Rechtskräftige Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
Die Referendumsfrist für die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 ist am 29. Juli 2024 abgelaufen. Nachfolgende Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen:
1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2023. 2. Rechnung 2023.
Gemeinderat Böztal
Mariä Himmelfahrt 15. August 2024 – Verwaltung geschlossen
Am Donnerstag, 15. August 2024 bleiben die Verwaltung, das Regionale Steueramt Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste geschlossen. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Angaben dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Ersatz Kehrichtabfuhr am 15. August 2024
Am 15. August 2024, Mariä Himmelfahrt, findet in den Ortsteilen Bözen, Elfingen und Hornussen keine Kehrichtabfuhr statt. Der Ersatztermin wurde auf Mittwoch, 14. August 2024 festgelegt. Die Firma Pfister bittet Sie höflich, den Abfall jeweils ab 07.00 Uhr bereit zu stellen. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich direkt an die Firma P. Pfister in Oeschgen.
Baugesuche
• Bauherrschaft: Roman Binkert, Hauptstrasse 20, 5076 Bözen; Projektverfasser: Roman Binkert, Hauptstrasse 20, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Roman Binkert, Hauptstrasse 20, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau Granitstützmauer und Erweiterung Umgebung; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2‘530, Hauptstrasse 20. Öffentliche Auflage vom 09. August 2024 bis 09. September 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 08. August 2024. Gemeinderat