2. Wahlgang für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission Böztal-Zeihen für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Für den 2. Wahlgang für zwei Mitglieder der Regionalen Steuerkommission Böztal-Zeihen sind folgende Kandidatur form- und fristgerecht eingegangen: • Amsler Hans Ulrich, 1964, von Böztal AG und Densbüren AG, Eichhof 3, Bözen • Hänny Hans Rudolf, 1961, von Safiental GR, Poststrasse 13, Bözen • Herold Silke, 1973, von Zeihen AG, Talhübel 4, Zeihen • Imhof Andrea, 1971, von Freienwil AG und Turgi AG, Kirchweg 10, Bözen. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird (§32b GPR). Die vorliegen-den Anmeldungen sind innert dieser Frist eingegangen. Der zweite Wahlgang findet somit am 22. Ok-tober 2023 statt. Das Wahlbüro
Sommeröffnungszeiten Verwaltung
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während den Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 10. Juli 2023 bis Freitag, 11. August 2023 gelten für alle Abteilungen folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer Tel. 062 865 35 85 in Erfahrung zu bringen. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Werkdienste Böztal – Organisation
Nach der Pensionierung von Robert Studer wurden die Werkdienste Böztal – Unterhalt und Hausdienst – neu organisiert. Die Leitung der Werkdienste hat seit dem 01. Juni 2023 Joscha Hausherr in-ne. Vorgängig als Stellvertreter konnte er sich bestens in seine neue Aufgabe einarbeiten. Wir wünschen ihm alles Gute!
Am 01. August 2023 tritt David Schütz, Bözen seine neue Stelle als stellvertretender Leiter der Werkdienste Böztal an. Wir wünschen David Schütz einen guten Start, alles Gute und viel Freude im Team Böztal. Für alle Belange rund um das Wasser ist Brunnenmeister Heinz Heuberger zuständig. Für den Unterhalt und die Reinigung der Liegenschaften ist Stefan Bischofberger, Leiter Hausdienst, verantwortlich. Als Stellvertreter amtet Gerold Röthlin. Unterstützt wird der Hausdienst durch Jacqueline Herzog, Mandy Schär und Susanne Traxler.
Strassensperrung Quartierfest Chilspel Effingen
Am Samstag, 15. Juli 2023 findet im Chilspel in Effingen ein Quartierfest statt. Der Gemeinderat hat gemäss § 103 BauG und § 47 ABauV die Bewilligung für die Sperre des Stampfetelwegs vom Sams-tag, 15. Juli 2023 ab 15:00 Uhr bis am Sonntag, 16. Juli 2023 um 10:00 Uhr erteilt. Gemeinderat Böztal
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Donnerstag, 22. Juni 2023
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 35 der 256 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 13,67 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2022; Genehmigung. 2. Aufnahme Ortsbürger; Genehmigung. 3. Rechenschaftsbericht der Förster; Kenntnisnahme. 4. Rechnung 2022; Genehmigung. 5. Delegation Kompetenzsumme für Waldkäufe; Genehmigung Änderungsantrag. Da das Quorum von 52 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023 mit Ausnahme der Zusicherung der Ortsbürgerrechte dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 31. Juli 2023, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 86 der 1882 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 4,57 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal. 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2022; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2022; Kenntnisnahme. 3. Rechnung 2022; Genehmigung. 4.Verpflichtungskredit Umstellung öffentliche Beleuchtung auf LED, Ortsteile Effingen, Elfingen und Hornussen; Genehmigung. 5. Verpflichtungskredit Einführung Tempo 30 in den Ortsteilen Effingen und Elfingen; Genehmigung. 6. Verpflichtungskredit Bau Regenrückhaltebecken auf dem Areal der ARA Hornussen; Genehmigung. 7. Verpflichtungskredit Gemeinschaftsgrab Friedhof Hornussen; Genehmigung. 8. Genehmigung Vertrag regionale Wasserversorgung BZA; Genehmigung. Da das Quorum von 377 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 31. Juli 2023, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Gemeinderat Böztal
Baubewilligung
Anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juni 2023 hat der Gemeinderat Böztal folgende Baubewilligung erteilt: • Adel und Claudia Souissi, Bözen; Neubau Pergola. Gemeinderat Böztal
Sitzung Abwasserverband vom
19. Juni 2023
Gestützt auf § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes Bözberg West (AVB) werden die Beschlüsse des Verbandes im offiziellen Publikationsmittel der Verbandsgemeinden publiziert. Demnach publiziert der Vorstand des Abwasserverbandes die referendumsrelevanten Beschlüsse seiner Sitzung vom 19. Juni 2023: Budget 2024; Genehmigung. Beschlüsse des Vorstandes vom 19. Juni 2023 werden rechtskräftig, wenn nicht innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 30. August 2023, von 5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden oder durch den Gemeinderat einer Verbandsgemeinde, gemäss § 16 der Satzungen des Abwasserverbandes, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können beim Aktuariat des Abwasserverbandes bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Vorstandsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Vorstand des Abwasserverbandes