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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2023

Einwohner- und ­Ortsbürgergemeindeversammlung

Donnerstag, 22. Juni 2023. Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.

Ortsbürgergemeinde

An der Ortsbürgergemeinde waren 35 der 256 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 13.67 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 18. November 2022; Genehmigung; 2. Aufnahme Ortsbürger; Genehmigung; 3. Rechenschaftsbericht der Förster; Kenntnisnahme; 4. Rechnung 2022; Genehmigung; 5. Delegation Kompetenzsumme für Waldkäufe; Genehmigung Änderungsantrag; Da das Quorum von 52 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023 mit Ausnahme der Zusicherung der Ortsbürgerrechte dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 31. Juli 2023, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.

Einwohnergemeinde

An der Einwohnergemeindeversammlung waren 86 der 1‘882 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 4.57 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal. 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2022; Genehmigung; 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2022; Kenntnisnahme; 3. Rechnung 2022; Genehmigung; 4. Verpflichtungskredit Umstellung öffentliche Beleuchtung auf LED, Ortsteile Effingen, Elfingen und Hornussen; Genehmigung; 5. Verpflichtungskredit Einführung Tempo 30 in den Ortsteilen Effingen und Elfingen; Genehmigung; 6. Verpflichtungskredit Bau Regenrückhaltebecken auf dem Areal der ARA Hornussen; Genehmigung; 7. Verpflichtungskredit Gemeinschaftsgrab Friedhof Hornussen; Genehmigung; 8. Genehmigung Vertrag regionale Wasserversorgung BZA; Genehmigung; Da das Quorum von 377 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Donnerstag, 22. Juni 2023 dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 31. Juli 2023, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Gemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen, 062 865 35 85, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.boeztal.ch, Gemeindekanzlei Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Hornussen, 22. Juni 2023 Der Gemeinderat Böztal