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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 24-2023

Baugesuche

Hornussen, 13. Juni 2023; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; Bauherrschaft: Tamara und Patrick Keller, Beckenmatt 9, 5076 Bözen; Projektverfasser: Tamara und Patrick Keller, Beckenmatt 9, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Tamara und Patrick Keller, Beckenmatt 9, 5076 Bözen; Bauobjekt: Neubau Gerätehaus und Fahrradunterstand; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 3003, Beckenmatt 9; Öffentliche Auflage vom 16. Juni 2023 bis 17. Juli 2023 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Ein-wand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevoll-mächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 15. Juni 2023, Gemeinderat