Die Anmeldungen für die Seniorenreise gehen zahlreich ein. Der Reisetag Mittwoch, 04. September 2024 ist bereits ausgebucht. Gerne nehmen wir Ihre Anmeldung für den zweiten Reisetag Donnerstag, 05. September 2024 per Anmeldetalon entgegen. Bei Fragen hilft Ihnen jeweils am Mittwoch und Donnerstag Frau Lydia Leubin, 062 865 35 81, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne weiter.
Öffnungszeiten am Nationalfeiertag
Am 01. August 2024 bleibt die Verwaltung mit allen Abteilungen geschlossen. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu finden Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Ersatz Kehrichtabfuhr für 1. und 15. August 2024
An den beiden Feiertagen (Bundesfeier und Maria Himmelfahrt), welche auf einen Donnerstag fallen, findet in den Ortsteilen Bözen, Elfingen und Hornussen keine Kehrichtabfuhr statt. Die beiden Ersatztermine wurden für Mittwoch, 31. Juli 2024 und Mittwoch, 14. August 2024 festgelegt. Die Firma Pfister bittet Sie höflich, den Abfall jeweils ab 07.00 Uhr bereit zu stellen. Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich direkt an die Firma P. Pfister.
Baugesuche
Hornussen,16. Juli 2024; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Sabrina und Stefan Treier, Unter Wideregg 283, 5078 Effingen; Projektverfasser: Glasmanufaktur Baden AG, Kirchweg 25, 5420 Ehrendingen; Grundeigentümer: Sabrina und Stefan Treier, Unter Wideregg 283, 5078 Effingen; Bauobjekt: Anbau Sitzplatzverglasung; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5283, Unter Wideregg 283; • Bauherrschaft: René Strebel, Schwerzbrünnlistrasse 233, 5078 Effingen; Projektverfasser: René Strebel, Schwerzbrünnlistrasse 233, 5078 Effingen; Grundeigentümer: René Strebel, Schwerzbrünnlistrasse 233, 5078 Effingen; Bauobjekt: Ersatz Elektroheizung durch Luft / Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 5512, Schwerzbrünnlistrasse 233; Öffentliche Auflage vom 19. Juli 2024 bis 19. August 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 18. Juli 2024 – Gemeinderat