Bundesfeier Böztal
Am Dienstag, 1. August 2023 lädt der Gemeinderat die Bevölkerung Böztals zur Bundesfeier nach Effingen auf den Turnhallenplatz ein (bei schlechter Witterung in der Turnhalle). Um 17.00 Uhr öffnet die Festwirtschaft, geführt durch den Füürwehrverein Hornussen. Der Abend wird unterhalten durch das Komikerduo United Nonsense, die Musikgesellschaft Hornussen und die Trachtengruppe Elfingen. Weitere Vereine tragen mit ihrer Unterstützung zu einer schönen Bundesfeier bei. Wir freuen und auf viele Böztalerinnen und Böztaler, welche mit uns den Geburtstag der Schweiz feiern! Gemeinderat Böztal
Baubewilligungen
Anlässlich der Gemeinderatsitzung vom 11. Juli 2023 wurden folgende Baubewilligungen erteilt: • Büeler Charles, Bözen, Terassenüberdachung; • Sonder Kevin und Petra, Bözen, Photovoltaikanlage an Stützmauer
Baugesuche
Hornussen, 18. Juli 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Sila und Tobias Hossli, Kirchweg 8, 5076 Bözen; Projektverfasser: Sila und Tobias Hossli, Kirchweg 8, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Sila und Tobias Hossli, Kirchweg 8, 5076 Bözen; Bauobjekt: Erweiterung bestehender Unterstand und Raumumnutzung; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2687, Kirchweg 8; • Bauherrschaft: Zlatko Covic und Klaudija Trajanov, Weiherweg 464, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Deluxpool, Hauptstrasse 34, Birsfelden; Grundeigentümer: Zlatko Covic und Klaudija Trajanov, Weiherweg 464, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Swimmingpool; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 1030, Weiherweg 464; • Bauherrschaft: Hubertus Uhlenhof, Chilchweg 100, 5078 Effingen; Projektverfasser: Schütz AG Heizungen, Windisch; Grundeigentümer: Hubertus und Regula Uhlenhof, Chilchweg 100, 5078 Effingen; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5335, Chilchweg 100; Öffentliche Auflage vom 21. Juli 2023 bis 21. August 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 20. Juli 2023 – Gemeinderat