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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 26-2022

 

Einwohner- und Ortsbürger­gemeindeversammlung, Freitag, 24. Juni 2022
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinde werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 veröffentlicht. Laut § 30 des Gemeindegesetzes benötigt es mindestens die Stimmen eines Fünftels (20 %) der Stimmberechtigten für eine abschliessende Beschlussfassung.
Ortsbürgergemeinde
An der Ortsbürgergemeinde waren 23 der 196 stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger anwesend. Dies entspricht 11.73 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Ortsbürgergemeinde Böztal. 1. Protokolle Bözen, Effingen, Elfingen, Böztal; Genehmigung. 2. Aufnahme Ortsbürger; Genehmigung. 3. Rechenschaftsbericht der Förster 2021; Kenntnisnahme. 4. Rechnungen 2021 Bözen, Effingen, Elfingen; Genehmigung. 5. Ermächtigung Gemeinderat Böztal für den Kauf von Waldparzellen; Rückzug Traktandum durch den Gemeinderat. Da das Quorum von 40 Stimmen beim Entscheid der Ortsbürgergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, unterstehen alle Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 24. Juni 2022 mit Ausnahme der Zusicherung der Ortsbürgerrechte dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. August 2022, von 12.5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt.
Einwohnergemeinde
An der Einwohnergemeindeversammlung waren 78 der 1854 stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner anwesend. Dies entspricht 4.2 % der Gesamtzahl der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Böztal. 1. Protokolle Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen, Böztal; Genehmigung. 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2021; Kenntnisnahme. 3. Jahresrechnungen 2021 Bözen, Effingen, Elfingen, Hornussen; Genehmigung. 4. Passationen Kreditabrechnungen Anteil VGEP-Massnahme M17; Genehmigung. 5. Passationen Kreditabrechnungen Reinigung Horizontalbrunnen Pumpwerk Mühlematt; Genehmigung. 6. Passation Kreditabrechnung Sanierung Schulanlage Bözen; Genehmigung. 7. Passation Kreditabrechnung Regenklärbecken Effingen; Genehmigung. 8. Passationen Kreditabrechnungen Hornussen; a. Kreditabrechnung Begegnungs- und Tempo-30-Zonen; Genehmigung; b. Kreditabrechnung Neubau Ringleitung Bachstrasse; Genehmigung; c. Kreditabrechnung Umsetzung GEP-Massnahmen; Genehmigung; d. Kreditabrechnung Umsetzung GEP-Massnahme Erstellung Ringleitung Bachstrasse; Genehmigung. 9. Verpflichtungskredit Sanierung des Belages UEF (Überführung) Ittenthalerstrasse Ortsteil Hornussen; Genehmigung. 10. Verpflichtungskredit Fremdwassermessungen Umsetzung VGEP Massnahmen; Genehmigung. 11. Verpflichtungskredit Sanierung Regenbecken Elfingen; Genehmigung. Da das Quorum von 371 Stimmen bei allen Entscheiden der Einwohnergemeindeversammlung nicht erreicht wurde, konnten die Beschlüsse nicht abschliessend gefasst werden. Es unterstehen alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 24. Juni 2022 mit Ausnahme der Zusicherung der Ortsbürgerrechte dem fakultativen Referendum. Sie werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis 02. August 2022, von 12,5 % der Stimmberechtigten, gemäss § 11 der Gemeindeordnung, das Referendum ergriffen wird. Unterschriftenbogen können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Kommt ein Referendum zustande, wird der Versammlungsentscheid einer Urnenabstimmung unterstellt. Bözen, 24. Juni 2022. Der Gemeinderat Böztal

Slogan Böztal
Auf den Aufruf für Ideen nach einem Slogan Böztal sind über 70 Vorschläge eingegangen. Der Ge-meinderat hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 die Vorauswahl von 6 Slogan vorgelegt. Gewonnen hat «Böztal auf der Sonnenseite». Der Gemeinderat dankt allen Einsendern für die guten Vorschläge.

Kündigung Leiterin Regionales Steueramt Böztal-Zeihen
Die Leiterin des Regionalen Steueramtes Böztal-Zeihen, Sarah Gehring, hat ihre Anstellung per 31. August 2022 gekündigt. Frau Gehring nimmt eine neue Herausforderung in einer grösseren Aargauer Gemeinde an. Der Gemeinderat und das Team der Verwaltung bedauern diesen Weggang sehr. Sie wünschen Frau Gehring alles Gute für ihren weiteren beruflichen und privaten Weg. Die Stelle wurde zur Neubesetzung ausgeschrieben.

Grüngutmulde Hornussen
Mit Aufhebung der Grüngutmulden in Hornussen und Effingen per 30. Juni 2022 wird die Mulde in Hornussen nicht mehr benötigt. Die 20 m3 Abrollmulde von Hornussen wird zum Kauf angeboten. Die Mulde müsste nach den Kauf noch umgespritzt werden; das Waser-Logo muss entfernt werden. Interessenten können ein Kaufangebot bis 15. Juli 2022 an die Gemeindekanzlei Böztal; Hauptstrasse 7, 5076 Bözen oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. abgeben.

Strassensperrung Quartierfest Chilspell Effingen am 9. und 10. Juli
Die Gemeinde Böztal hat für das Quartierfest Chilspell in Effingen vom 9. Juli 2022 die Bewilligung für die Sperrung vom Stampfetelweg erteilt. Diese gilt vom Samstag, 9. Juli ab 15 Uhr bis am Sonntag, 10. Juli um 10 Uhr.

