Die Arbeitsgruppe «Räumliches Entwicklungsleitbild» REL hat ihre Arbeit aufgenommen. Folgende Vertreter*innen aus der Bevölkerung, dem Gemeinderat und der Verwaltung gehören der Arbeits-gruppe an: • Ortsteil Bözen: Rahel Wagner, Tobias Hossli, Jonas Gysin • Ortsteil Effingen: Corine Jeker, Albert Vock • Ortsteil Elfingen: Florian Büchli, Thomas Villiger • Ortsteil Hornussen: Peter Aebi, Thomas Stegner, Rolf Herzog • Gemeindeammann Robert Schmid • Verwaltungsleiter Markus Schlatter. Die Arbeitsgruppe informiert jeweils über die Website der Gemeinde Böztal über den aktuellen Stand der Arbeiten. Die Bevölkerung ist am 21. August 2025 zu einem Workshop eingeladen. Die detaillierten Informationen dazu werden im Mitteilungsblatt Ausgabe Juni 2025 publiziert.
PWI Begleitkommission
Der Gemeinderat hat beschlossen, mit Vertretern aus der Landwirtschaft aus allen vier Ortsteilen eine PWI-Begleitkommission zu bilden. Diese begleitet den Prozess der PWI-Projektabwicklung und dient als Sprachrohr und Anlaufstelle für die betroffenen Landwirte. Der Gemeinderat hat für den Rest der Amtsperiode 2022/25 folgende Personen gewählt: • Rémy Monney, Hornussen • Hansueli Amsler, Bözen • Florian Büchli, Elfingen • Marco Schwarz, Effingen. Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe REL und der Begleitkommission PWI wird für ihre Bereitschaft und ihren Einsatz herzlich gedankt.
Böztal erwandern mit der Kulturkommission
Seit 2022 sind wir eine fusionierte Gemeinde. Kennen Sie alle Ortsteile? Unter der Leitung von Urs Frei haben Sie die Möglichkeit, an der 1. Wanderung Schönheiten und Interessantes rund um Bözen kennen zu lernen. Einzigartig sind die Orchideenvorkommen, welche sich im Naturschutzgebiet Nätteberg / Hesseberg befinden. Benno Zimmermann berichtet als Fachmann viel Wissenswertes über die Orchideen. Die Kulturkommission freut sich, mit Ihnen im Ortsteil Bözen unterwegs zu sein. Die Wanderung wird bei einem gemütlichen Apéro abgeschlossen. Die erste der vier Böztal-Wanderungen findet am Freitag, 16. Mai 2025 statt, Verschiebedatum am 23. Mai 2025. • Treffpunkt: 18.00 Uhr beim Eingang der Kirche Bözen • Dauer: ca. 2,5 bis 3 Std. • Weg: ca. 4,5 km, nicht barrierefrei, der Witterung angepasste Kleidung, gutes Schuhwerk • Kosten und Anmeldung: keine. Bei unsicherer Witterung wird via Plakatwände und über die Website drei Tage vor dem Anlass über die Durchführung informiert. Kulturkommission Böztal
Energietag Böztal am 17. Mai 2025
Die Natur- und Umweltkommission (NUK) lädt herzlich zum ersten Energietag in Böztal ein. Der Energietag bietet Vorträge und Infostände zu den Themen Photovoltaik und Gebäudesanierung. Ebenso sind Aussteller mit Probefahrten zum Thema Elektromobilität vor Ort. Während der Ausstellung verpflegen wir Sie in der Kaffeestube oder am Imbissstand der Metzgerei Müller, Herznach. Für die Kinder gibt es eine Spielecke. Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das detaillierte Programm entnehmen Sie dem Mitteilungsblatt Ausgabe Mai 2025 und der Website der Gemeinde. Natur- und Umweltkommission Böztal
Herzliche Gratulation an Claudia Balz und Robin Bühler
Claudia Balz, Gemeindeschreiberin-Stv., hat den Lehrgang CAS II, Fachkompetenz Gemeindeschreiberin, erfolgreich abgeschlossen. Auch Robin Bühler, Leiter-Stv. Abteilung Steuern, hat sein Lehrgang CAS II, Fachkompetenz Steuerfachleute, ebenfalls erfolgreich absolviert. Die beiden konnten an der Diplomfeier vom 25. April 2025 ihre Diplome entgegennehmen und damit eine intensive und lehrreiche Ausbildung an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Windisch abschliessen. Der Gemeinderat und die Verwaltungsangestellten gratulieren Claudia Balz und Robin Bühler herzlich zu ihrem Erfolg.
