Krankenkassen-Prämienverbilligung 2024
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Das ganze Verfahren läuft online ab. Die SVA Aargau schickt potenziell anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode für die Internetanmeldung. Die Prämienverbilligung muss jährlich neu angemeldet werden. Wer erhält automatisch einen Anmeldecode? Personen mit einer definitiven Steuerveranlagung des Kantons Aargau aus dem Jahr 2021 und einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten automatisch einen Code. Der Hauptversand der Codes erfolgt im September 2023.Sie haben keinen Code erhalten? Ab Oktober 2023 können Sie den Code direkt über die Website www.sva-ag.ch/pv bestellen. Wie stellen Sie einen Antrag? Ihren Code geben Sie unter www.sva-ag.ch/pv-online ein. Der Code ist sechs Wochen gültig. Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Personendaten und Ihre AHV-Nummer. Wenn Sie keinen Internetzugang haben, helfen Ihnen die SVA Aargau oder die Gemeindezweigstelle Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen, gerne beim Erfassen des Antrags. Wie lange können Sie einen Antrag stellen?Die Antragsfrist läuft am 31. Dezember 2023 ab – danach können Sie keinen Antrag auf Prämienverbilligung 2024 mehr stellen.Änderungsantrag Prämienverbilligung: Unter www.sva-ag.ch/meldung finden Sie auch den Änderungsantrag zur Meldung von finanziellen und/oder persönlichen Veränderungen inkl. weiteren Ausführungen zum ausserordentlichen Verfahren. Das Formular steht der Bevölkerung zur Meldung sämtlicher für die Prämienverbilligung relevanten Ereignisse frei zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse meldepflichtig ist wenn: • Einkommenszuwachs von mindestens 20 % oder mindestens CHF 20’000, oder • Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20’000 erreicht wird. Unwahre oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen von zu Unrecht bezogener Prämienverbilligung und können mit einer Busse bestraft werden (§ 37 KVGG und § 36 KVGG). Für Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigestelle-SVA gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail
Personalausflug- Verwaltung
geschlossen
Am Freitag, 22. September 2023 findet der diesjährige Personalausflug statt. Aus diesem Grund sind die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste Böztal geschlossen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 29. August 2023 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: •Röthlin Gerold und Esther, Elfingen; Neubau Schof / Unterstand; • Vogel Heinz und Lucia, Hornussen; Photovoltaik-Aufdachanlage; • Frey Thomas, Bözen; Ausziehbarer Pavillon; • Schüttel Hansruedi, Hornussen; Anbau Einstellraum, Futter- und Strohlager, Jungviehstall, Anbau Laufhof mit Jauchekanal; • Hossli Tobias und Sila, Bözen; Erweiterung bestehender Unterstand und Raumumnutzung; • Covic Zlatko und Trajanov Klaudija, Hornussen; Neubau Swimmingpool; • Uhlenhof Hubertus, Effingen; Ersatz Ölheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe; • Meier Amantina und Kruschke Ralf, Hornussen; Sichtschutzwand aus Holz; • Keller Patrick und Tamara, Bözen; Neubau Gartenhaus mit Fahrradunterstand.
Baugesuche
Hornussen, 05. September 2023, Publikation und öffentliche Auflage, Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV: Bauherrschaft: Theresia Süess, Rüchweg 267, 5078 Effingen; Projektverfasser: Hossli Bau GmbH; Kirchweg 8, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Theresia Süess, Rüchweg 267, 5078 Effingen; Bauobjekt: Neubau Sitzplatzüberdachung und Gewächshaus; Ortslage: Parzellen Effingen Nr. 5667, Rüchweg 267. Bauherrschaft: Bruno und Martina Helfer, Kappenhübel 78, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Bruno und Martina Helfer, Kappenhübel 78, 5077 Elfingen; Grundeigentümer: Bruno und Martina Helfer, Kappenhübel 78, 5077 Elfingen; Bauobjekt:Umgebungsgestaltung; Ortslage: Parzellen Elfingen Nr. 4431, Kappenhübel 78. Öffentliche Auflage vom 08. September 2023 bis 09. Oktober 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.