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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2026

Resultate Ersatzwahl Gemeinderat Böztal vom 14. Juni 2026

Anlässlich der Ersatzwahl hat kein Kandidat das absolute Mehr von 421 Stimmen erreicht: • Roger Frey 322 Stimmen • Brian Schwank 235 Stimmen • Martin Meier 172 Stimmen • Irfan Butt 48 Stimmen • Vereinzelte 64 Stimmen. Somit findet am 27. September 2026 ein 2. Wahlgang statt.

Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode 2026/2029, 2. Wahlgang vom 27. September 2026

Da im 1. Wahlgang das absolute Mehr für den zweiten Gemeinderatssitz nicht erreicht wurde, findet ein zweiter Wahlgang statt. Das Wahlbüro hat den Termin für den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 27. September 2026 festgelegt. Gemäss § 32 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist im zweiten Wahlgang nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betref-fenden Wahlkreises angemeldet wird. Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang können demnach bis Montag, 29. Juni 2026, spätestens 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Böztal eingereicht werden. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig. Gestützt auf § 32 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang nur die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen wählbar. Das Anmeldeformular steht auf der Website der Gemeinde Böztal zum Download bereit oder kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. § 33 Abs. 1 GPR sind im zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Gestützt auf § 30a Abs. 2 GPR werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt, wenn die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebende Sitze nicht übertrifft.

Baubewilligung

Anlässlich der Sitzung vom 15. Juni 2026 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt: • Käser Michael, Elfingen; Wasserleitung mit Standrohr ab Schacht (nachträgliches Baugesuch).

Steueramt – Abwesenheit im Juni 2026

Das Steueramt ist aufgrund von Militärdienst an folgenden Tagen nicht besetzt: Donnerstag, 18. Juni 2026; Freitag, 19. Juni 2026; Donnerstag, 25. Juni 2026; Freitag, 26. Juni 2026. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Baugesuche

Hornussen, 16. Juni 2026. Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Reichelt Rico und Werner Madlen, Trottenacker 406, 5078 Effingen; Projektverfasser: Reichelt Rico und Werner Madlen, Trottenacker 406, 5078 Effingen; Grundeigentümer: Reichelt Rico und Werner Madlen, Trottenacker 406, 5078 Effingen; Bauobjekt: Sichtschutz auf Stützmauer; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5896. Öffentliche Auflage vom 19. Juni 2026 bis 20. Juli 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 18. Juni 2026. Gemeinderat