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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 31-2024

Sanierung Bahnhofstrasse Effingen; Instandstellung Flurweg, Sperrung vom 05. bis 09. August 2024

Für die Instandstellung des Flurweges «Jungi Räbe» muss der Flurwegabschnitt ab der K 116 bis zum Flurweg Junge Reben ab Montag, 05. August 2024 für ca. 1 Woche vollständig gesperrt werden. Damit ist auch die direkte Zufahrt zur Notauffahrt auf die Autobahn A3 Richtung Basel ab der Kantonsstrasse K 116 nicht möglich. Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.

Ersatz Kehrichtabfuhr
am 15. August 2024

Am 15. August 2024, Mariä Himmelfahrt, findet in den Ortsteilen Bözen, Elfingen und Hornussen keine Kehrichtabfuhr statt. Der Ersatztermin wurde auf Mittwoch, 14. August 2024, festgelegt. Die Firma Pfister bittet Sie höflich, den Abfall jeweils ab 07.00 Uhr bereit zu stellen. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich direkt an die Firma P. Pfister.

Neophytenbekämpfung – helfen Sie mit!

Invasive Neophyten und invasive Neozoen (Tierarten) werden im Sammelbegriff invasive Neobiota zusammengefasst. Sie sind weit verbreitet und stellen uns alle vor eine komplexe Herausforderung. Sie gefährden die biologische Vielfalt und können in unterschiedlichen Lebensräumen verschiedenste Schäden verursachen. Viele Anstrengungen werden bereits durch verschiedene Akteure unternommen, um invasive Neobiota zu bekämpfen und einzudämmen. Für die Bekämpfung der Neophyten ist eine grossmöglichste Koordination gewünscht. Deshalb sollen auch Hausgärten auf entsprechende Pflanzen geprüft und diese sachlich entsorgt werden. Für die sachgerechte Entsorgung stehen Ihnen milchig-transparente Säcke von 60l und 110l zur Verfügung. Diese können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Sammelsäcke können am gleichen Standort und Sammeltag deponiert werden wie der Hauskehricht. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen.

Krankenkassen-Prämienverbilligung 2025 – Vorankündigung

Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Im September 2024 erfolgt der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Haben Sie bis Ende September 2024 keinen Anmeldecode per Post erhalten, können Sie ab Oktober 2024 direkt über diese Webseite www.sva-ag.ch/pv einen bestellen. Haben sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse verändert? Unter www.sva-ag.ch/meldung finden Sie auch den Änderungsantrag zur Meldung von finanziellen und/oder persönlichen Veränderungen inkl. weiteren Ausführungen zum ausserordentlichen Verfahren. Das Formular steht der Bevölkerung zur Meldung sämtlicher für die Prämienverbilligung relevanten Ereignisse frei zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse meldepflichtig ist wenn: • ein Einkommenszuwachs von mindestens 20 % oder mindestens CHF 20’000, oder • ein Vermögenszuwachs von mindestens CHF 20’000 erreicht wird. Unwahre oder unvollständige Angaben führen zu Rückforderungen von zu Unrecht bezogener Prämienverbilligung und können mit einer Busse bestraft werden (§ 37 KVGG und § 36 KVGG). Für Fragen steht Ihnen die Gemeindezweigestelle-SVA gerne telefonisch unter 062 865 35 85 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne zur Verfügung.