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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 17-2026

Start zweite Bauetappe und Sperrung Schulstrasse im Dorfteil Hornussen

Beim Bauprojekt «Änderung Schulstrasse» im Dorfteil Hornussen beginnen die Bauarbeiten der zweiten Phase am 27. April 2026. Diese Bauetappe erfolgt unter Vollsperrung der Schulstrasse. Der Abschnitt von der Bahnhofstrasse bis zum Verbindungsweg zum Schulhaus kann in dieser Phase nicht befahren werden. Die einzelnen Liegenschaften sind jeweils nur zu Fuss erreichbar. Die Bauetappe dauert mindestens 2½ Monate. Für die Anwohner, die im Bauabschnitt wohnen, steht oberhalb des Schulhauses ein grosser Parkplatz bereit. Die Anwohner der hinteren Parzellen können ihre Liegenschaften über die Umfahrung Richtung Bözen erreichen. Dazu wird eine Lichtsignalanlage mit einer maximalen Wartezeit von ca. 12 Minuten eingerichtet. Zudem wird eine Fahrzeugerkennung installiert, die eine frühzeitige Umstellung auf «Grün» ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass es trotz dieser Massnahme zu einer maximalen Wartezeit von ca. 12 Minuten kommen kann. Wir werden den Verkehrsfluss beobachten und falls erforderlich Optimierungen vornehmen. Die Umleitung ist signalisiert. Auch für Fahrzeuge, die höher als 3.80 m sind, wird eine alternative Route ausgeschildert. Wir empfehlen Ihnen, grössere Anlieferungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Sollten Anlieferungen mit dem LKW nötig sein, so bitten wir Sie, die Fahrer entsprechend über die Situation in Kenntnis zu setzen. Für Besucher aller Liegenschaften sowie für Arbeitskräfte und Kunden der Gemeindeverwaltung steht oberhalb des Schulhauses ein Parkplatz zur Verfügung, der jederzeit genutzt werden kann. Alle Informationen inkl. Situationspläne finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Böztal unter www.boeztal.ch/aenderungschulstrassehornussen. Die Bauunternehmung und die Projektleitung sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten mit grosser Rücksichtnahme auf die Anwohner auszuführen und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Der Gemeinderat bittet um Kenntnisnahme und Verständnis für die kommenden Bauarbeiten.

Mitwirkungsverfahren Räumliches
Entwicklungsleitbild REL der Gemeinde Böztal

Nach dem Zusammenschluss der vier Dörfer Bözen, Effingen, Elfingen und Hornussen zur Gemeinde Böztal wird erstmals eine einheitliche Nutzungsplanung erarbeitet. Die erste Phase des Planungsprozesses sieht die Erarbeitung eines Räumlichen Entwicklungsleitbildes vor, worin die Zielvorstellungen und Bedürfnisse der Gemeinde Böztal als Ganzes, aber auch für die einzelnen Dörfer definiert werden. Das Räumliche Entwicklungsleitbild liegt nun im Entwurf vor und wird der interessierten Bevölkerung im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens präsentiert. Der Entwurf des Räumlichen Entwicklungsleitbildes REL wird im Sinne von § 3 BauG zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich aufgelegt. Das Räumliche Entwicklungsleitbild REL liegt vom 27. April bis 26. Mai 2026 auf der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Böztal, auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Das Dokument kann ab Beginn der Auflage auch unter www.boeztal.ch heruntergeladen werden. Hinweise und Vorschläge zum Entwurf können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Böztal, Schul­strasse 79, 5075 Hornussen, eingereicht werden. Ein Formular für die Eingaben kann ebenfalls auf der Homepage heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung Böztal bezogen werden.

Tag der Arbeit am 1. Mai 2026;
Verwaltung geschlossen

Am Freitag, 1. Mai 2026, bleiben die Gemeindeverwaltung und die Werkdienste Böztal geschlossen. Wir sind am Montag, 4. Mai 2026, wieder wie gewohnt für Sie da. Für Todesfälle ist ein Pikettdienst organisiert. Die Informationen dazu erhalten Sie unter Tel. 062 865 35 85.

Baugesuche

Hornussen, 21. April 2026. Publikation und öffentliche Auflage gemäss § 60 Baug und § 35 AbauV. • Bauherrschaft: Schrepfer Margaretha, Am Bach 168, 5077 Elfingen; Projektverfasser: Greub AG, Herznacherstrasse 6, 5079 Zeihen; Grundeigentümer: Schrepfer Margaretha, Am Bach 168, 5077 Elfingen; Bauobjekt: Zaun mit Sichtschutz; Ortslage: Parzelle Elfingen Nr. 4513, Am Bach 168; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. • Bauherrschaft: Ilka Nikolaje, Miksa Kornelija und Ilka Sebastian, Bahnhofstrasse 95, 5075 Hornussen; Projektverfasser: Leda Haeber Art+Architektur, Untere Grubenstrasse 1, 5070 Frick; Grundeigentümer: Ilka Nikolaje und Miksa Kornelija, Bahnhofstrasse 95, 5075 Hornussen; Bauobjekt: Abbruch Wohnteil Bauernhaus und Wiederaufbau mit 3 Wohnungen; Ortslage: Parzelle Hornussen Nr. 179, Bahnhofstrasse 95. • Bauherrschaft: Franz Burger, Kästhal 83, 5077 Effingen; Projektverfasser: Franz Burger, Kästhal 83, 5077 Effingen; Grundeigentümer: Franz Burger, Kästhal 83, 5077 Effingen; Bauobjekt: Sanierung Stützmauer, Erstellen neue Stützmauer mit Natursteinen, Verlegen von Verbundsteinen auf Zufahrtstrasse; Ortslage: Parzelle Effingen Nr. 5038, Kästhal 83; Kant. Bewilligungen: BVUAFB. Öffentliche Auflage vom 24. April 2026 bis 26. Mai 2026 im Büro der Bauverwaltung, Schulstrasse 79, 5075 Hornussen; Terminvereinbarung notwendig. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Böztal einzureichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Der Einwand muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf einen Einwand, der diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Hornussen, 23. April 2026. Gemeinderat