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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 27-2026

Ersatzwahl für den Gemeinderat
(1 Mitglied) vom 27. September 2026 für die Amtsdauer 2026/2029; 2. Wahlgang

Für den 2. Wahlgang der Ersatzwahl für den Gemeinderat vom 27. September 2026 wurden folgende Kandidaten angemeldet: Gemeinderat (1 Sitz): • Frey Roger, 1967, von Böztal AG, Kirchweg 5, Bözen; • Meier Martin Othmar, 1970, von Rümlang ZH, Dorfstrasse 171, 5077 Elfingen. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. (§ 32 Abs. 1 GPR). Alle andern auf dem Wahlzettel aufgeführten Stimmen sind demnach ungültig. Das Stimmmaterial wird den Stimmberechtigten rechtzeitig vor dem 2. Wahlgang verschickt. Das Wahlbüro

Sommeröffnungszeiten
Gemeindeverwaltung

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während den Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 06. Juli, bis Freitag, 07. August 2026, gelten für alle Abteilungen folgende Öffnungszeiten: • Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Todesfälle sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer der Verwaltung Tel. 062 865 35 85 in Erfahrung zu bringen. Ab Montag, 10. August 2026, sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.

Wasser sparen infolge Trockenheit

Die aktuelle und bereits langanhaltende Hitzewelle bildet eine grosse Herausforderung für die Was-serversorgung der Gemeinde Böztal. Um Engpässe zu vermeiden, ruft die Gemeinde die Bevölke-rung dringend dazu auf, ihren Wasserverbrauch zu senken und Wasser nur sparsam zu verwenden. So können Sie Wasser sparen: • Wasser bewusst nutzen; Lassen Sie Wasser nicht unnötig laufen, drehen Sie den Hahn zu, wenn Sie es nicht brauchen. • Kurz duschen statt baden; Duschen Sie kurz und effizient – das spart viel Wasser. • Wasch- und Spülmaschine nur voll beladen; Nutzen Sie Geräte nur bei voller Beladung und im Sparprogramm. • Pflanzen gezielt giessen; Giessen Sie Pflanzen möglichst früh morgens oder abends und verwenden Sie wenn möglich Regenwasser. Derzeit in der Gemeinde Böztal nicht gestattet: • Bewässern von Rasenflächen; • Befüllung von Pools und Teichen; • Autowaschen; • Reinigungsarbeiten rund ums Haus mit Wasser. Mit der Umsetzung dieser Massnahmen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Wasserversorgung in der Gemeinde Böztal. Vielen Dank für Ihr verantwortungsvolles Handeln. Der Gemeinderat informiert, wenn sich die Situation wieder stabilisiert hat.

Steuererklärung 2025 bis Ende
Juni einreichen oder Frist verlängern

Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden. Ohne Fristverlängerung wird die gesetzlich vorgesehene Mahnung versendet. Fristverlängerungen können unter www.ag.ch/fristerstreckung beantragt werden.

Baubewilligungen

Anlässlich seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Baubewilligung Käser Michael und Raphael, Elfingen, Neubau Folientunnel;
• Baubewilligung Müller Urs, Bözen, Einbau Pelletheizung; • Baubewilligung Feher Jonathan, Hornussen, Fensterersatz und Anbringen von Rollläden; • Baubewilligung Fürst Daniel, Hornussen, Eisenplastik; • Baubewilligung Gilliéron Daniel, Bözen, Neueindeckung Dach; • Baubewilligung Gärtner Christof, Bözen, Neubau Garage; • Baubewilligung Schmid Michael und Wörner Christine, Bözen, PV-Anlage; • Baubewilligung Schwarz Diego und Simone, Bözen, PV-Anlage; • Baubewilligung Indlekofer Fabian und Markstahler Melanie, Hornussen, Gartensanierung; • Baubewilligung Balz Claudia und Brunner Robert, Hornussen, Umgebungsgestaltung; • Baubewilligung Anner Christina und Schaffner Gino, Hornussen, Umbau Scheune zu Wohnhaus.

Baugesuche

Hornussen, 30. Juni 2026, Publikation und öffentliche Auflage, Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV: • Bauherrschaft: Acklin Michael, Hauptstrasse 36, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Acklin Christian, Bachstrasse 473, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Acklin Michael und Sabrina, Hauptstrasse 36, 5075 Hornussen; Bauobjekt: PV-Anlage (Aufdach); Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 134; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 03. Juli 2026 bis 03. August 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen. Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 02. Juli 2026, Gemeinderat