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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 2-2024

Rechtskräftige Versammlungs­beschlüsse Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
Böztal vom 16. November 2023

Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung Böztal vom 16. November 2023 in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat Böztal

Dankeschön

Der Gemeinderat Böztal bedankt sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, welche die Adventszeit mit den vielen wunderschönen und stimmungsvollen Adventsfenstern in allen Ortsteilen bereichert haben. Ein grosses Dankeschön gilt auch den Organisatoren. Weiter durfte die Böztaler Bevölkerung auch in der vergangenen Silvesternacht ein eindrückliches Fackelbild, erstellt von Markus Basler mit seinem Team, geniessen. Vielen Dank an alle für das Leben der liebgewonnenen Traditionen in Böztal. Gemeinderat Böztal

Baugesuche

• Bauherrschaft: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Brigitta Jeker und Rémy Monney, Wettacherhof 247, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Neubau Treibhaus; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 871, Wettacherhof 247; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Philipp Heuberger, Walternhof 1, 5076 Bözen; Projektverfasser: Philipp Heuberger, Walternhof 1, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Philipp Heuberger, Walternhof 1, 5076 Bözen; Bauobjekt: Stromleitung für PV-Anlage; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2907, Walternhof 1; Kant. Bewilligungen: BVUAFB.

Öffentliche Auflage vom 12. Januar 2024 bis 12. Februar 2024 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 11. Januar 2024. Gemeinderat