Ergebnis der Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2026/29 vom 18. Mai 2025
Gemeinderat
Als Mitglied des Gemeinderates gewählt sind: • Guy David (bisher), 539 Stimmen; • Robert Schmid (bisher), 438 Stimmen; • Alexander Zürcher (bisher), 419 Stimmen; • Michael Frauchiger (neu), 529 Stimmen; • Corine Jeker (neu), 530 Stimmen;
Gemeindeammann und Vizeammann
Als Gemeindeammann gewählt ist: • Robert Schmid (bisher), 357 Stimmen
Vizeammann
Keiner der Kandidaten hat das absolute Mehr von 321 Stimmen erreicht. Somit findet am 28. September 2025 ein 2. Wahlgang statt.
2. Wahlgang Vizeammann
Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert 10 Tagen nach dem 1. Wahlgang, durch mindestens zehn Stimmberechtigte angemeldet wird. Die Vorschläge müssen bis am Mittwoch, 28. Mai 2025 um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros eintreffen (§ 32 Abs. 1 und 3 GPR). Das entsprechende Anmeldeformular für den zweiten Wahlgang vom 28. September 2025 kann bei der Gemeindekanzlei oder auf der Website der Gemeinde bezogen werden. Eine stille Wahl ist möglich, wenn für den zweiten Wahlgang weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind. In diesem Fall würde eine Nachfrist von fünf Tagen angesetzt, bevor die stille Wahl zustande käme (§ 33 GPR).
Steuerkommission
Als Mitglieder der Steuerkommission gewählt sind: • Andrea Imhof (bisher), 534 Stimmen; • Karin Märki (bisher), 517 Stimmen, • Mathias Pfister (neu), 499 Stimmen
Wahlbeschwerden
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen. Wahlbüro Böztal
Radioaktivitätsflüge über dem Gemeindegebiet
Jährlich führt die Nationale Alarmzentrale NAZ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS aeroradiometrische Messflüge zur Erfassung der Radioaktivität aus der Luft durch. Im Rahmen dieser Messflüge werden einerseits Referenzdaten gewonnen, andererseits wird die Einsatzbereitschaft des Aeroradiometrie-Teams sowie der Ausrüstung sichergestellt. Um ein Gebiet aeroradiometrisch zu vermessen, fliegt ein Super Puma Helikopter der Schweizer Luftwaffe ausgerüstet mit einem speziellen Messgerät in rund 90 Meter Höhe mehrmals in parallelen Bahnen über das definierte Gelände. Um die Lärmbelastung für die Bevölkerung möglichst gering zu halten, wird eine Mittagspause zwischen 12.00 und 13.30 Uhr eingehalten. Die Flüge beginnen frühestens um 08:00 und enden spätestens um 17.00 Uhr. Die Flüge über der Gemeinde Böztal finden am 27. und 28. Mai 2025 sowie in der Folgewoche vom 02. bis 06. Juni 2025 statt.
Gräberaufhebung auf dem Friedhof Bözen
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit von 25 Jahren werden in der Woche ab 18. August 2025 die Urnengräber Nrn. 204 bis 209 aufgehoben. Die Angehörigen wurden bereits schriftlich informiert. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Grabmäler und Pflanzen bis zum 15. August 2025 abzuräumen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindeschreiberin-Stv. Lydia Leubin, Tel. 062 865 35 81 und Friedhofsgärtner Stefan Bischofberger, Tel. 079 511 95 16, gerne zur Verfügung. Nach dem Abräumungstermin verfällt der Anspruch auf Grabmäler und Pflanzen, ohne dass daraus ein Entschädigungsanspruch seitens der Angehörigen entsteht.
Auffahrt – Verwaltung geschlossen
Über Auffahrt, vom Mittwoch, 28. Mai 2025 ab 15.30 Uhr bis und mit Sonntag, 01. Juni 2025 bleiben die Gemeindeverwaltung, das regionale Steueramt sowie die Werkdienste geschlossen. Ab Montag, 02. Juni 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Kehrichtabfuhr Auffahrt
Die Kehrichtabfuhr an Auffahrt, Donnerstag, 29. Mai 2025 fällt in den Ortsteilen Bözen, Elfingen und Hornussen aus. Diese wird am Mittwoch, 28. Mai 2025 vorgeholt. Bitte stellen Sie den Kehricht bis 07.00 Uhr bereit.
Bücher und Broschüren aus dem Archiv
Die Archivzusammenführung der vier Ortsteile ist abgeschlossen. Aus dem Fundus können verschiedene Bücher und Broschüren an die Bevölkerung abgegeben werden: • Die Geschichte des Dorfes Bözen von Hans Wassmer (1984); • Die Geschichte Hornussen (1991); • Das Obere Fricktal 1850 – 1950 (1991); • 750 Jahre Elfingen; • 700 Jahre Effingen; • Postkarten Effingen; Die Bücher und Broschüren können im Warteraum der Gemeindekanzlei Hornussen gratis abgeholt werden. Es hat solange der Vorrat reicht.
AEW Energiebatzen: Bühne frei für engagierte Verein im Aargau
siehe unter «Alle Gemeinden»
Baubewilligungen
Anlässlich seiner Sitzung vom 13. Mai 2025 hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: • Solèr Pius und Yvonne, Effingen; Sitzplatz-Beschattung und Sicht-Trennwand; • Leimgruber Patric und Lutz Melanie, Bözen; Neubau Spielplatz; • Liechti Denis, Bözen; Ersatz Oelheizung durch Pellets-Heizung mit Fassadenkamin; • Nero Immobilien AG, Hornussen; Fassadensanierung; • Deiss Jürgen, Bözen; Neubau Pergola; • AEW Energie AG, Bözen; Neubau Kabeltrennkabine
Baugesuche
Hornussen, 20. Mai 2025; Publikation und öffentliche Auflage; Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV; • Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Steinmann Ingenieure und Planer AG, Aarauerstrasse 69, 5200 Brugg; Grundeigentümer: Staat Aargau, Entfelderstrasse 22, 5000 Aarau; Bauobjekt: Neubau Kreiselschmuck; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5745, Bözbergstrasse; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Bauherrschaft: Stiftung Wildtiere Aargau, Obere Schürz 11, 5503 Schaffisheim; Projektverfasser: apiaster GmbH, Allmendweg 3, 5034 Suhr; Grundeigentümer: Aron David Meier, Windistalhof 181, 5078 Effingen; Bauobjekt: Neubau Amphibienlaichgewässer; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5177, Windistel; Kant. Bewilligungen: BVUAFB; • Öffentliche Auflage vom 23. Mai 2025 bis 23. Juni 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; • Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 22. Mai 2025 – Gemeinderat