Bewilligte Strassensperrung Lättehübelweg Effingen am 10. August 2024
Gemäss § 103 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 sowie § 47 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz (ABauV) vom 25. Mai 2011 hat die Gemeindeverwaltung folgende Bewilligung erteilt: • Sperrung Lättehübelweg in Effingen vom Samstag, 10. August ab 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr, Quartierfest. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Baubewilligung
Anlässlich seiner Sitzung vom 11. Juni 2024 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligung erteilt: • Büchli Urs und Andrea, Bözen; Neubau Milchviehstall.
Baugesuche
Bauherrschaft: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Projektanpassung Neubau Wintergarten an bestehendes Hühnerhaus; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 871, Wettacherhof 247; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 21. Juni 2024 bis 21. Juli 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 20. Juni 2024. Gemeinderat