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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 32-2023

Rechtskräftige Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und ­Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023

Die Referendumsfrist für die dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 sind am 31. Juli 2023 abgelaufen. Nachfolgende Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen:

Ortsbürgergemeindeversammlung

• Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2022; • Jahresrechnung 2022; • Delegation Kompetenzsumme für Waldkäufe; Die Aufnahme des neuen Ortsbürgers unterlag nicht dem fakultativen Referendum.

Einwohnergemeindeversammlung

• Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2022; • Jahresrechnung 2022; • Verpflichtungskredit Umstellung öffentliche Beleuchtung auf LED, Ortsteile Effingen, Elfingen und Hornussen; • Verpflichtungskredit Einführung Tempo 30 in den Ortsteilen Effingen und Elfingen; • Verpflichtungskredit Bau Regenrückhaltebecken auf dem Areal der ARA Hornussen; • Verpflichtungskredit Gemeinschaftsgrab Friedhof Hornussen; • Genehmigung Vertrag regionale Wasserversorgung BZA; Gemeinderat Böztal

Schalter der Gemeindeverwaltung/ Regionales Steueramt sowie ­Werkdienste an Mariä Himmelfahrt geschlossen

Die Schalter der Gemeindeverwaltung Böztal und des Regionalen Steueramts Böztal-Zeihen sowie die Werkdienste Böztals bleiben an Mariä Himmelfahrt, Dienstag, 15. August 2023 geschlossen. Für Todesfälle ist unter der Nummer 062 865 35 85 ein Pikettdienst organisiert.

Baugesuche

Hornussen, 08. August 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Beat und Brigitte Binkert, Hauptstrasse 18, 5316 Leuggern; Projektverfasser: Erb Müller Peter AG, Im Bühl 15, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Brigitte Binkert, Hauptstrasse 18, 5316 Leuggern; Bauobjekt: Wohnhausumbau, Gartengestaltung, Stützmauer, Treibhaus; Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 2639, Eichhof 1; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Urs Amsler, Oberdorf 9, 5076 Bözen; Projektverfasser: Rubin Elektrotechnik GmbH, Bergwerkstrasse 3, 5027 Herznach; Grundeigentümer: Urs Amsler, Oberdorf 9, 5076 Bözen; Bauobjekt: Photovoltaikanlage; Ortslage: Parzellen Bözen Nr. 2089, Oberdorf 9; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; Öffentliche Auflage vom 11. August 2023 bis 11. September 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 10. August 2023, Gemeinderat