Baugesuche
• Bauherrschaft: Dania und Peter Aebi, Geerenweg 493, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln; Grundeigentümer: Dania Aebi, Geerenweg 493, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Anbau Eingangsbereich; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 455, Geerenweg 493. • Bauherrschaft: Rudolf und Eva Büchli, Fuchsloch 10, 5077 Elfingen; Projektverfasser: coach in you, Astrid Mirjam Schibli, Bachstrasse 99a, 5000 Aarau; Grundeigentümer: Rudolf Büchli, Fuchsloch 10, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Umbau Scheune; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4076, Fuchsloch 10. • Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Projektverfasser: KMP Architektur AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Ersatz Heizungsanlage Schulhaus und Kindergarten mit Luft / Wasser-Wärmepumpe; Ortslage: Parzellen Hornussen Nr. 250 und 253, Schulstrasse. Öffentliche Auflage vom 01. Juli 2022 bis 02. August 2022 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bözen, 30. Juni 2022. Gemeinderat

Sommeröffnungszeiten der Verwaltung
Die Öffnungszeiten der Verwaltung werden während den Sommerferien reduziert. Während der Zeit vom Montag, 2. Juli bis am Freitag, 5. August 2022 gelten für die Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende reduzierten Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr (nachmittags geschlossen). Termine ausserhalb der Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungen) organisiert. Die Telefonnummer ist unter der Haupt-nummer 062 865 35 85 in Erfahrung zu bringen. Die reduzierten Öffnungszeiten haben keinen Einfluss auf die Arbeitszeit des Personals. Ab Montag, 8. August, sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Der Gemeinderat und die Verwaltung danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame Sommertage.

Umzug Einwohnerdienste und Soziale Dienste
Der Umbau vom Gemeindehaus und zukünftigen Verwaltungsstandort Hornussen schreitet voran. Die Abteilungen Finanzen und Steuern bedienen Sie bestmöglichst zwischen den verschiedenen Umbauarbeiten und Handwerkern. Die Abteilungen Einwohnerdienste und Soziale Dienste freuen sich, Sie ab Montag, 11. Juli, im frisch renovierten und freundlichen Erdgeschoss vom Gemeindehaus Hornussen zu bedienen. Die Abteilungen Bauverwaltung und Gemeindekanzlei bleiben bis zum Ende der Umbauarbeiten in Bözen, der Schalter wird nicht mehr bedient. Mit Ihren Anliegen gelangen Sie bitte telefonisch an diese beiden Abteilungen oder vereinbaren einen Termin. Das Verwaltungspersonal dankt Ihnen für Ihr Verständnis und das Mittragen der Umstände. Über die Fortschritte halten wir Sie gerne auf dem Laufenden.

Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler Schuljahr 2022/2023
Seit 2015 wird jedem Schüler, resp. dessen Eltern, welche ausserhalb ihrer Wohngemeinde die öffentliche Schule besuchen, ein einmaliger Pauschalbetrag für das TNW-Abonnement ausgerichtet. Die Eltern werden gebeten, das TNW-Abonnement direkt an den öffentlichen Schaltern der SBB zu beziehen oder online über www.tnw.ch zu lösen. Der Pauschalbetrag für Schüler*innen der Gemeinde Böztal beträgt CHF 400.00. Für die Rückerstattung des Pauschalbetrages der Abonnementskosten bitten wir die Eltern bis spätestens Freitag, 26. August 2022 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter, per Post oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen. Der Betrag wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.

Rückerstattung TNW-Abonnemente Schüler Ortsteil Effingen Schuljahr 2021/2022 I
Im Ortsteil Effingen erhielten die Schüler jeweils den gesamten Betrag für das TNW-Abonnement zurückerstattet. Auch wurde die Rückerstattung nachträglich, d.h. für das vergangene Schuljahr, ausgerichtet. Wir bitten die Eltern der Schüler*innen des Ortsteils Effingen, uns für das TNW Abonnement des vergangenen Schuljahres 2021/2022 ebenfalls bis spätestens Freitag, 26. August 2022 die Zahlungsquittung und IBAN-Nummer des Bank- oder Post-Kontos anzugeben. Die Abgabe kann am Schalter, per Post oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erfolgen. Der Betrag von CHF 530.00 wird anschliessend auf das angegebene Konto überwiesen.

Baugesuche
Bauherrschaft: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Vorstatt 4, 5079 Zeihen; Projektverfasser: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Vorstatt 4, 5079 Zeihen; Grundeigentümer: Piedad Molpeceres und Claude Huelin, Vorstatt 4, 5079 Zeihen; Bauobjekt: Neubau Holz-Gartenhaus und Gewächshaus; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4002, Rügetstrasse, Müllermättli. • Bauherrschaft: Nishanty und Jesuthan Jeganathan, Bachstrasse 546, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Nishanty und Jesuthan Jeganathan, Bachstrasse 546, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Nishanty und Jesuthan Jeganathan, Bachstrasse 546, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Neubau Balkongeländer; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 1004, Bachstrasse 546. • Bauherrschaft: Konsortium Höli c/o KMP Architektur AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen; Projektverfasser: KMP Architektur AG, Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen; Grundeigentümer: Konsortium Höli: Kräuchi + Partner AG, Terra Bau AG und Selion AG, alle an der Bahnhofstrasse 1, 5430 Wettingen; Bauobjekt: Neubau von vier Doppeleinfamilienhäuser mit Tiefgarage; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5878, Kästhalstrasse; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 24. Juni 2022 bis 25. Juli 2022 im Büro der Bauverwaltung, Hauptstrasse 7, 5076 Bözen. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bözen, 23. Juni 2022. Gemeinderat