Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Mittwoch, 19. Juni 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stim-men eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 63 der 1880 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 3.35 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohner-gemeinde Böztal. 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 16. November 2023; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2023; Kenntnisnahme. 3. Rechnung 2023; Genehmigung. 4. Kreditabrechnung Sanierung Ob dem Dorf Effingen; Genehmigung. 5. Kreditabrechnung Heizungsersatz Schulanlagen Hornussen; Genehmigung. 6. Pensenerhöhung Schulleitung; Genehmigung. 7. Verpflichtungskredit Ringschluss Wasserleitung Zeiherstrasse Hornussen; Genehmigung. 8. Nachtragskredit Kulissentauchwand Hornussen; Genehmigung. 9. Projektierungskredit Kanalisationsanschluss Hochzonen Hornussen; Genehmigung. 10. Verpflichtungskredit Kanalisationsanschluss Söhrentalstrasse Bözen; Genehmigung. Da das Quorum von 376 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Mittwoch, 19. Juni 2024 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 29. Juli 2024, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 21 der 258 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 8.14 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. November 2023; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht der Förster; Kenntnisnahme. 3. Rechnung 2023; Genehmigung. Da das Quorum von 52 Stimmen bei allen Entscheiden der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Mittwoch, 19. Juni 2024 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 29. Juli 2024, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Ur-nenabstimmung unterstellt. Gemeinderat Böztal
Seniorenreise – jetzt anmelden!
Ende Juni erhalten die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Böztal, welche das AHV-Alter erreicht haben, die persönliche Einladung zur diesjährigen Seniorenreise. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie keine Einladung erhalten haben. Dieses Jahr bieten wir die identische Reise an zwei Reisedaten an. Wir sind am Mittwoch,04. September 2024 und am Donnerstag, 05. September 2024 mit je zwei Reisecars unterwegs. Bitte melden Sie sich für Ihr Wunschdatum an und geben Sie uns Ihre Kontaktdaten an. Wenn der gewünschte Reisetag bereits ausgebucht ist, werden wir Sie kontaktieren und falls gewünscht am noch freien Reisetag anmelden. Die diesjährige Reise führt uns nach Deutschland. Dort werden wir in Überlingen ein feines Mittagessen geniessen und mit dem Apfelzügle durch die Apfelplantage fahren. Bitte nehmen Sie einen gültigen Ausweis mit (ID-Karte oder Pass). Auch ein paar Euro im Portemonnaie wären von Vorteil. Sollten Ihre Ausweispapiere abgelaufen sein, nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf. Das Ausstellen einer ID-Karte dauert etwa 10 Arbeitstage. Ihr neues Foto für die ID-Karte wird kostenlos von uns erstellt. Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an Gemeindeschreiberin-Stv. Lydia Leubin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 062 865 35 81 wenden. Sie ist jeweils am Mittwoch und Donnerstag anwesend. Der Gemeinderat freut sich auf viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Schüler*innen, resp. deren Eltern, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde oder ihres Ortsteils die öffentliche Schule besuchen, wird ein einmaliger Pauschalbetrag für das TNW-Abonnement ausgerichtet. Die Eltern werden gebeten, das TNW Abonnement direkt an den öffentlichen Schaltern der SBB zu beziehen oder online über www.tnw.ch zu lösen. Der Pauschalbetrag für Schüler*innen der Gemeinde Böztal beträgt CHF 400.00. Für die Rückerstat-tung des Pauschalbetrages der Abonnementskosten bitten wir die Eltern bis spätestens Freitag, 23. August 2024 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter der Finanzverwaltung, per Post oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfol-gen. Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.
Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung werden während den Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 08. Juli 2024 bis Freitag, 08. August 2024 gelten für alle Abteilungen folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) sichergestellt. Die Telefonnummer ist unter der Hauptnummer Tel. 062 865 35 85 in Erfahrung zu bringen. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.
Neophytenbekämpfung – helfen Sie mit!
Invasive Neophyten und invasive Neozoen (Tierarten) werden im Sammelbegriff invasive Neobiota zusammengefasst. Sie sind weit verbreitet und stellen uns alle vor eine komplexe Herausforderung. Sie gefährden die biologische Vielfalt und können in unterschiedlichen Lebensräumen verschiedenste Schäden verursachen. Viele Anstrengungen werden bereits durch verschiedene Akteure unternom-men, um invasive Neobiota zu bekämpfen und einzudämmen. Für die Bekämpfung der Neophyten ist eine grossmöglichste Koordination gewünscht. Deshalb sollen auch Hausgärten auf entsprechende Pflanzen geprüft und diese sachlich entsorgt werden. Für die sachgerechte Entsorgung stehen Ihnen milchig-transparente Säcke von 60l und 110l zur Verfügung. Diese können kostenlos bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die mit Neophyten gefüllten Sammelsäcke können am gleichen Standort und Sammeltag deponiert werden wie der Hauskehricht. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen.
Baugesuche
• Bauherrschaft: Carola Büker, Schulstrasse 399, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Carola Büker, Schulstrasse 399, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Carola und Benedikt Büker, Schulstrasse 399, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Einbau Durchgang in bestehende Garage; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 910, Schulstrasse 399. • Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Porta AG, Neumarkt 1, 5201 Brugg; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Sanierung Regenbecken Bözen; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2815, Mülimatte; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 28. Juni 2024 bis 28. Juli 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 27. Juni 2024. Gemeinderat