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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 18-2026

Tag der Arbeit am 1. Mai; Verwaltung geschlossen

Am Freitag, 1. Mai, bleiben die Gemeindeverwaltung und die Werkdienste Böztal geschlossen. Wir sind am Montag, 4. Mai, wieder wie gewohnt für Sie da. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 062 865 35 85.

Zerrissene Kehrichtsäcke im Dorfteil
Elfingen

Im Dorfteil Elfingen wurden in der vergangenen Woche an mehreren Stellen zerrissene Kehrichtsäcke festgestellt. Wir bitten Sie dringlich, die Kehrichtsäcke nicht schon am Vorabend am Strassenrand zu deponieren. Füchse, Katzen, Krähen, Ratten und andere Wildtiere reissen die Säcke auf und verteilen den Inhalt auf der ganzen Strasse, was zu einem erheblichen Reinigungsaufwand führt. Bitte stellen Sie Ihre Abfallsäcke erst am Entsorgungstag bis 7 Uhr an den Strassenrand. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Hundesteuer 2026

Ende Mai 2026 werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2026 verschickt. Gemäss kantonaler Auflage (§ 16 HuG i.V. § 21 HuV) beträgt die Gebühr unverändert CHF 120.00 pro Hund und Jahr. Als Stichtag gilt der 30. April 2026. Zur Erhebung der Hundesteuer dient die Datenbank AMICUS. Wir bitten Sie, Ihre Daten zu kontrollieren und aktuell zu halten. So kann gewährleistet werden, dass die Rechnungsstellung reibungslos verläuft. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Änderungen in der Verordnung zum Hundegesetz (HuV)

Gestützt auf § 7 des Hundegesetzes vom 01. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter von drei Monaten bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Per 01. März 2024 trat die neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind folgende: • Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig. • Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt). • Halbe Taxen entfallen – es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt. Taxen werden per 01. Mai jeden Jahres fällig, unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt. • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit. • Neu sind Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit. • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Einwohnerdienste, per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 062 865 35 85.

Ortskonzert der Musikschule Frick

Die Musikschule Frick lädt Sie ganz herzlich zum diesjährigen Ortskonzert ein! Mittwoch, 6. Mai, 18.30 Uhr, Kirche Hornussen. Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen musikalischen Abend mit Beiträgen unserer Schülerinnen und Schüler. Eintritt frei»