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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 34-2023

Informationsveranstaltung
Zukunft Wald Böztal

Am Freitag, 8. September 2023 um 18.15 Uhr findet eine Informationsveranstaltung mit dem Förster Rolf Treier zum Thema «Zukunft Wald Böztal» statt. Der Treffpunkt zur kleinen Wald-Exkursion befindet sich bei der Waldhütte Wettacher in Hornussen. Parkplätze befinden sich bei der Waldhütte. Anfahrt mit ÖV: Abholdienst in Elfingen, Bushaltestelle um 18.00 Uhr. Ankunft der Postautos von Frick oder Effingen um 17.45 Uhr. Die kleine Exkursion in Richtung Elfingen dauert etwa 1 Stunde. Im Anschluss wird eine Wurst vom Grill offeriert und über die Themen Anstaltsordnung, Betriebsleitbild und Betriebsplan informiert. Gemeinderat Böztal

Tag der Demokratie 15. September 2023 – Dialog mit der Gemeinde

Die Gemeinde Böztal nimmt am Internationalen Tag der Demokratie am 15. September 2023 teil. In diesem Zusammenhang lädt der Gemeinderat die Bevölkerung zu einem Austausch in Form eines Speed-Datings ein, um den Dialog zwischen der Bevölkerung und der Politik zu stärken. Ort: Gemeindesaal Bözen; Beginn: 19.00 Uhr; Programm: Begrüssung durch Gemeindeammann Robert Schmid; Impulsreferat mit Martin Hitz, Gemeindeberater, Leiter Geschäftsstelle Gemeindeammänner-Vereinigung Aargau; Speed-Dating zu den Themen: • Dialogförderung Bevölkerung/Gemeinderat • Partizipation an Gemeindeversammlungen • Förderung des Zusammenwachsens Böztal • Lebensqualität in Böztal. Präsentation der Resultate. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Gemeinderat Böztal

Baugesuche

Bauherrschaft: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Werner Fuchs, Bergstrasse 210, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Einbau von 3 Dachfenster in bestehende Wohnung; Ortslage: Parzellen Hornussen Nr. 378, Kapellenacker 161; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 25. August 2023 bis 25. September 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 24. August 2023. Gemeinderat