Bisheriger Heimatort als Klammerzusatz
Schweizer Bürgerinnen und Bürger können das bisherige Gemeindebürgerrecht (Heimatort), welches aufgrund der Fusion von Gemeinden weggefallen ist, als Klammerzusatz anführen, sofern sie Bürgerin oder Bürger der bisherigen Gemeinde waren. Zuständig dafür ist das Regionale Zivilstandsamt. Wir bitten Sie, Ihren Antrag online einzureichen, direkt beim Smart Service Portal des Kantons Aargau. Beachten Sie, dass der Antrag innert einer Frist von 2 Jahren seit Wegfall des bisherigen Gemeindebürgerrechts gestellt werden muss. Bis zum 01. Juli 2026 sind zudem Anträge zulässig für Gemeindezusammenschlüsse, die in den Jahren 2002 bis 2024 erfolgt sind. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 14 Tagen zu rechnen. Das zuständige Regionale Zivilstandsamt wird sich nach dem Einreichen des Antrags bei Ihnen melden. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühren zuzüglich Auslagen sind für • Einzelpersonen CHF 75.00 • Familien (Eltern oder Elternteile mit minderjährigen Kindern) CHF 100.00 • Ehepaare, Paare in eingetragener Partnerschaft CHF 100.00. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Einwohnerdienste, per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Tel. 062 865 35 85.
Hundesteuer 2025
Ende Mai 2025 werden die Rechnungen für die Hundesteuer 2025 verschickt. Gemäss kantonaler Auflage (§ 16 HuG i.V. § 21 HuV) beträgt die Gebühr unverändert CHF 120.00 pro Hund und Jahr. Als Stichtag gilt der 30. April 2025. Zur Erhebung der Hundesteuer dient die Datenbank AMICUS. Wir bitten Sie, Ihre Daten zu kontrollieren und aktuell zu halten. So kann gewährleistet werden, dass die Rechnungsstellung reibungslos verläuft. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Änderungen in der Verordnung zum Hundegesetz (HuV)
Gestützt auf § 7 des Hundegesetzes vom 01. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter von drei Monaten bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Per 01. März 2024 trat die neue kantonale Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411) in Kraft. Die wichtigsten Änderungen sind folgende: • Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig. • Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt). • Halbe Taxen entfallen – es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückbezahlt. Taxen werden per 01. Mai jeden Jahres fällig, unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt. • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde (Förderung durch das Bundesamt für Umwelt BAFU) taxbefreit. • Neu sind Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit. • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Einwohnerdienste, per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Tel. 062 865 35 85.
Baugesuche
• Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Ortsbürgerkommission Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Böztal, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Renovation Waldhütte Wettacher, Hornussen; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 857, Wettacher–unter Hageln; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Isola-Vermiculite AG, Bühlstrasse 5, 5076 Bözen; Projektverfasser: Planeco GmbH, Tramstrasse 66, 4142 Münchenstein; Grundeigentümer: Isola-Vermiculite AG, Bühlstrasse 5, 5076 Bözen; Bauobjekt: PV-Anlage an Fassade; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2636, Bühlstrasse 5. • Bauherrschaft: Jean Bertin, Hauptstrasse 118, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Christian Bertin, Sommergasse 10, 4056 Basel; Grundeigentümer: Jean Bertin, Hauptstrasse 118, 5075 Hornussen, Christian Bertin, Sommergasse 10, 4056 Basel, Dieter Bertin, Bruderholzstrasse 60, 4053 Basel; Bauobjekt: Hofseitiger Türeinbau im Erdgeschoss; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 142, Hauptstrasse 118. • Bauherrschaft: Marco Kummer, Oberdorf 11, 5076 Bözen; Projektverfasser: Marco Kummer, Oberdorf 11, 5076 Bözen; Grundeigentümer: Stockwerkeigentümergemeinschaft Oberdorf 11, 5076 Bözen, Thomas und Pia Frey, Oberdorf 11, 5076 Bözen, Marcel und Claudia Huggler, Geissbodenstrasse 48, 3713 Reichenbach im Kandertal; Bauobjekt: Neubau Gartenpavillion; Ortslage: Parzelle Bözen Nr. 2092, Oberdorf 11. Öffentliche Auflage vom 02. Mai 2025 bis 02. Juni 2025 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 01. Mai 2025. Gemeinderat
Einladung zum Podium
Am 05. Mai um 19.30 Uhr findet im Gemeindesaal Bözen ein Podium zu den bevorstehenden Gemeinderatswahlen statt. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Fragen zu stellen und die Kandidierenden kennenzulernen. Auf ihr Kommen freuen sich: • Corine Jeker neu; • Michael Frauchiger neu; • Hansueli Amsler neu; • Robert Schmid bisher; • Guy David bisher; • Alexander Zürcher bisher