher festgenommen oder im Quartier habe es einen Raubüberfall auf eine Person gegeben, sagt die hochdeutsch sprechende Stimme am Telefon. Der Anrufer, der sich als Angehöriger der Kantonspolizei Aargau ausgibt, erklärt weiter, dass noch Mittäter auf freiem Fuss seien. Und diese trachteten nach dem Vermögen der angerufenen Person. Nicht einmal auf der Bank sei das Geld sicher, da dort Komplizen sässen. Hoffnung bestehe nur noch, wenn die betroffene Person das Geld sofort der Polizei übergebe. Ein Zivilbeamter würde vorbeikommen, um das Geld abzuholen. Mit dieser oder ähnlich abenteuerlichen Geschichten versuchen die Betrüger das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und sie davon zu überzeugen, dass ihr Vermögen nicht mehr sicher sei. Sie drängen darauf, der vermeintlichen Polizei das ganze Geld in Verwahrung zu geben. Bei der Suche nach potentiellen Opfern orientieren sich Telefonbetrüger am öffentlichen Telefonbuch. Darin suchen sie gezielt nach Personen mit einem traditionellen Vornamen, da dieser einen Hinweis auf das Alter liefern könnte. Beugen Sie vor, in dem Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch auf den ersten Buchstaben reduzieren und somit anonymisieren. Der Internetlink dazu lautet: www.info.local.ch/eintragprivatkunden Die wichtigsten Ratschläge lauten: • Wenn Sie jemand am Telefon unter Druck setzt, beenden Sie das Gespräch sofort. Dies ist nicht unhöflich, sondern dient Ihrem Schutz. • Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein und geben Sie niemanden Auskunft über Ihr Vermögen oder Ihre Persönliche Daten. • Nehmen Sie Warnungen von Bankangestellten am Schalter ernst und lassen Sie deren Unterstützung zu. • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person. • Deponieren Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an einem vermeintlich sicheren Ort.
• Sprechen Sie sich mit Personen aus Ihrem persönlichen Umfeld ab. • Melden Sie verdächtige Situationen sofort der Polizei. Unterbrechen Sie den Anruf mit den vermeintlichen Polizisten, warten Sie einen Moment und wählen Sie dann die Notrufnummer 117. • Bei Fragen wenden Sie sich an die Polizeiliche Beratungsstelle der Kriminalprävention
via Telefon 062 835 80 90 oder E-Mail
Gräberaufhebung Friedhof Bözen
Die Urnengräber Nrn. 137 bis 149 aus den Jahren 1996 und 1997 sowie das Erdbestattungsgrab Nr. 178 aus dem Jahr 1997, bei denen die Ruhezeit von 25 Jahren gemäss dem Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen des Friedhofs abgelaufen ist, werden nach Ostern 2022 (17. April 2022) aufgehoben. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum genannten Termin abzuräumen. Bei allfälligen Fragen können Sie sich direkt beim Mitarbeiter des Regionalen Unterhaltsbetriebes, Herrn Stefan Bischofberger (Natel: 079 511 95 16), melden. Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht. Friedhofkommission Böztal
Grundbuchnummern
Mit der Fusion Böztal werden die Grundbuchnummern angepasst beziehungsweise erweitert. Die Än-derungen sind wie folgt: • Ortsteil Bözen: Die bestehende Nummer wird um 2000 ergänzt. • Ortsteil Effingen: Die bestehende Nummer wird um 5000 ergänzt. • Ortsteil Elfingen: Die bestehende Nummer wird um 4000 ergänzt. • Ortsteil Hornussen: Die Grundbuchnummer bleiben bestehen. Beispiel: Aus der Parzellennummer 37 in Bözen wird neu 2037.
Informationen Abstimmungen vom 13. Februar 2022
Am Sonntag, 13. Februar 2022 finden vier eidgenössische und zwei kommunale Abstimmungen statt. Die Abstimmungsunterlagen werden Ihnen in diesen Tagen zugestellt. Der Urnenstandort und der Abstimmungsbriefkasten befindet sich neu beim Gemeindehaus Hornussen, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Die Urne ist am Sonntag jeweils von 09.00 bis 09.30 Uhr geöffnet. Brieflich abstimmen: Heute wird die briefliche Stimmabgabe dem Gang zur Urne meist vorgezogen. Was ist dabei zu beachten? • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich. • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu, damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt. • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint. • Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten in Hornussen werfen. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post bis spätestens Dienstag vor der Abstimmung zu erfolgen. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
• ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist Wahlbüro Böztal
Rechtskräftige Versammlungsbeschlüsse Ortsbürgerversammlung- und Einwohnergemeindeversammlung Böztal vom 04. Dezember 2021
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner – und Ortsbürgergemeindeversammlung Böztal vom 04. Dezember 2021 mit Ausnahme der Gemeindeordnung und des Abfallreglements Böztal in Rechtskraft erwachsen. – Über die Gemeindeordnung und das Abfallreglement Böztal wird am 13. Februar 2022 an der Urne abgestimmt. Die Unterlagen werden in diesen Tagen den Stimmberechtigten zugestellt.
Baubewilligungen
• Deiss Jürgen, Bözen, Erstellung Carport • Schüttel Hansruedi, Sonnenhof Hornussen; Neubau Hochsilo
Baugesuche
Bözen, 20. Januar 2022; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV;
• Bauherrschaft: Lifecycle AG, Geerenstrasse 10, 8304 Wallisellen; Projektverfasser: Stark Haustechnik, Ackerstrasse 8, 8135 Langnau am Albis; Grundeigentümer: Lifecycle AG, Geerenstrasse 10, 8304 Wallisellen; Bauobjekt: Neubau Luft / Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 1021, Hinterdorf 9;
• Bauherrschaft: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 380, Bergstrasse 210; Kant.Bewilligungen BVUAFB;
• Bauherrschaft: Christina Anner und Gino Schaffner, Chillweg 9, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Christina Anner und Gino Schaffner, Chillweg 9, 4305 Olsberg; Grundeigentümer: Christina Anner und Gino Schaffner, Chillweg 9, 4305 Olsberg; Bauobjekt: Umbau Scheune zu Wohnhaus; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 40, Hauptstrasse 5; Kant.Bewilligungen BVUAFB;
Öffentliche Auflage vom 21. Januar 2022 bis 21. Februar 2022; im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeinderat