Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot (Gefahrenstufe 5 von 5)
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen und der daraus resultierenden erheblichen Brandgefahr gilt per 28.07.2026, 12.00 Uhr im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot». Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills. Auch das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist (am Montag, 27. Juli 2026) sind sämtliche dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 19. Juni 2026, in Rechtskraft erwachsen:
Einwohnergemeinde
1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2025. 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2025. 3. Rechnung 2025. 4. Kreditabrechnungen; a) Regenbecken Elfingen; b) Sanierung Regenbecken Bözen; c) Ersatz Steuerung Wasserversorgung; d) Ersatz Wasserleitung Ziegelhütte Mühle Effingen. 5. Projektierungskredit Umbau Liegenschaft Dorfladen Elfingen. 6. Projektierungskredit Ersatz Trinkwasserleitung AO K116 Bözen-Hornussen. 7. Projektierungskredit Neubau Feuerwehrmagazin. 8. Projektierungskredit Hochwasserschutzmassnahmen Effingen. 9. Verpflichtungskredit Strassenzustandserfassung Effingen. 10. Nachtragskredit IT-Beschaffung Verwaltung Böztal. 11. Konzessionsvertrag Elektrizitätsversorgung Böztal mit AEW Energie AG. 12. Änderung Entschädigungs- und Spesenreglement Böztal.
Ortsbürgergemeinde
1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 20. November 2025. 2. Rechenschaftsbericht des Forstbetriebs Homberg- Schenkenberg. 3. Rechnung 2025. Gemeinderat Böztal
Asylwesen; Aktuelle Situation in der Gemeinde Böztal
Die Aufnahmepflicht der Gemeinde Böztal liegt derzeit bei 36 Personen. Aktuell leben 35 Personen mit den Aufenthaltsstatus F und S in der Gemeinde. Damit ist die vorgeschriebene Aufnahmepflicht derzeit nicht vollständig erfüllt. Gemeinden, welche ihre Aufnahmepflicht nicht oder nur ungenügend erfüllen, haben eine Ersatzabgabe von CHF 90.00 pro Person und Tag zu entrichten. Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Erfüllung der Aufnahmepflicht auseinandergesetzt. An der Gemeindeversammlung im Juni 2026 wurde der Projektierungskredit für den Umbau des Dorfladens in Elfingen in eine Wohnung gutgeheissen. Diese soll künftig für die Unterbringung weiterer Geflüchteter oder bei Bedarf als Notunterkunft genutzt werden. Mit dieser Lösung schafft die Gemeinde zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten und kann gleichzeitig flexibler auf zukünftige Entwicklungen im Asyl- und Flüchtlingsbereich reagieren. Um die Aufnahmepflicht künftig verlässlich erfüllen zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, im Ortsteil Hornussen vorübergehend eine Wohnung anzumieten und dort weitere Personen unterzubringen. Diese Lösung ist als Übergang vorgesehen, bis eine Unterbringung in einer gemeindeeigenen Liegenschaft möglich wird. Bei den neu aufzunehmenden Personen handelt es sich um Geflüchtete aus Somalia, Südsudan und Syrien. Alle Personen haben den Ausweis F (vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer). Die Betreuung erfolgt durch die Sozialen Dienste, welche die Personen eng begleiten und bei der Integration unterstützen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der sprachlichen, sozialen und beruflichen Integration. Die Gemeinde freut sich über freiwilliges Engagement aus der Bevölkerung. Wer Geflüchtete beispielsweise beim Deutschlernen, bei Freizeitaktivitäten oder im persönlichen Austausch unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, sich bei den Sozialen Diensten zu melden. Jede Form der Unterstützung trägt zu einer gelungenen Integration und zum gegenseitigen Verständnis bei. Soziale Dienste Böztal
Wasser sparen infolge Trockenheit
Die aktuelle und bereits langanhaltende Hitzewelle bildet eine grosse Herausforderung für die Wasserversorgung der Gemeinde Böztal. Um Engpässe zu vermeiden, ruft die Gemeinde die Bevölkerung dringend dazu auf, ihren Wasserverbrauch zu senken und Wasser nur sparsam zu verwenden. So können Sie Wasser sparen: • Wasser bewusst nutzen; Lassen Sie Wasser nicht unnötig laufen, drehen Sie den Hahn zu, wenn Sie es nicht brauchen. • Kurz duschen statt baden; Duschen Sie kurz und effizient – das spart viel Wasser. • Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen; Nutzen Sie Geräte nur bei voller Beladung und im Sparprogramm. • Pflanzen gezielt giessen; Giessen Sie Pflanzen möglichst früh morgens oder abends. Derzeit in der Gemeinde Böztal nicht gestattet: • Bewässern von Rasenflächen • Befüllung von Pools und Teichen • Autowaschen • Reinigungsarbeiten rund ums Haus mit Wasser. Mit der Umsetzung dieser Massnahmen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Wasserversorgung in der Gemeinde Böztal. Vielen Dank für Ihr verantwortungsvolles Handeln. Der Gemeinderat informiert, wenn sich die Situation wieder stabilisiert hat.
Baugesuche
Hornussen, 28. Juli 2026. Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Reichelt Rico und Werner Madlen, Trottenacker 406, 5078 Effingen; Projektverfasser: Reichelt Rico, Trottenacker 406, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Reichelt Rico und Werner Madlen, Trottenacker 406, 5078 Effingen; Bauobjekt: Neubau Pergola; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 5896, Trottenacker 406. Öffentliche Auflage vom 31. Juli 2026 bis 31. August 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 30. Juli 2026. Gemeinderat