Über Auffahrt, vom Mittwoch, 13. Mai, ab 15.30 Uhr bis und mit Sonntag, 17. Mai, bleiben die Gemeindeverwaltung und die Werkdienste geschlossen. Ab Montag, 18. Mai, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 062 865 35 85.
Kehrichtabfuhr über Auffahrt
Die Kehrichtabfuhr an Auffahrt, Donnerstag, 14. Mai, fällt in den Ortsteilen Bözen, Elfingen und Hornussen aus. Diese wird am Mittwoch, 13. Mai, vorgeholt. Bitte stellen Sie den Kehricht bis 07.00 Uhr bereit.
Start der Umgestaltung des Friedhofs Hornussen am 11. Mai 2026
Am 11. Mai 2026 beginnen die Arbeiten zur Umgestaltung des Friedhofs Hornussen. Mit dem Projekt verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Anlage den heutigen Bedürfnissen anzupassen und gleichzeitig ihren würdevollen Charakter zu bewahren. Die geplanten Massnahmen umfassen unter anderem die Verbesserung der Wegführung, Anpassung der Wasserstellen sowie die Aufwertung der Ruderalflächen. Besonderes Augenmerk wird auf eine naturnahe Bepflanzung und eine harmonische Einbettung in die bestehende Umgebung gelegt. Im Zuge der Umgestaltung müssen einzelne Gräber aufgehoben werden. Bei den Familiengräbern erfolgt eine Umplatzierung innerhalb des Friedhofs. Die betroffenen Angehörigen wurden im Vorfeld informiert. Während der Bauarbeiten kann es zu temporären Einschränkungen auf dem Friedhofsgelände kommen. Der Zugang zu den Gräbern bleibt jedoch jederzeit gewährleistet. Die Gemeinde bittet die Bevölkerung um Verständnis für allfällige Unannehmlichkeiten.Mit der Umgestaltung wird ein Ort der Ruhe und des Gedenkens geschaffen, der den heutigen Anforderungen gerecht wird und auch künftig eine würdevolle Atmosphäre bietet.
Achtung vor falschen Strom- und Wasserablesern
Vermehrt treiben Betrüger im Kanton Aargau mit einer fiesen Masche ihr Unwesen. Die Kantonspolizei Aargau warnt vor falschen Strom- und Wasserablesern, welche planmässig und äusserst dreist vorgehen. Die Täter klingeln an der Haustür und versuchen unter einem Vorwand, Zugang zur Wohnung zu erlangen. Dabei nutzen sie gezielt das Überraschungsmoment aus und setzen die betroffenen Personen gleichzeitig unter erheblichen Druck. So würden sie vorgeben, die Zählerstände beim Wasser oder Strom ablesen zu müssen. Während eine Person die Bewohner in ein Gespräch verwickelt und ablenkt, durchsucht ein Komplize unbemerkt die Räumlichkeiten nach Wertgegenständen. Erst wenn die vermeintlichen Strom- oder Wasserableser weg sind, stellen die Geschädigten fest, dass Bargeld, Schmuck oder Bankkarten fehlen. Besonders betroffen sind ältere Menschen, die durch das entschlossene und selbstsichere Auftreten der Täter verunsichert werden und sich dadurch beeinflussen lassen.
Verhaltensanweisungen bei falschen Handwerkern/Ablesern
• Kein Zutritt: Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung, besonders nicht, wenn sie nicht angemeldet sind. • Ausweis verlangen: Zeigen Sie sich misstrauisch und lassen Sie sich einen Firmenausweis zeigen. • Zweifel zulassen: Bei Verdacht, sofort Türe schliessen und die Polizei über den Notruf 117 rufen. • Abstand halten: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder ablenken. • Nachbarn hinzuziehen: Rufen Sie einen Nachbarn dazu, falls nötig. • Sicherung: Bewahren Sie keine grossen Mengen an Bargeld oder Schmuck zu Hause auf.
Baugesuche
Hornussen, 05. Mai 2026; Publikation und öffentliche Auflage. Gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. Bauherrschaft: Rolf Herzog, Rebenweg 346, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Atelier NP GmbH, Heiligholzstrasse 6, 4142 Münchenstein; Grundeigentümer: Rolf Herzog, Rebenweg 346, 5075 Hornussen; Bauobjekt: An- und Umbau Einfamilienhaus; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 85, Rebenweg 346; Kant. Bewilligungen: - Öffentliche Auflage vom 8. Mai 2026 bis 08. Juni 2026; im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig; Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 05. Mai 2026, Gemeinderat
Muttertagssingen in Effingen und Bözen
Der Jodlerklub Effingen singt am Sonntag, 10. Mai, zum Muttertag an verschiedenen Orten. In Effingen: 9.30 Uhr Abzweigung Ob dem Dorf, 9.45 Uhr Abzweigung Schulstrasse, 10.15 Uhr Alte Bärg. In Bözen: 11 Uhr beim Feuerwehrmagazin. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mehr Infos unter: www.jodlerklub-effingen.ch